Mediziner will Politik wachrütteln  Hautarzt aus Weener kämpft gegen drohende Rückzahlung

Tatjana Gettkowski
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Von Tatjana Gettkowski
| 05.09.2025 10:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Bernd Brinker hat das denkmalgeschützte Haus in der Risiusstraße 11 gekauft und saniert. 2024 eröffnete der 52-Jährige dort seine Praxis. Foto: Tatjana Gettkowski
Bernd Brinker hat das denkmalgeschützte Haus in der Risiusstraße 11 gekauft und saniert. 2024 eröffnete der 52-Jährige dort seine Praxis. Foto: Tatjana Gettkowski
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Bernd Brinker soll wegen hoher Medikamentenkosten 30.000 Euro zurückzahlen. Der Hautarzt aus Weener sieht die Versorgung seiner Patienten in Gefahr und wehrt sich gegen die Regressdrohung.

Weener - Jeden Mittwoch bietet der Hautarzt Bernd Brinker in Weener eine offene Sprechstunde an. Mitunter stehen die Patienten schon mehr als eine Stunde vor dem Haus Schlange, bevor die Praxis an der Risiusstraße 11 öffnet. Dermatologen sind in der Region rar gesät. „Einige nehmen keine neuen Patienten auf“, erklärt der Dermatologe den Ansturm. Wer mittwochs bis 9 Uhr persönlich in der Praxis erscheint, kommt auf jeden Fall dran. Seinen inzwischen mehr als 3000 Patienten im Quartal will er eine gute medizinische Versorgung bieten. Doch dabei wird er ausgebremst.

„Ich habe von der Prüfungsstelle Niedersachsen für das Jahr 2023 eine Regressandrohung erhalten“, berichtet der Mediziner. Die Kosten für die Medikamente, die er seinen Patienten verschrieben hat, liegen nach seinen Worten 60 Prozent über dem Durchschnitt seiner Berufskollegen in Niedersachsen. Wenn ein Arzt die Quote seiner Fachgruppe um mehr als 50 Prozent überschreitet, muss er mit einer Regressandrohung wegen unwirtschaftlicher Verordnungen rechnen.

Patienten sind die Leidtragenden

Viele Patienten stehen vor einem Dilemma. Wenn sie keinen niedergelassenen Hautarzt finden, der sie behandelt, müssen sie sich um einen Termin in der dermatologischen Ambulanz einer Klinik kümmern. „Mitunter müssen sie monatelang auf einen Termin warten und Anfahrtswege teilweise bis nach Hamburg oder Münster in Kauf nehmen.“ Das sei ein Grund für den starken Ansturm auf seine offene Sprechstunde. Die Folge: „In meiner Praxis kumulieren sich die schweren Fälle.“

Bei der Behandlung bestimmter Erkrankungen könnten 60 Gramm Salbe schon mal 1000 Euro kosten, eine Jahrestherapie mit Spritzen könne mit 10- bis 12.000 Euro zu Buche schlagen. Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfe ein Patient in der Dermatologie aber nicht mehr als 60 Euro im Quartal kosten. „Mein Anspruch als Mediziner ist es, die Therapien komplett durchzuführen, um das Problem des Patienten zu lösen“, bringt der 52-Jährige sein ärztliches Verständnis auf den Punkt. „Ich habe einen Versorgungsauftrag von der Kassenärztlichen Vereinigung, aber die will ihn nicht ernsthaft umsetzen.“

Weckruf an die Politik

Brinker will nicht nur seine Kollegen von einer anderen Verordnungsstrategie überzeugen, sondern auch die Politik wachrütteln. „Das Problem ist sehr komplex. Eine schnelle Lösung wird es wohl nicht geben“, ist ihm bewusst. Man müsse die Thematik im Detail analysieren, um Stellschrauben zu finden, an denen man drehen könne. „Oder man muss das System umstellen.“

Gesetzlich vorgegebene Arzneimittelregresse, bei denen Kosten von Ärzten wegen sogenannter unwirtschaftlicher Verordnungen zurückgefordert werden, gibt es schon seit den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. „Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und alle Kassenärztlichen Vereinigungen der anderen Bundesländer halten diese gesetzlichen Vorgaben für nicht verhältnismäßig“, schreibt Detlef Haffke, Pressesprecher der KVN. „Es kann nicht sein, dass Ärzte bestraft werden, wenn sie für die Gesundheit ihrer Patienten Medikamente auf Rezept verordnen.“ Zwar würden die Kriterien für die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Prüfungsstelle und die Regresse von den Kassenärztlichen Vereinigungen auf regionaler Ebene gemeinsam mit den Krankenkassen festgelegt. Doch die KVN kämpfe seit Jahren für die Abschaffung dieser gesetzlichen Regelung. Aber: „Die Politik lehnt diese Forderungen ab, weil sie befürchtet, dass dann die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung explodieren.“

In seiner Praxis führt der Dermatologe auch Operationen durch. Foto: Tatjana Gettkowski
In seiner Praxis führt der Dermatologe auch Operationen durch. Foto: Tatjana Gettkowski

Was rät die KVN dem Dermatologen aus Weener?

„Wir raten ihm, gegen den Bescheid der Prüfungsstelle Einspruch zu erheben und sich von der KVN beraten lassen, wie der Einspruch inhaltlich begründet werden kann“, so Haffke. Die Zahl der Regressandrohungen der Prüfungsstelle liegt nach seinen Worten jährlich zwischen 300 und 600. Die Zahl der Ärzte, die dann tatsächlich zahlen müssen, liege im zweistelligen Bereich.

Brinker geht nicht davon aus, dass er wirklich in Regress genommen wird. Er geht davon aus, dass er plausibel begründen kann, dass seine Quotenüberschreitungen durch Praxisbesonderheiten verursacht werden, die in der zugrunde gelegten Vergleichsgruppe in dieser Ausprägung nicht vorhanden sind. „Das kostet unendlich viel Zeit.“ Zeit, in der er sich lieber seiner eigentlichen Aufgabe widmen würde: kranken Menschen zu helfen.

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