Neumünster  Nach Chihuahua „Jonny“: Auch Dackel „Fiete“ stirbt nach Beißattacke durch Schäferhund

Rolf Ziehm
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Von Rolf Ziehm
| 14.08.2025 16:45 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Rauhaardackel „Fiete“ wurde am Montag, 11. August 2025, von einem nicht angeleinten Schäferhund totgebissen. Foto: Privat
Rauhaardackel „Fiete“ wurde am Montag, 11. August 2025, von einem nicht angeleinten Schäferhund totgebissen. Foto: Privat
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Gleich zwei Hunde sind in Neumünster innerhalb von wenigen Tagen auf der Straße durch Beißattacken eines Schäferhundes zu Tode gekommen. Die Ermittler haben bereits einen Verdacht.

Bereits am 6. August wollte ein Halter seinen Chihuahua „Jonny“ gerade auf den Arm nehmen, als dieser unvermittelt von einem Hund angegriffen wurde, sagte eine Polizeisprecherin. Der Halter wurde bei dem Versuch verletzt, beide Hunde voneinander zu trennen. Er brachte seinen Hund zwar noch in eine Tierarztpraxis, aber dort musste er eingeschläfert werden. 

Am Montag, 11. August, kam Dackel „Fiete“ in Brachenfeld zu Tode. Viel spricht dafür, dass es sich um den gleichen Schäferhund handelt. In beiden Fällen entfernte sich der Halter, die Polizei ermittelt.

„Das war ganz schrecklich“, berichtet die 31-jährige Annabelle: „Plötzlich kam uns auf einem Sandweg ein nicht angeleinter Schäferhund entgegen. Ohne Vorwarnung griff er unseren Hund an, ließ nicht von ihm ab und biss ihn zu Tode. Der Rauhaardackel Fiete gehört meiner Mutter, mein dreijähriger Sohn musste das schreckliche Geschehen mitansehen.“

Sie habe ihren Sohn bei der Attacke des nicht an der Leine geführten Schäferhunds auf den Arm genommen. Der Schäferhund-Halter habe auf seinen Hund eingeprügelt, aber der habe nicht so schnell von Fiete abgelassen.

„Fiete war direkt tot, als wir ihn aufgenommen haben. Der Halter des Schäferhunds zeigte keinerlei Empathie, sagte nur, das habe sein Hund noch nie gemacht. Er hinterließ keine Personalien und verließ den Ort. Wir waren völlig geschockt, haben geweint, hatten Angst“, so Annabelle.

Die Familie rief die Polizei, erstattete Anzeige und beschrieb den Halter als südländischen, etwa 1,75 Meter großen Mann mit dunklen Haaren, eher schmaler Statur. Der Mann habe gut Deutsch gesprochen.

Constanze Becker, die Sprecherin der Polizeidirektion Neumünster, bestätigt: „Ja, es gibt diesen zweiten Vorfall am Montag gegen 17.20 Uhr.“ Es sei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gefertigt worden. Becker: „Wir haben Ermittlungsansätze zum Tatverdächtigen. Die Stadt Neumünster hat ebenfalls Kenntnis vom Vorfall.“ Die Vermutung liege nahe, dass es sich bei dem Vorfall mit dem Dackel um den gleichen Schäferhund und Halter handele wie beim Chihuahua. „Dem gehen wir nach“, so Constanze Becker.

Der Hund soll laut der Meldung einer weiteren Anwohnerin vor Monaten schon einmal einen Hund attackiert haben. Der Halter passe zur aktuellen Beschreibung, und der Vorfall sei dem Ordnungsamt gemeldet worden. Für den Schäferhund bestehe Maulkorbpflicht, an die sich der Halter jedoch nicht halte.

Auf Nachfrage dazu äußert sich die Stadt Neumünster folgendermaßen: „Das Ordnungsamt hat vor mehreren Monaten einen Hinweis bezüglich einer Attacke eines Schäferhundes auf einen anderen Hund erhalten. Daraufhin wurde nach Vorgabe des Schleswig-Holsteinischen Hundegesetzes dieser Hund als gefährlich eingestuft. Mit dieser Einstufung geht die Auflage einher, den Hund in der Öffentlichkeit ausschließlich mit Maulkorb und Leine zu führen.“

Darüber hinaus müsse der Halter eine Erlaubnis für das Halten gefährlicher Hunde nachweisen. Dem Halter des Hundes sei diese Erlaubnis erteilt worden, nachdem er die notwendigen Voraussetzungen vorgelegt hat. Dazu zählen unter anderem eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung mit dem Hund.

Die Stadt weiter: „Zum Fall am 6. August wurde der Halter dieses Hundes angeschrieben. Sollte es sich im aktuellen Fall um den gleichen Hund handeln, der bereits vor mehreren Monaten einen anderen Hund attackiert hat und sich somit herausstellen, dass die Vorgaben für das Halten eines gefährlichen Hundes nicht eingehalten wurden, kann dem Halter untersagt werden, einen gefährlichen Hund zu halten.“

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