Südbrookmerlander angeklagt  Streit um Hochzeitsfeier landet vor Gericht

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 12.08.2025 19:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor Gericht ging es um eine Hochzeit. Symbolfoto: DPA
Vor Gericht ging es um eine Hochzeit. Symbolfoto: DPA
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Ein 51-Jähriger hatte die vierstellige Rechnung offenbar nur teilweise bezahlt. Nun musste er sich vor dem Amtsgericht Aurich verantworten.

Südbrookmerland/Aurich - Weil er die Rechnung für seine Hochzeitsfeier nur teilweise bezahlt hat, muss sich ein Mann aus Südbrookmerland wegen Betrugs vor dem Amtsgericht verantworten. Der Wirt der Gaststätte, in der gefeiert worden war, hatte vom Angeklagten zunächst 4700 Euro verlangt. In der Verhandlung räumte er jedoch Fehler in der Rechnung ein. Tatsächlich belaufen sich seine Forderungen auf 4000 Euro. Dem Angeklagten war eine derartige Rechnung nicht bekannt.

Der 51-Jährige hatte im November letzten Jahres seine Hochzeit in einer Gaststätte in Südbrookmerland gefeiert. Laut Angeklagtem hatte sich das Paar zur Vorbereitung der Party mit rund 40 Gästen mehrmals mit dem Wirt getroffen. Der sei sehr zugänglich gewesen und habe all ihre Wünsche als unproblematisch befunden.

Mit Buffet nicht zufrieden

Weil zur Feier auch einige Muslime eingeladen waren, sei ein Buffet ohne Schweinefleisch bestellt worden. Zur Enttäuschung der Gäste seien ihnen jedoch Rouladen mit Gehacktem gefüllt und Bratkartoffeln mit Speck serviert worden, berichtete der Angeklagte. Auch seien die Portionen sehr klein und das Buffet schnell leer gegessen gewesen und nicht nachgelegt worden. Die Getränke habe man sich selbst vom Tresen holen müssen, einen Service am Tisch habe es nicht gegeben. Alles in allem 2300 Euro habe der Wirt für die Feier haben wollen, 500 Euro habe er im Voraus bezahlt und sich quittieren lassen. Am nächsten Tag hätte der Wirt jedoch zunächst 2600 Euro verlangt, später 3700 Euro. „Der wollte immer mehr und immer mehr“, der Mann habe ihm gedroht und ihn beschimpft, berichtete der Angeklagte am Montag in der Verhandlung.

Aussagen der Zeugen recht widersprüchlich

Der Wirt hingegen bestritt indes, sich mehrmals mit dem Paar getroffen zu haben. Man sei lediglich einmal zusammen gekommen. Dabei habe er einen Pauschalpreis von 100 Euro pro Gast angeboten, selbstverständlich inklusive Bedienung am Tisch. Eine Getränkepauschale, wie vom Angeklagten behauptet, sei in seinem Haus nicht üblich. Auch habe er keine Zahlung im Vorfeld erhalten und auch keine Quittung ausgestellt. Die vom Angeklagten vorgelegte habe er nicht unterzeichnet. Er habe bisher lediglich 1600 Euro bekommen.

Insgesamt blieben die Aussagen der Zeugen teilweise recht widersprüchlich, ob zur Anzahl der Gäste, zum Ende der Veranstaltung oder zur üblichen Geschäftspraxis der Gaststätte. Aufklärung erhofft sich Richter Meyer von einer Zeugin, die am Montag entschuldigt nicht erschienen war. Sie soll nun am kommenden Montag, 18. August, gehört werden. Die Verhandlung wird dann ab 14 Uhr fortgesetzt.

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