Prozess am Landgericht Vater soll Tochter über Jahre missbraucht haben
Ein 54-jähriger Ihlower steht vor dem Landgericht Aurich. Ihm wird vorgeworfen, seine Tochter über Jahre sexuell missbraucht zu haben. Der Angeklagte bestreitet die Taten.
Aurich - „Sie hat etwas mit ihrem Vater“, soll ein Mitbewohner einer Wohngruppe zu seinem Betreuer gesagt haben. So kamen die mutmaßlichen Vorfälle ans Licht. Ein 54-jähriger Ihlower ist wegen sexuellen Missbrauchs seiner leiblichen Tochter in 22 Fällen angeklagt. Zu den Taten soll es im Zeitraum von Juni 2014 bis Juli 2021 gekommen sein. Der Prozess begann am Freitag, 15. August 2025, vor der 2. Großen Strafkammer des Auricher Landgerichts.
Der Angeklagte wies die Vorwürfe vollumfänglich zurück. Als mögliches Motiv nannte er den Umstand, dass er seiner in einer Jugendeinrichtung lebenden Tochter im Mai 2020 verweigert hatte, in seinen Haushalt zurückzuziehen.
Vielzahl sexueller Übergriffe angeklagt
Staatsanwalt Havemann legte dem Ihlower zur Last, mit seiner zu Beginn des Tatzeitraums elfjährigen Tochter den Beischlaf vollzogen zu haben. Insbesondere, nachdem die Kindsmutter im April 2019 verstorben war, soll es zu einer Vielzahl von sexuellen Übergriffen gekommen sein. Diese sollen geendet haben, als die inzwischen Volljährige nach einem Vorfall das Schlafzimmer verlassen und sich in ihrem Zimmer eingeschlossen hatte.
Verteidiger Arno Saathoff verlas eine Erklärung seines Mandanten. Dieser hat demnach seiner Tochter im Mai 2020 bei einem Hilfeplangespräch untersagt, in seinen Haushalt zurückzuziehen. Als Grund gab er ständige Streitereien in der Vergangenheit mit ihrem älteren Bruder sowie die Erwartung weiterer Konflikte an. Er sei dreimal am Herzen operiert worden und könne solchen Stress nicht mehr ertragen, begründete der Angeklagte. Wegen seiner Herzprobleme habe er die Kinder 2014 in einer Einrichtung untergebracht.
Angeklagter spricht von Umdeutung der Erlebnisse
Der Angeklagte gehe hinsichtlich der Tatvorwürfe davon aus, verlas Saathoff weiter, dass eine Umdeutung von Erlebnissen erfolgt sei. Bei einem Besuch bei der Mutter hätten die Kinder im Kindesalter unter zehn Jahren Kontakt mit Männern gehabt. Seine damalige Lebensgefährtin, mit der er bis 2007 zusammen gewesen sei, sei eine Prostituierte gewesen. Freier seien bei ihr ein- und ausgegangen. Die Kinder seien nackt im Pool fotografiert worden. Ihnen sei verboten worden, darüber zu sprechen. Seine Schwester habe ihm das zugetragen.
Die Bezugsbetreuerin des mutmaßlichen Opfers berichtete im Zeugenstand vom 11. April 2021, als ein Mitbewohner seinem Betreuer erklärt habe, die Nebenklägerin habe was mit ihrem Vater, weil der keine andere Frau dafür habe. Die inzwischen 17-Jährige habe das ihr gegenüber zunächst empört abgestritten. Später habe sie zu ihr gesagt, ihr Vater sei super sauer, weil sie das mit ihr besprochen habe. Der Wohngruppenleiterin gegenüber habe die Nebenklägerin angegeben, sie und ihr Vater würden nur kuscheln, sagte die Zeugin. Das Thema sei jedoch immer wieder aufgekommen – bis ihr die Geschädigte am 15. Juli 2021 einen Brief ausgehändigt habe.
Nebenklägerin schildert im Brief Scham und Angst
Der Vorsitzende Richter Bastian Witte verlas den Brief. Darin beschrieb die nun Volljährige die sexuellen Handlungen mit ihrem Vater. Das ginge schon lange so. „Ich schäme mich dafür. Ich möchte nicht, dass er das erfährt. Er dreht mir den Kopf um“, stand darin.
Die Nebenklägerin habe sehr lange gebraucht, das zur Anzeige zu bringen, so die Betreuerin: „Sie war in einem großen Loyalitätskonflikt über Wochen und Monate.“ Vom Charakter her beschrieb sie sie als offen, zugewandt und sehr lustig.
Loyalitätskonflikt und Trauma
Die psychosoziale Prozessbegleiterin der Nebenklägerin berichtete, im September 2021 habe das Erstgespräch stattgefunden. Sie habe sie darüber informiert, welche Belastungen auf sie zukämen und welche Rechte sie habe. Insbesondere die erste Videovernehmung am Auricher Amtsgericht sei ihr in guter Erinnerung geblieben: „Ich war geflasht, wie gut sie das gemacht hat“, so die 41-jährige Mitarbeiterin der Opferhilfe Wildwasser – „sie hat keine Belastungstendenz gezeigt“. Die Nebenklägerin habe deutlich gemacht, was sie in Teilen mitgemacht habe und den Missbrauch zu einem gewissen Teil toleriert habe, bis es ihr zu viel geworden sei. „Sie war hin- und hergerissen, denn sie liebte ihren Papa“, so die Zeugin. Zugleich habe die Nebenklägerin gewusst, dass die Handlungen nicht in Ordnung gewesen seien.
Eine Jugendpsychotherapeutin hat die mutmaßlich Geschädigte seit August 2018 wegen Unsicherheit und aggressiver Durchbrüche in Therapie. Sie diagnostizierte anfangs eine Bindungsstörung und ein Trauma durch die Trennung der Eltern. Von dem mutmaßlichen Missbrauch habe sie erst 2021 erfahren: „Ich war schockiert.“ Die Nebenklägerin habe ihr am 20. April erzählt, sie habe einem Jungen vom Kuscheln mit ihrem Vater erzählt, aber das sei Blödsinn. Das, so die Zeugin, entspreche ihren Erfahrungen, dass gerade Außenstehenden von so etwas berichtet werde.
Weitere Prozess-Termine
Schließlich habe ihr die Nebenklägerin von sexuellen Übergriffen berichtet, „ganz besonders seit dem Tod der Mutter“. Über Details der Vorfälle hätten sie nicht gesprochen. Sie habe sie stabilisiert. Zur Reaktion der Nebenklägerin befragt, als der Bruder wieder nach Hause gedurft habe, meinte die Psychologin: „Sie hat sich schon damit arrangiert, in der Wohngruppe zu bleiben.“
Die Videovernehmungen wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit angeschaut. Der Prozess wird am 22. August 2025 um 9 Uhr in Saal 116 fortgesetzt. Ein weiterer Termin beginnt am 10. September um 9 Uhr in 003.