Osnabrück Einblicke am Landgericht Osnabrück: Sind Kassen ohne Betrugsfunktion am Markt chancenlos?
Ein 40-Jähriger aus Frankfurt hat Gastronomen über Jahre Kassensysteme mit Betrugsfunktion verkauft. Vor dem Landgericht Osnabrück räumte er die Vorwürfe ein. Und beteuerte: Ursprünglich habe er ein rechtskonformes System geschaffen. Das habe aber niemand gewollt.
Der Geschäftsführer eines Kassenherstellers hat über Jahre ein System verkauft, mit dem Gastronomen ihr Tagesergebnis fälschen konnten. Entsprechende Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Oldenburg räumte er am Dienstag vor dem Osnabrücker Landgericht ein. Sein Unternehmen dürfte so mittelbar einen Steuerschaden von mehreren 100 Millionen Euro ermöglicht haben.
Konkret beschuldigt die Anklage den 40-Jährigen aus Frankfurt, in 189 Fällen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Fälschen technischer Aufzeichnungen geleistet zu haben. In weiteren fünf Fällen wirft sie ihm Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor. Nach dem Geständnis des Angeklagten dürften an seiner Schuld nur noch formelle Zweifel bestehen. Er habe nicht absehen können, was er mit seiner Entwicklung auslöse, erklärte er. „Aber es stimmt wohl, was mir hier vorgeworfen wird.“
Ursprünglich im Jahr 2014 hatte der Wirtschaftsinformatiker ein Unternehmen gegründet, um moderne Kassensysteme für die Gastronomie auf dem Markt zu bringen. Er habe großes Potenzial gesehen, weil die meisten Produkte am Markt damals veraltet und wenig benutzerfreundlich gewesen seien. Auf das von seiner Firma entwickelte System habe es aus der Gastro-Branche durchaus positive Rückmeldungen gegeben.
Allerdings: Gekauft habe zunächst praktisch niemand. „Praktisch jeder hat erklärt, entscheidendes Kriterium für eine Kaufentscheidung sei eine Möglichkeit zur Kassenmanipulation“, behauptete der Angeklagte. Also habe er letztlich 2016 eine entsprechende Funktion in sein Produkt integriert. Ab da liefe der Laden: Fast 500 Systeme verkaufte sein Unternehmen bis Anfang 2021 und erzielte so Erlöse von fast 1,5 Millionen Euro.
Fast alle Käufer dürften das System in der Folge genutzt haben, um ihre Tageseinnahmen zu manipulieren. Diese Einschätzung zumindest traf ein Ermittler der Steuerfahndung Oldenburg, der das Verfahren geführt hatte. Jährlich dürften so Steuerschäden von 50 Millionen Euro entstanden sein, erklärte er im Zeugenstand. „Und dabei reden wir vom Mindestwert, also von dem, was wir sicher annehmen können“, so der Steuerfahnder.
Seine Behörde war ursprünglich durch einen Fall in Lüneburg auf das Kassensystem aus Frankfurt aufmerksam geworden. Kurz darauf tauchten sie auch in Buffet-Restaurants in Haselünne und Papenburg auf. Daraufhin begannen die Steuerfahnder, sich der Sache systematischer zu nähern. Auffällig erschien ihnen, dass das Frankfurter Unternehmen in vielen Restaurants die Nachfolge eines Herstellers antrat, gegen den es gerade erst einen Ermittlungserfolg gegeben hatte.
Offensichtlich habe es in Teilen der Gastro-Branche dringenden Bedarf an einem neuen Kassensystem mit Manipulierfunktion gegeben, schilderte der Zeuge. Rund 90 Prozent der Käufer dürften es genutzt haben, um überwiegend systematisch ihre Tagesumsätze zu kürzen – in der Regel wohl um gut 50 Prozent, so die Erfahrung der Steuerfahnder.
Gegen die entsprechenden Restaurantbetreiber führen Staatsanwaltschaften in der ganzen Bundesrepublik Ermittlungen. Deren Zahl liegt deutlich über 400. In manchen Fällen hat es bereits Urteile gegeben.
Die Gastronomen gelten in dem Fallkomplex als Haupttäter. Der wegen Beihilfe angeklagte Frankfurter dürfte darin dennoch eine nicht unerhebliche Rolle gespielt haben. Neben der Entwicklung kümmerte er sich nach Erkenntnissen der Ermittler darum, dass Vertriebsmitarbeiter Kunden in der Nutzung des Systems schulten. Mit Entwicklern in China soll er engmaschig an der Optimierung des Systems gearbeitet haben. Dazu war die Manipulationsfunktion offenbar nur auf Geheiß des Angeklagten aktivierbar.
Auf deren Einsatz hingegen soll er keinerlei Einfluss gehabt haben. Sprich: Die Kassenverantwortlichen in den Restaurants entschieden autark, welchen Anteil des Tagesumsatzes sie aus dem Buchungssystem löschen wollten.
Aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Oldenburg ergibt sich, dass das System des Frankfurters wohl fast ausschließlich in Asia-Restaurants zum Einsatz kam. Über eine zum Gratisdownload verfügbare App konnten deren Betreiber per Smartphone Löschungen im Kassensystem vornehmen. Dazu mussten sie sich zuvor per Kundennummer und Aktivierungscode des Anbieters verifizieren. Die Löschungen waren für das Finanzamt anschließend nicht mehr nachzuvollziehen.
Im Zuge der Ermittlungen gelang es den Steuerfahndern aber, Dateifragmente auf Festplatten wiederherzustellen. Sie gewannen so konkrete Hinweise auf gelöschte Buchungsvorgänge. Ihr Lagebild gewann Konturen, als sie Daten aus digitalen Zahlgeräten dagegenhielten. Die waren in vielen Fällen nicht analog zu jenen auf der Hauptkasse gelöscht worden. Die Auswertung der Ermittler legt nahe, dass allein in den 194 Fällen, deretwegen der 40-Jährige angeklagt ist, Restaurantbetreiber wohl 51.000 Tagesabschlüsse fälschten.
Im Herbst 2020 erfuhr der Angeklagte von den Ermittlungen gegen ihn und seine Firma. Er habe seitdem jegliche illegale Aktivität eingestellt, beteuerte er zum Verhandlungsauftakt. Heute arbeite er an digitalen System zum Einlass und zur Bezahlung in Indoorspielplätzen. Die Verhandlung gegen ihn vor dem Landgericht dürfte sich noch über Wochen erstrecken. Insgesamt 41 Prozesstage hat die Wirtschaftsstrafkammer angesetzt. Bleibt es dabei, dürfte ein Urteil wohl erst im Januar 2026 fallen.