Berlin Volksverhetzung? Weitere Ermittlungen gegen niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete
Die Staatsanwaltschaft ermittelt in einem weiteren Fall gegen die AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt wegen möglicher Volksverhetzung. Es geht um Äußerungen auf der Plattform X.
Sie soll Menschen, die sich der Regenbogenfahne zugehörig fühlen, pauschal als „perverse Psychopathen“ bezeichnet haben: Gegen die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt ermittelt daher die Staatsanwaltschaft Göttingen erneut wegen des Verdachts auf Volksverhetzung. Das teilte die Behörde am Dienstag auf Anfrage mit.
Demnach soll die familienpolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion in Hannover die Äußerung am 22. Oktober 2024 auf der Plattform X verbreitet haben. Das Regenbogenlogo ist ein Symbol für Vielfalt, Akzeptanz und die Rechte von LGBTQ+-Personen.
Mit Blick auf das laufende Verfahren wollte sich Behrendt auf Anfrage nicht äußern. In den sozialen Medien reagierte sie jedoch auf den Vorwurf. „Ich frage mich: Was gibt es bei meinem Tweet zu ermitteln?“, schrieb sie am 8. August auf X und Instagram. Sie stehe zu dem Beitrag von vergangenem Herbst und würde ihn auch wieder so verfassen. Sie lasse sich „nicht unterkriegen“, erklärte Behrendt weiter und kündigte an, sich zu wehren.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Justiz mit Behrendt befasst. Der Staatsanwaltschaft Göttingen zufolge steht die Politikerin in zwei weiteren Fällen ebenfalls im Verdacht der Volksverhetzung. So soll sie – ebenfalls im Oktober 2024 – die Regenbogenfahne als Symbol „pädophiler Lobbygruppen“ bezeichnet haben. Zudem soll sie eine Gruppe Pädophiler pauschal als kriminell dargestellt haben, obwohl die Betroffenen nach eigenen Angaben ihre Neigung nicht ausleben.
Weil die Politikerin die Anschrift eines Anzeigenerstatters veröffentlicht haben soll, wird obendrein gegen sie wegen gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten ermittelt. Die jüngsten Vorwürfe wurden laut Staatsanwaltschaft dem bereits laufenden Verfahren hinzugefügt. Ob es zu einer Anklage kommt, ist offen.