Prozess in Aurich Kamera filmte brutale Prügelei in Hotelflur
Selbst als das Opfer am Boden lag, gab es weitere Tritte. Für den Übergriff mussten sich drei junge Südbrookmerlander vor dem Amtsgericht Aurich verantworten.
Aurich/Südbrookmerland Wie im Rausch prügelte ein 21-jähriger Südbrookmerlander auf einen etwa Gleichaltrigen ein. Als sein Opfer am Boden lag, versetzte er ihm Tritte. Der Geschädigte rappelte sich auf, kam kurz auf die Beine und stürzte unter dem ungezügelten Angriff erneut. Gekrümmt blieb er liegen, die Arme schützend über den Kopf, bis sein Angreifer von ihm abließ. Die Szene spielte sich im März im Flur eines Hotels in Südbrookmerland ab.
Wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung mussten sich am Mittwoch, 13. August, drei Angeklagte aus Südbrookmerland vor dem Auricher Strafrichter Simon Breuker verantworten. Der Schläger schrappte haarscharf an einem Gefängnisaufenthalt vorbei.
Die beiden 21-Jährige und der 20-Jährige machten keine Angaben zu dem Vorfall. Weder zum Hintergrund, noch zu dessen Verlauf. Das half ihnen nichts: Die Videokamera des Hotels hatte den Vorfall beispielloser Gewalt am 27. März gegen 22.45 Uhr in hervorragender Qualität festgehalten.
Beim Abspielen der Aufzeichnung sah man den Geschädigten und dessen Freundin den Flur betreten. Sekunden später betraten die Angeklagten die Örtlichkeit. Einer der angeklagten 21-Jährigen begann sofort auf den Mann einzuschlagen. Unter dem Gewitter der Schläge geht er zu Boden. Seine Freundin wird von den anderen beiden Angeklagten festgehalten. Sie kommt frei und versucht, sich schützend zwischen den Geschädigten und den Angreifer zu schieben, der besinnungslos weiterschlägt und tritt. Als sie einsieht, dass sie gegen den Schläger keine Chance hat, rennt sie panisch umher und zückt ihr Handy. Schließlich stoppt der Aggressor. Er verschwindet mit seinen Kumpels durch die Tür.
„Okay, wir schauen uns die Videoaufnahmen einfach mal an“, sagte der Richter. Schon während des Abspielens meinte er in Richtung des Hauptakteurs. „Ich denke, dass Sie sich relativ eindeutig erkannt haben.“ Der 21-Jährige bestätigte das mit rotem Kopf. Der 20-Jährige versucht zunächst, sich mit einem Achselzucken aus der Affäre zu ziehen. Wie sein Kollege räumte er schließlich seine Beteiligung ein. Das Opfer erlitt einen Nasenbeinbruch, blutende Wunden und Schmerzen, dokumentiert in einem Arztbrief.
Täter bereits mehrfach verurteilt
Der Schläger ist bei Gericht kein Unbekannter. Jugendrichterin Maren Hohensee hat ihn in den letzten Jahren zweifach wegen Körperverletzung zu Jugend- und Freizeitarresten verurteilt. Außerdem ist er durch die Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen aufgefallen.
Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe hat mit keinem der Angeklagten sprechen können. Bei dem 20-Jährigen empfahl sie die Anwendung des Jugendstrafrechts. Er hat eine Maurerlehre abgebrochen und lebt im Haushalt seiner Eltern.
Der Schläger hatte gegenüber dem Richter angegeben, vor kurzem mit seiner ersten Selbstständigkeit als Trockenbaumonteur gescheitert zu sein. Jetzt plant er eine berufliche Umorientierung. Der andere 21-Jährige ist als Anlagenmechaniker in Arbeit. Alle wohnen noch zu Hause.
Die Staatsanwältin verwies in ihrem Plädoyer auf das beweiskräftige Video. Die anderen beiden hätten den Schläger unterstützt, sagte sie: „Sie haben gemeinsam den Plan gefasst und durchgezogen. Deshalb sind sie alle drei wegen gefährlicher Körperverletzung dran.“
Für den Angreifer forderte sie nach Anwendung des Erwachsenenstrafrechts eine einjährige Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, und zweihundert Stunden gemeinnützige Arbeit. Für den zweiten 21-Jährigen kam sie nach dem Erwachsenenstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten und einer Geldauflage über 1500 Euro. Für den 20-Jährigen erachtete sie eine Verwarnung, eine 80-stündige Arbeitsauflage und die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Kurs als angemessen. Die Angeklagten ließen die Chance des sogenannten letzten Wortes ungenutzt verstreichen.
Bewährungsstrafe und Arbeitsstunden
Breuker folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Er verurteilte den Schläger zu einer einjährigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung sowie zu einer Arbeitsauflage über 200 Stunden. „Sie haben auf eine erschreckende Art und Weise zugetreten“, kommentierte der Richter das Video. Er habe „echt überlegt“, ob der Angeklagte nicht ins Gefängnis gehöre. Einzig seine vernünftige Biografie habe ihn davon abgehalten: „Mit Bauchschmerzen habe ich die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.“ Dem Angeklagten führte er vor Augen, dass er nach der nächsten Straftat, egal welcher, lange Zeit im Gefängnis verbringe – „ich möchte, dass Sie das verstehen.“
„Sie haben ihn als Haupttäter unterstützt, indem Sie die Zeugin aufgehalten haben“, wandte sich der Richter an die übrigen Angeklagten. Die Tat bezeichnete er als „moralisch armselig“. Keiner habe den Angreifer gebremst. Die Freundin sei die einzige gewesen, die dazwischen gegangen sei.
Breuker verurteilte den zweiten 21-Jährigen zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre, und einer Geldauflage über 1500 Euro, zahlbar in monatlichen Raten zu je 150 Euro. Der 20-Jährige erhielt eine Verwarnung, einen Freizeitarrest und die Auflage, an einem Anti-Gewalt-Kurz teilzunehmen. Die Angeklagten schienen nicht einverstanden mit den Entscheidungen. Keiner erklärte einen Berufungsverzicht.