Urteil am Landgericht  Jahrelange Haft für Betreiber von Pizzeria in Marienhafe

| | 18.08.2025 18:25 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Der Betreiber zweier Pizzerien in Marienhafe und Großheide hinterzog Jahrelang Steuern. Foto: DPA
Der Betreiber zweier Pizzerien in Marienhafe und Großheide hinterzog Jahrelang Steuern. Foto: DPA
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Ein Mann hinterzog von 2017 bis 2022 mit Pizzerien in Marienhafe und Großheide 216.000 Euro Steuern. Das Urteil trifft eine der größten Sorgen des Angeklagten.

Marienhafe/Aurich - Ein Gastronom hat mit zwei Pizzerien in Marienhafe und Großheide mehr als 216.000 Euro Steuern hinterzogen und muss dafür ins Gefängnis. Er wurde am Montag, 18. August, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Strafe wurde vom Gericht nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Die 216.000 Euro setzen sich aus Summen aus zwei verschiedenen Prozessen zusammen. Das Auricher Landgericht urteilte am Montag wegen 56.046 Euro Steuerhinterziehung in den Jahren 2020 und 2021. Zusätzlich zog das Gericht ein Urteil aus dem September 2023 hinzu, bei dem der Mann wegen Hinterziehung von 160.000 Euro zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Die Strafen zog der Vorsitzende Richter Markus Gralla zusammen, sodass der Mann zwei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe absitzen muss. Außerdem soll das hinterzogene Geld von dem Mann eingezogen werden. Er muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Das erste Mal vor dem Landgericht

Das erste Urteil aus dem September 2023 vom Landgericht Aurich bezog sich auf hinterzogene Steuern im Zeitraum von 2017 bis 2020. Die ON berichtete damals über den Fall. Der beim ersten Verfahren 36-jährige Betreiber aus Norden hatte 2017 ein Restaurant im Brookmerland übernommen. Für den Betrieb ließ er sich nach kurzer Zeit auf ein Bestellsystem ein, das ihm, nach seinen Ausagen, von mehreren Lieferanten nahegelegt worden sei. Die Hälfte der Waren wurde offiziell mit Rechnung gekauft, die andere Hälfte bar und ohne Beleg. Dadurch wurden in den Jahren 2018 bis 2020 Waren im Wert von rund 220.000 Euro nicht verbucht.

Der Angeklagte gab 2023 zu, dass er falsche Angaben in den Steuererklärungen gemacht und teilweise gar keine Steuererklärungen abgegeben hatte. Insgesamt entstand ein Steuerschaden von mehr als 160.000 Euro. Die Finanzfahndung entdeckte die Machenschaften, und es wurde ein Steuervergleich über 100.000 Euro Nachzahlung geschlossen. Da aber noch weitere Steuerschulden auftauchten, ging es im Strafverfahren 2023 um einen höheren Betrag.

Weniger Geld und mehr Zeit für Kinder

Das Landgericht verurteilte den Angeklagten damals zu zwei Jahren Haft für fünf Jahre zur Bewährung, 200 Sozialstunden und Einziehung der hinterzogenen Summe. Von seinen Schulden zahlte der Angeklagte bislang allerdings nichts zurück, gab er am Montag zu. Er habe das Geld dafür nicht, denn er sei nun in der Pizzeria seiner Frau angestellt und verdiene lediglich 1000 Euro im Monat. Dadurch, dass er nun kürzer trete, habe der Mann mehr Zeit für seine Kinder, was ihm wichtig sei, sagte der Angeklagte. Er betonte in der Verhandlung mehrfach, dass seine Kinder ihm besonders wichtig seien. Sie alleine seien der Grund, warum er unbedingt habe vermeiden wollen, wieder vor Gericht zu stehen.

Die Schuld dafür, dass er nun doch wieder Steuern hinterzog, schob der Mann größtenteils seinem Steuerberater in die Schuhe. Der habe ihn falsch beraten und behauptet, alles sei in Ordnung. Die Steuererklärungen kamen dann aber nicht beim Finanzamt an.

Die Staatsanwaltschaft wollte dem Mann entgegenkommen. Die Einzeltaten könne man mit Geldstrafen ableisten, so der Staatsanwalt. Mehrere Hundert Tagessätze mit einer vom Gericht bestimmten Höhe brachte er ein. Zudem beantragte er eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Der Verteidiger des Mannes plädierte für zwei Jahre Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Den Rest solle man mit einer Geldstrafe ausgeglichen. Sein Mandant sei durch seinen Steuerberater schlecht beraten worden und habe sich Mühe gegeben, alles richtig zu machen.

Das letzte Wort des Angeklagten

„Was auch immer Sie mir gleich sagen, ich bin bereit, das zu machen“, sagte der Angeklagte. „Ich möchte nur nicht von meinen Kindern getrennt sein, die sind für mich alles“, bat er das Gericht. Das Gericht um Richter Gralla entschied sich gegen eine nachsichtige Strafe. „Wir haben Ihnen letztes Mal mit Engelszungen nachgeredet“, sagte Gralla. Das habe jedoch nichts gebracht. Der Mann habe sein Verhalten nicht geändert. „Und ich kann aus menschlicher Sicht verstehen, dass Sie nicht von ihren Kinder getrennt werden wollen. Aber ihr Verhalten ist leider ein anderes.“ Deshalb komme er dieses Mal nicht mehr zu einer Strafe auf Bewährung.

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