Köln Staatsrechtler: Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD ist gute Basis für Verbotsverfahren
Das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD hat für große Aufregung gesorgt und teilweise Skepsis ausgelöst, dass die darin enthaltenen Belege für ein AfD-Verbotsverfahren ausreichend wären. Nun äußert sich ein Kölner Staatsrechtler und widerspricht den Skeptikern.
Nach Ansicht des Kölner Rechtswissenschaftlers Markus Ogorek ist das AfD-Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) doch eine gute Grundlage für ein mögliches Parteiverbotsverfahren. „Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass dem AfD-Gutachten eine wesentliche Bedeutung im Hinblick auf die Vorbereitung eines etwaigen Parteiverbotsverfahrens zukommen dürfte“, heißt es in seiner schriftlichen Analyse, die dem „Spiegel“ vorliegt.
Ogorek ist Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln. Er hat sich die vom Verfassungsschutz zusammengetragenen Belege nochmal unter den höheren Maßstäben für ein Verbotsverfahren angesehen.
Er kommt zu dem Schluss: Von 829 Äußerungen von AfD-Funktionären, die laut BfV einen Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie darstellen, bleiben nach seiner Analyse noch immer 574 Belege übrig, die „tendenziell oder möglicherweise einschlägig“ zu bewerten seien. Viele davon würden sich „auch für den Nachweis der Verfassungswidrigkeit in einem etwaigen Parteiverbotsverfahren fruchtbar machen lassen“. Die restlichen Belege des BfV-Gutachtens könnten nicht für ein Verbotsverfahren herangezogen werden, da sie beispielsweise nicht pauschal Menschengruppen abwerten.
Ob ein Parteiverbotsverfahren damit aber auch Erfolg hätte, will der 50-Jährige nicht beurteilen.
Das Gutachten des Verfassungsschutzes hat Anfang Mai für Aufregung in der Politik gesorgt. Auf dessen Grundlage hatte er die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingeordnet. Wenige Tage später ließ der Verfassungsschutz diese Einordnung bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren der Partei ruhen.
Auch unter den anderen Parteien war das Gutachten umstritten. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Zweifel daran, dass dieses ausreichend für ein etwaiges Verbotsverfahren sei. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hatte sich zuvor zurückhaltend geäußert. „Zehn Millionen Wählerinnen und Wähler der AfD, die können Sie nicht verbieten“, sagte der CDU-Vorsitzende Anfang Mai im ARD-Fernsehen. Die SPD hat sich dagegen per Parteitagsbeschluss auf ein Verbotsverfahren festgelegt. Auch Grüne und Linke sind für ein AfD-Verbot.