Gerichtsentscheidung  Vom versuchten Totschlag in Upgant-Schott blieb nur Nötigung

| | 21.08.2025 19:20 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Der Prozess gegen den Brookmerlander vor dem Landgericht Aurich dauerte zwei Tage. Foto: Romuald Banik
Der Prozess gegen den Brookmerlander vor dem Landgericht Aurich dauerte zwei Tage. Foto: Romuald Banik
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Im Prozess gegen einen Upgant-Schottjer, der seine Freundin im Beisein ihrer Kinder mit einem Messer bedrohte, fällte das Landgericht Aurich sein Urteil. So fiel es aus.

Aurich/Upgant-Schott - Im Prozess um einen versuchten Totschlag in Upgant-Schott hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich am Donnerstag den 46-jährigen Angeklagten aus Upgant-Schott wegen Nötigung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollzug nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ursprünglich war der arbeitslose Mann wegen versuchten Totschlags angeklagt. Dieser Vorwurf ließ sich am Ende aber nicht halten. Dem Brookmerlander konnte keine Tötungsabsicht nachgewiesen werden.

Wie berichtet, soll der gebürtige Norder in einem erheblich alkoholisierten Zustand am 19. Februar in Upgant-Schott seine Ex-Partnerin nach einem Streit durch die Wohnung gejagt, sie bedroht und mit einem Küchenmesser attackiert haben. Der 32-jährigen Frau gelang es, sich zu befreien und mit ihren beiden Kindern aus dem Haus zu fliehen. Der Angeklagte saß seit der Tat in Untersuchungshaft, deren Anordnung das Gericht jetzt aufhob, da es keine Fluchtgefahr sieht.

Das forderten Anklage, Verteidigung und Nebenklage

Mit seinem Urteil ging die Kammer über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Sie hatte eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert. Aleksandar Adamovic, Anwalt des Opfers, das als Nebenkläger in dem Prozess auftrat, verlangte eine Strafe wegen Nötigung in einem besonders schweren Fall von mehr als zwei Jahren. Der Verteidiger des Angeklagten, der Großefehntjer Rechtsanwalt Michael Schmidt, plädierte auf eine Bewährungsstrafe, deren Höhe er jedoch nicht konkret bezifferte.

Das Gericht glaubte den Schilderungen der zweifachen Mutter. „Sie hat eine sehr gute Aussage gemacht“, sagte Richter Malte Sanders. Die Frau habe Todesangst gehabt, worauf es dem Angeklagten ankam. „Das war heftig, was Sie da gemacht haben“, sagte Sanders.

Der Angeklagte hingegen hat nach Ansicht der Kammer in mehreren Punkten gelogen. Das, so Sanders, sei sein gutes Recht, komme aber nicht gut an. So habe der 46-Jährige angegeben, dass er Angst gehabt habe, bei seinem Auszug nicht alle seine Sachen zurückzubekommen. „Dafür gibt es aber nicht die geringsten Anhaltspunkte“, sagte der Richter. Vielmehr ging es dem Angeklagten darum, nicht aus der gemeinsamen Wohnung geworfen zu werden und die gescheiterte Beziehung irgendwie aufrechtzuerhalten.

3,0 Promille Alkohol im Blut

Die Kammer glaubte ihm auch nicht, dass er, wie behauptet, zur Tatzeit stark alkoholisiert gewesen sein will. Wie berichtet, fand die Polizei den Angeklagten bewusstlos auf einem Feld liegend und mit 3,0 Promille Alkohol im Blut. „Erst nach der Tat hat er sich ordentlich einen hinter die Binde gekippt“, sagte Staatsanwalt Michél Demarczyk. Daher könne von einer verminderten Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit ausgegangen werden. Demarczyk warf dem Angeklagten in seinem Plädoyer „eine gewisse Perversität“ vor. Dieser habe offenbar Freude daran. „Sie haben eine massive Drohkulisse geschaffen“, sagte er. Die 32-Jährige habe geglaubt, sie müsse sterben – und das im Beisein ihrer kleinen Kinder.

Von einer massiven Bedrohung und einer „real gefährlichen Situation“ für seine Mandantin sprach auch Nebenklagevertreter Adamovic. „Wenn er trinkt, ist der Angeklagte sehr gefährlich“, sagte er. Und er halte sich für besser und schlauer als andere, auch als die Justiz, die er verhöhne. „Zeigen Sie ihm, dass er es nicht ist“, bat der Anwalt das Gericht.

Verteidiger Michael Schmidt sagte, sein Mandant sei ein „Quartalssäufer“ und ein friedfertiger Mensch, wenn er nicht getrunken habe. Der Angeklagte habe seine Ex-Partnerin nicht verletzen und schon gar nicht töten wollen, betonte der Anwalt.

Bewährung ausgeschlossen

Eine Unterbringung des bislang unbehandelten Alkoholikers in einer Entziehungsanstalt lehnte die Kammer aber ab. Eine Therapie habe laut Sachverständigem keine Aussicht auf Erfolg, hieß es. Der Angeklagte sei dazu nicht bereit. Auch werfe die Art, wie er mit Menschen umgehe und Gesetze missachte, kein gutes Licht auf ihn, meinte Richter Sanders.

Die Möglichkeit einer Aussetzung der zweijährigen Haftstrafe zur Bewährung sah das Gericht ebenfalls nicht. Grund seien dessen 24 Vorstrafen. „Sie haben es nicht einmal geschafft, eine Bewährungszeit ohne Straftaten durchzustehen“, stellte der Kammervorsitzende fest.

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