Strafprozess Osteeler wegen Vergewaltigung verurteilt
Ein 32-jähriger Osteeler musste sich wegen Vergewaltigung seiner Ex-Frau vor dem Landgericht Aurich verantworten. So ging der Prozess für ihn aus.
Aurich/Osteel - Ein Wort der Entschuldigung, des Bedauerns – so wie zuvor von ihm in SMS und Whatsapp-Nachrichten an seine Ex-Frau geäußert – und er wäre wahrscheinlich noch mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. So aber muss ein 32-jähriger Osteeler für zwei Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich verurteilte den Brookmerlander am Dienstag wegen Vergewaltigung und Körperverletzung. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung kam für das aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffinnen bestehende Gericht nicht mehr in Betracht. Deren Vorsitzender Malte Sanders bescheinigte dem Angeklagten ein „saudämliches Verhalten“. „Sie haben sich hier ihr eigenes Grab geschaufelt“, sagte er in der Urteilsbegründung.
Im Schlaf vergewaltigt
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine 28-jährige Ex-Frau im April 2024 vergewaltigt hatte, während diese schlief. Nach der Scheidung durfte der 32-Jährige bisher alle 14 Tage Zeit mit den beiden gemeinsamen, fünf und drei Jahre alten Kindern verbringen. Am Tattag brachte er sie zurück in die Wohnung der Mutter. Das Mädchen wollte gerne vom Papa zu Bett gebracht werden. Er legte sich zu seiner Tochter, weil er bei ihr bleiben sollte, bis sie eingeschlafen war, so ihr Wunsch. Die Mutter kam später hinzu, legte sich auf die andere Seite der Tochter, die in der Mitte des Bettes lag, und schlief ein.
Der Angeklagte vergewaltigte die schlafende Frau, die aufwachte, weil sie Schmerzen verspürte. Sie gab ihrem Ex-Mann zu verstehen, dass sie das nicht wollte. Als sie versuchte, das Bett zu verlassen, ergriff er sie und zog sie zurück. Sie solle sich nicht so anstellen, soll er gesagt haben. Letztlich gelang es der 28-Jährigen doch noch, sich zu befreien. Sie erlitt Blutergüsse und Kratzspuren.
Angeklagter stellt sich als Opfer dar
Der Angeklagte wies die Anschuldigungen zurück und versuchte sich als Opfer eines sexuellen Übergriffs seiner Frau darzustellen. „Sie hat sich an mich rangemacht“, sagte er. Er habe das nicht gewollt und sie zurückgeschubst. So seien wohl deren Verletzungen entstanden. Seine Frau habe ihn zu Unrecht beschuldigt, um das alleinige Sorgerecht für die Kinder zu bekommen oder um sich zu rächen, weil er sie zurückgewiesen habe. „Sie erpresst mich immer mit den Kindern. Wenn ich nicht pariere, wie sie will, kriege ich die Kinder nicht zu sehen“, erklärte der Angeklagte. Seine „Ex“ wolle das alleinige Sorgerecht für die Kinder und besser dastehen, sagte er. Der Sorgerechtsstreit läuft seit November 2024.
Während der Angeklagte behauptete, dass es zwischen ihm und seiner Ex-Frau auch nach der Härtefallscheidung noch wiederholt zu sexuellen Kontakten gekommen sei, bestritt die 28-Jährige dies. „Nach der Trennung im Oktober 2023 hatten wir nichts mehr miteinander“, sagte sie und berichtete von Übergriffen und Drohungen ihres Ex-Mannes. In aller Öffentlichkeit und vor den Kindern soll er ihr im E-Center und bei Rossmann in Marienhafe damit gedroht haben, sie umzubringen. Bei anderer Gelegenheit soll der Angeklagte gesagt haben, dass sie sich gleich einen Grabstein bestellen könne, wenn sie das alleinige Sorgerecht beantragen würde. Schon während der Beziehung sei er „mehrfach ausgeflippt“ und habe sie geschlagen, berichtete die Pflegehelferin unter Tränen.
Todesdrohungen
Zur Tatzeit war der Angeklagte nicht vorbestraft. Doch liefen da bereits Verfahren gegen ihn, in denen er per Strafbefehl wegen einer Körperverletzung nach der Trennung, wegen einer Kontaktaufnahme trotz eines bestehenden gerichtlichen Gewaltschutzbeschlusses und wegen wiederholter Todesdrohungen verurteilt wurde.
Staatsanwaltschaft und Gericht überzeugte die Version des Angeklagten nicht. „Schwammig“, so die Anklagevertreterin, sei, was er abgeliefert habe. Logisch, schlüssig und emotional sei das, was das Opfer darbot. „Das kann man so nicht spielen“, sagte die Staatsanwältin. Sie – und später auch das Gericht – stützte sich auf die objektiven Beweismittel, die Fotos von den Verletzungen und den Chatverlauf zwischen den beiden Ex-Partnern. Sie schrieb ihm, dass er sie vergewaltigt habe und sie einfach nur in Ruhe lassen solle. Der Angeklagte entschuldigte sich daraufhin im Chat mehrfach.
Verteidiger forderte Freispruch
Die Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre Haft. Verteidiger Klaas H. Kempe plädierte wegen der aus seiner Sicht bestehenden Zweifel an der Schuld seines Mandanten auf Freispruch.
„Sie haben sich im Chat mehrfach entschuldigt. Hätten Sie hier ein Geständnis abgelegt, hätte sich das strafmildernd ausgewirkt“, sagte Richter Sanders. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision möglich.