Strafprozess Brookmerlander Pflegedienst soll Rentner genötigt haben
Weil sie einen Kunden zum Vertragsabschluss gedrängt haben sollen, standen der Betreiber und eine Mitarbeiterin eines Brookmerlander Pflegedienstes vor Gericht. So ging der Prozess aus.
Norden/Brookmerland - Am Ende reichte es für eine Verurteilung nicht, konnten die Angeklagten das Amtsgericht Norden mit weißer Weste verlassen: Vom Vorwurf der versuchten Nötigung hat Strafrichterin Christina Roll am Mittwoch den Betreiber eines Brookmerlander Pflegedienstes und eine seiner Mitarbeiterinnen freigesprochen.
Beide sollen im Jahr 2022 einen älteren Mann gedrängt haben, einen Pflegevertrag mit ihrem Unternehmen abzuschließen. Das aber ließ sich nicht mehr nachweisen. Ein an sich trauriger Umstand erwies sich dabei als ein für die beiden Angeklagten glücklicher: Der Wirdumer Senior und seine Ehefrau waren kurz nacheinander in diesem Jahr verstorben. Damit gab es in dem Verfahren keine Zeugen mehr, die gehört werden konnten. Auch Protokolle über deren Vernehmung bei der Polizei, die man hätte verlesen können, existierten laut Richterin nicht.
Zur Unterschrift gedrängt
Und darum ging es: Die 44-jährige Mitarbeiterin des Pflegedienstes, eine examinierte Altenpflegerin, erstellte im Jahr 2022 einen Bericht für eine Krankenkasse, in dem sie den Wirdumer hinsichtlich seiner Pflegebedürftigkeit bewertete. Sie legte diesem mehrere Schriftstücke mit der Bitte vor, diese zu unterschreiben, darunter auch ein Vordruck für den Abschluss eines Vertrags über ambulante Pflege und Betreuung. Laut Anklage soll die Pflegedienstmitarbeiterin den Rentner zur Unterschrift mit der Begründung gedrängt haben, dass dies von der Pflegekasse so verlangt werde. Auch ihr Chef, der 40-jährige Inhaber des Pflegedienstes, soll Druck auf den Senior ausgeübt haben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelten beide bewusst und gewollt zusammen.
Vorwurf zurückgewiesen
Diesen Vorwurf wiesen die bisher nicht vorbestraften Angeklagten und ihre Verteidigerinnen, die Auricher Rechtsanwältinnen Martina Kähler und Alissa Kramer, zurück. Im Rahmen der Pflegeberatung habe seine Mitarbeiterin den Wirdumer lediglich gebeten, die erforderlichen Datenschutzerklärungen zu unterschreiben, erklärte der 40-Jährige. Notwendig seien zwei Einverständniserklärungen gewesen: Eine zur Weitergabe des Berichts an die Pflegekasse, eine zweite, um mit den persönlichen Kundendaten unternehmensintern arbeiten zu dürfen. Da der Senior allerdings nur eine Einwilligung unterschreiben wollte, habe er dessen Daten nicht an die Krankenkasse weitergegeben und den Bericht irgendwann vernichtet, berichtete der Firmenchef. Ohne die Einwilligung des Wirdumer habe er damit nicht arbeiten wollen, betonte der 40-Jährige. „Das war mir zu heikel“, sagte er.
Die Folge: Der Wirdumer erhielt keine Pflegeleistungen, was ihm nicht passte. Er zeigte den Pflegedienstbetreiber und seine Mitarbeiterin an und beschuldigte sie, ihn genötigt zu haben, einen Vertrag zu unterschreiben, den er nicht wollte, und forderte Schadensersatz von ihnen. Sie habe ihm die freie Wahl gelassen, betonte die Pflegedienstmitarbeiterin. Sie ließen grundsätzlich alle Unterlagen bei Neukunden, damit diese sich die umfangreichen Papiere in Ruhe durchlesen und dann entscheiden könnten. Sie haben den Eindruck, dass das Wirdumer Paar dies auch verstanden habe, sagte die Angeklagte.
Auf Freispruch plädiert
„Vielleicht haben sie durch so viel Papier aber auch nicht mehr durchgeblickt. Schade, dass wir das Paar nicht mehr befragen können“, sagte Richterin Roll.
Wie das bei dem Paar angekommen sei, lasse sich nicht mehr aufklären, stellte Verteidigerin Alissa Kramer fest und betonte die Bedeutung der Datenschutzerklärung. „Datenschutz muss sein“, sagte sie. Die Daten seien sensibel. „Daher geht es nicht ohne“, so die Anwältin. Die Strafanzeige des Wirdumers habe einzig dem Zweck gedient, zivilrechtliche Schadensersatzforderungen durchzusetzen, behauptete ihre Kollegin Martina Kähler. Das Überlassen der Vertragsunterlagen sei als unverbindliches Angebot zu werten. Beide Verteidigerinnen plädierten auf Freispruch.
Kosten übernimmt Staatskasse
Der angeklagte Sachverhalt habe sich nicht bestätigt. Die notwendigen Datenschutzerklärungen seien unabhängig vom Abschluss eines Pflegevertrags zu sehen, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Einen Nötigungsvorsatz könne sie nicht mehr erkennen. „Es kann nicht belegt werden, dass die Angeklagten Druck ausgeübt haben“, sagte sie. Im Zweifel seien diese freizusprechen. Deren Kosten übernehme die Staatskasse.