Urteil am Amtsgericht Aurich  Überholvorgang in Ihlow endete mit Backpfeife

| | 21.08.2025 07:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Ein 32-jähriger Mann aus Bremen musste sich wegen zwei Vorwürfen vor dem Auricher Amtsgericht verantworten. Foto: DPA
Ein 32-jähriger Mann aus Bremen musste sich wegen zwei Vorwürfen vor dem Auricher Amtsgericht verantworten. Foto: DPA
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Ein Mann aus Bremen drängte beim Überholen ein anderes Auto von der Straße und fuhr beinahe in den Gegenverkehr. Dann wurde er gegenüber einer jungen Frau gewalttätig. Nun stand er vor Gericht.

Aurich - Ein 32-Jähriger ist vom Amtsgericht Aurich wegen Körperverletzung und einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung verurteilt worden. Er gefährdete andere Verkehrsteilnehmer durch einen Überholvorgang und schlug einer Studentin während einer anschließenden Auseinandersetzung ins Gesicht. Der Bremer muss 1620 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu je 18 Euro) zahlen. Außerdem schätzte das Gericht ihn als ungeeignet für die Teilnahme am Straßenverkehr ein, weshalb er seinen Führerschein nicht wiederbekommt. Eine Neuerteilung kann frühestens neun Monate nach der Verhandlung vom Donnerstag, 14. August, erfolgen.

Der Mann überholte am 13. Dezember 2024 gegen 11 Uhr auf der Auricher Straße (L 1) zwischen Ochtelbur und Westerende mehrere Fahrzeuge. Als er beinahe in einen entgegenkommenden Trecker krachte, drängte er beim Ausweichen den Renault Clio einer 19-jährigen Studentin von der Fahrbahn. Die musste laut eigenen Aussagen stark abbremsen, um einen Kontakt mit dem Auto des Mannes zu vermeiden. Sie kam auf dem Radweg neben der Straße zum Stehen. Dann hielt auch der Angeklagte an, ging zu dem Auto der jungen Frau, redete auf sie ein und gab ihr eine Backpfeife durch das geöffnete Fenster. Als er wieder wegfahren wollte, versperrte ein Zeuge ihm den Weg in seinen Wagen. Der hinderte den Bremer an der Flucht, bis die Polizei vor Ort war.

Angeklagter teilweise geständig

Der Mann gab den Überholvorgang zu. Allerdings sei es nur knapp geworden, weil die Frau im Auto neben ihm stark beschleunigt hätte. Es sei ihr Fehler, meinte der Angeklagte. Er sah die Schuld nicht bei sich, wie er mehrfach betonte. Die Kolonne kam gerade aus einem Bereich mit Tempo 50 und fuhr in einen Abschnitt, auf dem 100 erlaubt ist. Die 19-jährige Studentin bestätigte, dass sie deshalb beschleunigte. Allerdings gab sie zu bedenken, dass ihr Auto lediglich 58 PS habe und sie im fünften Gang gewesen sei. Sie hätte ihre Geschwindigkeit dementsprechend nicht allzu schnell erhöhen können. Als der Audi neben ihr war, sei sie vielleicht bei 70 Stundenkilometern gewesen, vermutete sie. Ein Zeuge, der hinter dem Geschehen fuhr, schätzte das Tempo auf 70 bis 80 Stundenkilometer. Genau konnte er das aber nicht sagen, weil er wegen der Situation bereits früher bremste.

Die Körperverletzung in Form einer Backpfeife wollte der Angeklagte nicht zugeben. Er habe sich aufgeregt, sei zu dem Auto der Studentin gegangen. Dort habe er durch das offene Autofenster auf sie eingeredet. Währenddessen habe er gestikuliert, könne sich aber nicht erinnern, die Frau geschlagen zu haben. Ob er sie berührt habe, wisse er nicht mehr. Die Frau hingegen sagte, dass der Mann ihr mit der rechten Handfläche auf die linke Wange geschlagen habe. „Das hat so gezwiebelt“, beschrieb sie den Schmerz. Langfristige Schäden oder ernsthafte Verletzungen habe sie aber keine davongetragen.

Zeuge schuf Lücke zum Einscheren

In der 50er-Zone fuhr zwischen dem Angeklagten und der Studentin ein Mann mit einem Transporter. „Der Audi des Angeklagten ist mir einmal sehr dicht aufgefahren“, beschrieb der Zeuge das Verhalten des 32-Jährigen. Für Ungeduld in der Situation zeigte er aber Verständnis. Die Frau vor ihm sei recht langsam gefahren. Sie sei bei rund 50 Stundenkilometern gewesen, tendenziell eher darunter. „Und an der Stelle fährt man ja in der Regel doch mit 55 oder 60 lang“, gestand er. Dann überholte der Angeklagte. Der Mann im Transporter habe gleich auf die Bremse gedrückt und eine Lücke geschaffen, um dem Angeklagten zu ermöglichen, sich wieder einzureihen. Er sah den Gegenverkehr gleich zu Beginn der Aktion. „Aber dann hab ich gesehen, dass er den Renault auch überholen will. Und vor meinem inneren Auge hat es schon gekracht.“

Knapp wäre es laut dem Mann auch geworden, hätte der Audi hinter dem Renault wieder eingeschert. Um dem Angeklagten eine Standpauke zu halten, hielt der Mann mit seinem Transporter nach dem Vorfall hinter den beiden Autos. Nachdem er den nachfolgenden Verkehr vorbeigelassen hatte, stieg er aus und ging zu dem Angeklagten. Dieser habe bereits wieder wegfahren wollen. Der Zeuge hinderte ihn laut eigener Aussage daran, indem er sich vor die Autotür des Mannes stellte. Ihm sei aufgefallen, dass die Studentin im Auto geweint habe. Sie habe es in den folgenden Minuten nicht mehr geschafft, einen klaren Gedanken zu fassen. Auch die Polizei habe sie in ihrem Zustand nicht mehr selbst rufen können. Das machte der Zeuge dann selbst.

Landwirt wegen Adrenalin weggefahren

Der Trecker war in der Zwischenzeit weitergefahren. Warum der junge Mann am Steuer nicht angehalten habe, wollte das Gericht bei der Verhandlung von ihm wissen. Er habe unter Adrenalin gestanden und gesehen, dass es zwar knapp war, aber keiner zu Schaden gekommen sei, so der Landwirt. Er habe sich deshalb im ersten Moment keine Gedanken mehr gemacht. Am nächsten Tag meldete er sich jedoch bei der Polizei, die einen Zeugenaufruf gestartet hatten. Auch der Landwirt sah die Gefahr von Weitem kommen, erinnert er sich. „Ich habe schon relativ früh gebremst“, sagte er.

Um eine Kollision zu vermeiden, sei er so weit wie möglich nach rechts ausgewichen, so der Landwirt. Da dort allerdings ein Graben war und er einen voll beladenen Hänger zog, konnte er nur mit einem halben Reifen von der Straße runter. Ansonsten wäre sein Gespann in den Graben gerutscht, sagte er. Zum Schluss sei aus der leichten Bremsung dann aber eine Vollbremsung geworden. Das Gespann sei zum Stillstand gekommen. In dem Moment habe er das Fahrzeug des Angeklagten nicht mehr hinter seinem Kotflügel sehen können.

Verteidigung lobt Staatsanwalt

Der Staatsanwalt fasste seinen Eindruck im Plädoyer zusammen. Der Mann habe falsch überholt, stellte er fest. Mehrere Zeugen hatten geschildert, dass seine Geschwindigkeit nicht wesentlich höher gewesen sei. Der Vorgang sei dementsprechend nicht korrekt durchgeführt worden. Generell sei es auch für den Angeklagten allerdings eine stressige Situation gewesen. Da handele man manchmal einfach nicht rational. Für das Überholen und Abdrängen forderte der Staatsanwalt 250 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Für die Körperverletzung hielt der Staatsanwalt eine Geldstrafe in Höhe von 720 Euro (40 Tagessätze zu je 18 Euro) und ein Fahrverbot von drei Monaten für angebracht.

„Man muss ja auch mal die Staatsanwaltschaft loben“, begann die Verteidigung ihr Schlussplädoyer. Dass der Mandant unter Stress gehandelt habe, würde nicht jeder Staatsanwalt in seinem Plädoyer berücksichtigen. Der Mann habe in der Situation selbst Angst um Leib und Leben gehabt. Der Verteidiger argumentierte weiter, dass auf den Grünstreifen neben der Straße keine Bremsspuren entstanden seien. Daher habe es entgegen der Aussage der Studentin keine harten Bremsungen geben können. Den Vorgang generell bestritt die Verteidigung nicht. Zu der Körperverletzung meinte er, dass sein Mandant nicht mehr wisse, ob sich das tatsächlich so zugetragen habe. Es stehe Aussage gegen Aussage. Für das Fahrverhalten hielt der Verteidiger 250 Euro Strafe und einen Monat Fahrverbot angebracht. Für die Körperverletzung setzte er eine Strafe von 300 Euro an.

Das Urteil von Richterin Stellmacher fiel am Ende deutlich höher aus, da sie das Fahrverhalten als Straftat und nicht nur als Ordnungswidrigkeit einstufte.

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