Prozess am Landgericht 54-Jähriger soll Tochter jahrelang missbraucht haben
Ein Mann aus Ihlow soll seine Tochter vom Kindesalter an über Jahre hinweg sexuell missbraucht haben. Im Landgericht Aurich sagten Zeugen und Betroffene zu den Vorwürfen aus.
Aurich - Ein 54-jähriger Ihlower soll seine Tochter in 22 Fällen sexuell missbraucht haben. Die Taten sollen laut der Anklage in der Zeit vom Juni 2014 bis Juli 2021 passiert sein. Bei der ersten mutmaßlichen Tat soll das Mädchen elf Jahre alt gewesen sein. Beim ersten Gerichtstermin am Freitag, 15. August, wies der Angeklagte durch seinen Verteidiger sämtliche Vorwürfe zurück und sprach von Umdeutungen der Geschehnisse durch seine Tochter. Sie werfe ihm das als Rache dafür vor, dass er ihr im Mai 2020 verweigerte, zurück in seinen Haushalt zu ziehen. Sie lebte damals in einer Jugendeinrichtung. Als Grund gab er damals ständige Streitereien zwischen dem Mädchen und dem älteren Bruder sowie die Erwartung weiterer Konflikte an. Bei dem zweiten Termin beim Landgericht am Freitag, 22. August, war der Bruder als Zeuge geladen. „Wir haben ein gutes Verhältnis gehabt“, beschrieb er die Beziehung zu seiner Schwester.
Während seiner Aussage blickte der Bruder des Mädchens immer wieder hinüber zu seinem Vater. Dabei schien er beinahe in Tränen auszubrechen. „Ich habe davon gar nichts mitbekommen“, erklärte er. Seine Schwester sei aus dem Wohnprogramm für Jugendliche jedes zweite Wochenende nach Hause gekommen. Der Bruder selbst sei ebenfalls nur am Wochenende aus einem solchen Projekt heimgekommen. Da sei ihm allerdings nie etwas aufgefallen. Immer wieder habe es jedoch Situationen gegeben, in denen der Angeklagte mit der Schwester allein gewesen sei. Freitags und sonnabends habe er einen Minijob gemacht, so der 23-Jährige.
Bruder bestätigt gemeinsames Baden
Ein Vorwurf gegen den Mann lautet, dass er das Mädchen im jungen Alter nackt auf den Schoß genommen haben soll, nachdem oder während sie gebadet hätten. Der Bruder bestätigte, dass der Vater, seine Schwester und er als Kinder oft zusammen in der Badewanne gewesen seien. Allerdings habe das irgendwann aufgehört, als die Kinder zu groß dafür wurden. Ob sein Vater seine Schwester damals sexuell missbraucht hat, konnte er nicht aufklären.
Ein Indiz lieferte allerdings die Schwester des Angeklagten. Die 61-Jährige berichtete, dass sie früher häufig auf die Kinder aufpasste. Einmal seien sie zu ihr gekommen und das Mädchen habe erzählt, dass ihr Vater sie nackt auf den Schoß genommen habe. Daraufhin habe der Bruder sie energisch unterbrochen und gesagt, dass sie darüber doch nicht sprechen dürfe. „Die Art und Weise, wie sie darüber gesprochen haben, kam mir komisch vor.“ Deshalb ließ sie sich am Folgetag vom Jugendamt beraten, wie man mit so einer Situation umgehen soll. Sie wurde dann allerdings trotzdem nicht aktiv.
Thema Missbrauch kam mehrfach auf
Bekannt wurde der Missbrauch, indem das Mädchen einen Jungen aus ihrer Wohngruppe in Kenntnis setzte. Der verbreitete dann, dass das Mädchen mit ihrem Vater schlafen würde, so die damalige Betreuerin der Wohngruppe bei ihrer Aussage. Sie sagte, dass sie über drei Ecken im April 2021 Wind von der Sache bekommen habe. Das Mädchen habe den Missbrauch dann jedoch zunächst wieder geleugnet. Dass der Junge etwas missverstanden haben könnte, schien der Betreuerin damals plausibel. Er sei kaum in der Lage, einen Sachverhalt am Folgetag noch einmal richtig wiederzugeben, beschrieb sie das Problem. Außerdem habe er sich bei dem Mädchen entschuldigt und gesagt, dass es gut sein könne, dass er da was missverstanden habe.
Drei Monate nach dem ersten Vorfall kam das Thema dann aber wieder auf, so die Betreuerin. Sie habe einen Brief von dem Mädchen bekommen, in dem sich die Aussagen des Jungen im April bestätigten. Zunächst habe das Mädchen keine Hilfe gewollt, sich dann aber doch zu einer Beratung durchgerungen. Deshalb habe die Betreuerin für sie einen Termin bei der Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt „Wildwasser“ gemacht. Bei den Gesprächen dort sei sie selbst allerdings nicht mit im Raum gewesen. Die großen Themen seien für das Mädchen jedoch gewesen, dass sie sich für die Situation schuldig fühlte und was im Falle einer Anzeige auf sie zukommen würde.
Beratung verlief ohne Hinweise
Die Beraterin von Wildwasser war ebenfalls als Zeugin geladen. Sie bestätigte die Aussage der Betreuerin, dass das Mädchen sich selbst große Vorwürfe gemacht habe. In der Regel sei es bei solchen Beratungen so, dass die Opfer der sexualisierten Gewalt oder des Missbrauchs bereits aus den Situationen heraus seien. „Es wurde aber klar, dass der Missbrauch in der Zeit noch in vollem Gange war“, so die Beraterin, die im August 2021 erstmals mit dem Mädchen sprach. Deshalb sei das erste Ziel gewesen, das Mädchen aus der Situation zu holen. Mithilfe der Betreuerin hätten die Besuche am Wochenende dann unterbunden werden können. Das sei wichtig gewesen, damit das Mädchen sich wieder sicher fühlen könne.
Das zweite große Thema sei die Anzeige gewesen. Inhaltlich habe das Mädchen nicht erzählt, was ihr Vater mit ihr angestellt habe, so die Beraterin. Allerdings habe sie dem Mädchen bewusst gemacht, worauf es ankomme, sollte sie ihren Vater anzeigen. Es sei unter anderem wichtig, die Taten voneinander trennen zu können und das nicht als ein großes Ganzes zu betrachten. Das Gericht müsse die Details kennen. Außerdem bereitete sie das Mädchen darauf vor, dass es bis zu einem Urteil ein langer Prozess sei. 2021 hatten die Beraterin und das Mädchen mehrere Sitzungen. Gegen Ende des Jahres endete das vorerst. Das nächste Mal habe die Beraterin im Juli 2022 von dem Mädchen gehört. Zu der Zeit besuchte die junge Frau ihren Vater bereits nicht mehr und hatte die Anzeige bereits gestellt.
Die Aussage des Mädchens erfolgte unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zudem wurde sie per Video vernommen. Ihr wurde attestiert, dass es für sie nicht möglich sei, mit ihrem Vater in einem Raum zu sein. Dafür sei sie psychisch noch zu instabil.
Der Prozess wird am 10. September um 9 Uhr im Landgericht Aurich im Saal 003 fortgesetzt. Das Gericht geht davon aus, dass dann schon ein Urteil fallen könnte. Schreitet der Prozess langsamer voran als gedacht, soll es einen letzten Termin am 11. September um 14 Uhr geben, in dem das Urteil spätestens fallen soll.