Prozess-Auftakt in Aurich 35-Jähriger gesteht brutalen Angriff
Mit einem Holzgegenstand schlug der Angeklagte aus Norden einem Mann gegen den Kopf. Der ist heute schwerbehindert. Die Tat hat offenbar eine Vorgeschichte..
Aurich - Am Montag hat vor dem Landgericht Aurich der Prozess gegen einen 35-jährigen Mann aus Norden wegen schwerer Körperverletzung begonnen. Er soll in Norden einen 43-Jährigen mit einem Holzgegenstand so schwer auf den Kopf geschlagen haben, dass dieser seitdem schwerbehindert ist. In der Verhandlung vor der 3. Großen Strafkammer räumte der Angeklagte zu Beginn des Prozesses die Tat ein. „Mir ist bewusst, dass ich eine Grenze überschritten habe“, sagte der dreifache Familienvater. Er sei selbst geschockt über seine Tat.
Der erste Verhandlungstag zeichnete ein teils dramatisches Bild der Tatnacht, in der der Angeklagte offenbar seinem Vater zu Hilfe eilte. Doch es bleiben auch Fragen offen: Trug der Geschädigte ein Messer bei sich und wurde er mehr als einmal vom Angeklagten zu Boden gebracht?
Was sich genau am 12. Juni 2022 in einer Wohnstraße in Norden abspielte, das konnte am Ende des ersten von angesetzten drei Verhandlungstagen vor dem Landgericht Aurich nicht geklärt werden. Vor der 3. Großen Strafkammer des Gerichtes unter Vorsitz des Richters Jan-Patrick Klein muss sich seit Montag, 18. August, ein 35-Jähriger aus Norden wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Eine Videokamera in der Nähe des Tatorts hatte die Tat zwar aufgezeichnet, allerdings in schlechter Bildqualität. Nur schemenhaft ist auf den Aufnahmen zu erkennen, was sich vor dem Wohnhaus abgespielt hat. Zu hören sind aber verschiedene Stimmen in russischer Sprache.
Fest steht: Das 43-jährige Opfer der Auseinandersetzung ist nach der Tat schwer behindert, hat dauerhafte neurologische Schäden zurückbehalten. Fest steht auch: Der Angeklagte, ein 35-jähriger Familienvater, bereut seine Tat. Das machte er in seinen Einlassungen direkt zu Beginn der Verhandlung deutlich, ebenso wie sein ehrenamtliches Engagement. Und nach rund sechs Stunden im Gerichtssaal zeichnet sich ebenfalls ab: Die Tat hat eine Vorgeschichte. Man kannte sich, war in der Vergangenheit bereits aneinandergeraten, offenbar auch körperlich. So schilderten der Angeklagte und sein Vater die Vorgeschichte der Tat: Es ist um kurz nach Mitternacht, als der Angeklagte einen Anruf seines Vaters erhält. Zu diesem Zeitpunkt sitzt der 35-Jährige bei einem Freund. Sein Vater berichtet aufgeregt, dass der Geschädigte in sein Haus eingedrungen sei, die Tür aufgebrochen habe und ihn umbringen wolle. Im Telefonat sei auch die Rede von einem Messer gewesen, heißt es in der Verhandlung. Der Angeklagte kennt den Mann, der seinen Vater offenbar bedroht. Erst zweieinhalb Wochen zuvor soll das spätere Opfer mit dem Vater des Angeklagten aneinandergeraten sein. Ein eigentlich harmloser Angelausflug, bei dem beide zugegen gewesen seien, sei eskaliert. Das spätere Opfer soll dabei die Frontscheibe des Autos seines Vaters eingeschlagen und ihn bedroht haben. Die gemeinsame Geschichte scheint aber noch weiter zurückzureichen, wird in der Vernehmung klar.
Tat hatte offenbar Vorgeschichte
Bereits vor mehr als 15 Jahren scheint es eine tätliche Auseinandersetzung zwischen dem Vater des Angeklagten, der damals eine Kneipe in Norden führte, und dem späteren Opfer, damals Kneipengast, gegeben zu haben. Der Vater behauptet, der Gast habe ihm damals gedroht und ihm die Nase gebrochen. Eine Vorgeschichte, die den Angeklagten in besagter Juninacht nach eigener Aussage alarmiert aufspringen ließ. Sein Bekannter, bei dem er damals zu Besuch war, beschreibt ihn als panisch, „obwohl er sonst die Ruhe selbst ist“. Die beiden Männer brachen auf. „Auf dem Weg zum Auto habe ich einen Besenstiel gesehen. Ich wollte etwas zur Verteidigung haben“, schilderte der 35-Jährige. Als sie mit dem Auto vor dem Haus des Vaters ankamen, sprang der Angeklagte aus dem Auto. Laut seiner Aussage stand der Geschädigte mit „erhobener Hand“ vor dem Haus. „Dann habe ich den ersten Schlag ausgeführt“, sagte der Angeklagte. Ein Schlag mit dem Besenstiel, der das Opfer am Kopf trifft und den Mann zu Fall bringt. Laut Anklageschrift trug der heute 43-Jährige von diesem ersten Schlag großflächige Hämatome davon. An weitere Schläge und auch Tritte gegen den am Boden liegenden Geschädigten, wie in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft formuliert, will sich der Angeklagte am Montag nicht erinnern.
Angeklagter alarmierte selbst die Retter
Auf dem Video ist zu hören, wie der Angeklagte den Rettungsdienst und die Polizei alarmiert. Der Täter bringt den Verletzten nach eigener Aussage in die stabile Seitenlage. Als die Retter vor Ort eintrafen, lag der 43-Jährige am Boden, rappelte sich auf und wollte sich nicht helfen lassen. Im Krankenhaus wurde später ein Atemalkohol von 2,77 Promille festgestellt. Schließlich ließ er sich von den Polizeibeamten und Sanitätern überzeugen, fuhr mit in die Norder Ubbo-Emmius-Klinik und wurde dort medizinisch versorgt. Laut Polizeibericht wollten die Ärzte ihn zur Überwachung dort behalten, doch der 43-Jährige entließ sich selbst und lief zum Haus seiner Mutter, wo er wohnte. Er legte sich ins Bett. Dort fand ihn seine Mutter einige Stunden später stark blutend und um Atem ringend und alarmierte erneut den Rettungswagen. Per Helikopter wurde der Norder in eine Oldenburger Klinik geflogen. In einer Notoperation musste die Schädeldecke entfernt und der Patient ins künstliche Koma gelegt werden. Nach weiteren Operationen schloss sich eine Reha an.
Erholt hat sich der Norder dennoch nicht mehr von dem Übergriff. Er ist heute zu 50 Prozent schwerbehindert und bezieht eine Erwerbsminderungsrente. Das Denken und Erinnern fallen ihm schwer. „Ich weiß nicht mehr, was passiert ist“, sagte er mehrfach im Zeugenstand. Kopfschmerzen, Wortfindungsschwierigkeiten, Seh- und Hörprobleme sowie die Gefahr epileptischer Anfälle gehören seit der Tat zu seinem Leben. Der 43-Jährige hat sich zurückgezogen, benötigt viel Unterstützung. „Er braucht bei allem meine Hilfe“, sagte seine 70-jährige Mutter am Montag unter Tränen. Auch das Wesen ihres erwachsenen Sohnes habe sich verändert. „Ich kann nicht mehr auf Menschen zugehen“, sagt er. Er schäme sich, dass er sich nicht mehr richtig unterhalten könne.
Viele Fragen zum brutalen Angriff sind noch offen
Die Folgen der Tat wurden am ersten Verhandlungstag mehr als deutlich. Zugleich blieben aber viele Fragen zum genauen Hergang der Tat offen. Klarheit sollen die beiden folgenden Verhandlungstage am 2. und 11. September bringen. Unter anderem soll es dann eine Übersetzung der Videoaufnahmen in deutsche Sprache geben. Zudem wird das rechtsmedizinische Gutachten die Verletzungen des Geschädigten näher beleuchten und klären, ob diese mit dem Besenstiel als mutmaßlicher Tatwaffe zusammenpassen. Denn der vom Angeklagten genannte Besenstiel ist nicht auffindbar. Auch die Frage, ob der Geschädigte ein Messer bei sich führte oder nicht, ist zu klären. Es wurde im Zuge der Ermittlungen nicht gefunden.