36-Jähriger verurteilt  Mann trat in Aurich Wohnungstür ein und attackierte Nachbarn

Christiane Norda
|
Von Christiane Norda
| 03.09.2025 16:39 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Verhandlung lief vor dem Auricher Amtsgericht. Foto: Romuald Banik
Die Verhandlung lief vor dem Auricher Amtsgericht. Foto: Romuald Banik
Artikel teilen:

Ein 36-Jähriger wurde vom Amtsgericht Aurich verurteilt. Trotz mehrerer Vorstrafen und bereits verbüßter Haftstrafen erhielt er Bewährung.

Aurich - Ein Mann aus Aurich hatte im volltrunkenen Zustand die Wohnungstür seiner Nachbarn eingetreten und deren Bewohner attackiert. Die hinzugerufenen Polizeibeamten beleidigte er anschließend und gab auch auf der Wache über Stunden keine Ruhe. Man sei die ganze Nacht mit dem Mann beschäftigt gewesen, erklärten die Beamten als Zeugen vor Gericht. Der Angeklagte habe das „bemerkenswert lange durchgehalten“. Vor dem Amtsgericht wurde der 36-Jährige darum wegen Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Körperverletzung zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Trotz seines langen Strafregisters setzte Richterin Stellmacher die Strafe noch einmal zur Bewährung aus. Damit „das Ganze“ aber „gut im Kopf bleibt“, muss der Angeklagte darüber hinaus 2000 Euro an ein Mediationsbüro zahlen. Außerdem stellte ihn die Richterin unter Führungsaufsicht.

Der Angeklagte räumte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft unumwunden ein, soweit er sich an die Ereignisse erinnern konnte. Zum Tatzeitpunkt hatte er über zwei Promille Alkohol im Blut. Er habe sich im Block geirrt und angenommen, an seiner eigenen Wohnungstür zu nesteln. Er habe unbedingt in die Wohnung wollen, warum, wisse er nicht mehr so genau. Der Angeklagte hatte Sturm geklingelt und mehrfach gegen die Tür getreten. Als keiner geöffnet hatte, trat er kurzerhand die Tür ein. „Wir waren alle sehr erschrocken“, berichtete der 22-jährige Bewohner, der den Angeklagten flüchtig aus der Nachbarschaft kannte. Allerdings lägen Welten zwischen dessen aggressivem Verhalten und seinem sonstigen Auftreten.

Angeklagter entschuldigte sich überschwänglich

In der Wohnung griff der 36-Jährige die Bewohner an. Es kam zu einem Gerangel, in dessen Verlauf der Angeklagte den 22-jährigen Bewohner mehrfach an den Kopf schlug. Dessen 24-jährige Frau stieß er gewaltsam gegen die Tür. Die Frau hatte unterdessen die Polizei alarmiert. Die Beamten brachten den Angeklagten dann auf die Wache.

In der Verhandlung entschuldigte sich der Angeklagte überschwänglich bei allen Zeugen. Er habe seit vielen Jahren das erste Mal wieder Alkohol getrunken. Er sei nicht er selbst gewesen, erklärte er und kündigte an, alle entstandenen Schäden bezahlen zu wollen. Der 36-Jährige ist dem Gericht kein Unbekannter. Zehn Vorstrafen listet sein Register auf. Auch einige Haftstrafen hat er bereits verbüßt, mehrere Bewährungen waren bereits widerrufen worden. Erst im Juni letzten Jahres war er aus dem Gefängnis entlassen worden, ein halbes Jahr später war es zu dem Überfall gekommen.

Mit der zehnmonatigen Freiheitsstrafe blieb die Richterin unter dem Antrag der Staatsanwältin, die ein Jahr ohne Bewährung gefordert hatte. Stellmacher hielt dem Angeklagten jedoch unter anderem zugute, dass er seit seiner Haftentlassung einer geregelten Arbeit nachgeht und sich mit seinem unangemessenen Verhalten auseinandergesetzt hat.

Ähnliche Artikel