Prozess am Amtsgericht Urteil gegen zwei Männer nach Schikane am Arbeitsplatz in Ihlow
Zwei Männer haben in einer Ihlower Fabrik Kollegen über Jahre hinweg schikaniert und bedroht. Das Amtsgericht Aurich verhängte nun Bewährungsstrafen und Geldauflagen.
Aurich - Zwei Männer hatten an ihrem Arbeitsplatz in einer Ihlower Fabrik Kollegen schikaniert und mit vermeintlichen Späßen willkürlich ihre Macht demonstriert. Dafür erhielten sie am Mittwoch vom Schöffengericht am Amtsgericht Aurich die Quittung. Ein Mann aus Emden wurde wegen Nötigung, versuchter Freiheitsberaubung und mehrerer Körperverletzungsdelikte zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Davon gelten wegen der langen Verfahrensdauer fünf Monate als vollstreckt. In Haft muss der 37-Jährige jedoch nicht. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Angeklagte 1000 Euro an einen Ex-Mitarbeiter zahlen, der sich von den Schikanemaßnahmen besonders betroffen gefühlt hatte.
Gemeinsam mit einem 48-jährigen Ex-Kollegen aus Ihlow hatte der 37-Jährige Angst und Schrecken unter den Mitarbeitern verbreitet. Der 48-Jährige hatte bei den Taten mitunter nur zugesehen und sie auch schon mal beendet, wenn die Grenzen des Lustigen merklich überschritten worden waren. Er wurde wegen Nötigung und Beihilfe zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt, von der ebenfalls drei Monate als vollstreckt gelten. Darüber hinaus muss er 600 Euro an den Geschädigten zahlen.
Die Angeklagten baten ihre Opfer um Entschuldigung
„Das Verfahren wird eines von denen sein, die man nicht vergisst“, leitete Richterin Sarah Buss die Begründung ihres Urteils ein. Aus gehobener Position heraus hätten die Angeklagten ihre Kollegen durch verbale Drohungen, Anschreien und mit Gesten der Dominanz eingeschüchtert. Tonangebend sei der 37-Jährige gewesen. Es habe ein rauer Umgangston in dem Industriebetrieb geherrscht, man habe sich gegenseitig gefoppt und mit blöden Sprüchen geärgert, dafür zeigte die Richterin durchaus Verständnis.
Die körperlichen und verbalen Übergriffe der Angeklagten gegenüber Einzelnen gingen aber weit über das gewohnte Maß von Witz und Spöttelei hinaus. Obwohl die Vorfälle zum Teil mehr als fünf Jahre zurückliegen, zeigten sich einige Zeugen in der Verhandlung noch heute stark beeinträchtigt von den Ereignissen.
Ein Zeuge berichtete sichtlich angeschlagen, man habe versucht, ihn mit Folie am Schreibtischstuhl zu fesseln, ihn nach seiner Befreiung schmerzhaft gegen ein Regal gedrückt und ihn anschließend zwischen Stuhl und Schreibtisch eingeklemmt. Bei anderer Gelegenheit habe man ihn mit einer brennbaren Flüssigkeit attackiert, mit der der 48-Jährige hinter seinem Rücken eine Spur gezogen und angesteckt habe. Nur aus dem Augenwinkel habe er das Feuer gesehen und sich in Sicherheit gebracht. Ein anderer Zeuge beschrieb, wie ein vermeintliches Kitzeln für ihn recht schmerzhaft geendet hatte. Der 37-Jährige habe ihm mit dem Finger derart in die Seite gestochen, dass er blaue Flecken davongetragen habe. Kollegen, die hinzugekommen waren, hatten den Angeklagten vergeblich aufgefordert, aufzuhören.
Die Angeklagten hatten die Taten im Wesentlichen eingeräumt, zeigten sich jedoch überrascht von deren Auswirkungen. Die seien ihnen damals nicht bewusst gewesen. Für sie hatte es sich um ein Gekabbel unter Kollegen gehandelt, um ein Ventil, um am Feierabend den über den Tag angestauten Stress abzubauen. Fast alle hätten ihre Witze mit brennbaren Flüssigkeiten gemacht, flotte Sprüche und freundschaftliche Stubser seien alltäglich gewesen. Heute wüssten sie, dass sie falsch gehandelt hätten. Beide Männer bedauerten ihr Verhalten zutiefst und baten die Betroffenen in der Verhandlung um Entschuldigung.