Prozess wegen Fahrerflucht Kleiner Rempler kommt Auricher teuer zu stehen
Wegen Fahrerflucht nach einem Parkrempler musste sich ein Auricher vor Gericht verantworten. Eine Sache schützte ihn vor einer härteren Strafe.
Aurich - Weil er beim Ausparken auf dem Parkplatz vor dem E-Center am Dreekamp ein Auto beschädigt und sich nicht um den Schaden gekümmert hatte, muss ein Mann aus Aurich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort 3520 Euro (40 Tagessätze zu je 88 Euro) zahlen. Vor dem Auricher Amtsgericht zeigte sich Strafrichter Meyer am Donnerstag von der Schuld des 58-Jährigen überzeugt, obwohl dieser bis zum Ende der Verhandlung beteuerte, von einer Berührung eines neben ihn parkenden Wagens nichts bemerkt zu haben. Ein Fahrverbot zu verhängen, hielt der Richter für nicht erforderlich. Angesichts fehlender öffentlicher Verkehrsmittel sei der Angeklagte beruflich auf sein Auto angewiesen, hieß es zur Begründung.
Ein Mitarbeiter des E-Centers hatte vom Fenster seines Büros aus beobachtet, wie der Angeklagte beim Ausparken seinem Nachbarn sehr nah gekommen war, sich der Wagen sogar bewegt habe. Auch sei der Angeklagte aus seinem Auto ausgestiegen und habe es begutachtet, das Auto vom Unfallgegner hingegen nicht. Dann sei der Mann davongefahren, berichtete der Zeuge, der sich den Schaden am geparkten Auto dann genauer angesehen hatte. Der hatte sich auf knapp 1000 Euro belaufen.
„Dafür begeht man doch keine Fahrerflucht“
Der Angeklagte räumte zwar eine mögliche Berührung des Nachbarwagens ein. Er bestritt jedoch, diese bemerkt zu haben. Er habe bei seinem Ausparkmanöver wahrgenommen, dass es hätte eng sein können. Weil er jedoch an seinem eigenen Fahrzeug keine Spuren einer Kollision hatte feststellen können, habe er sie bei seinem Nachbarn gar nicht erst gesucht. Erst die Polizei habe ihn auf Lackkratzer auch am eigenen Auto aufmerksam gemacht. Eine vorsätzliche Unfallflucht habe er nicht begangen. Er sei gut abgesichert, die Regulierung des Schadens hätte ihn nicht viel gekostet. „Dafür begeht man doch keine Fahrerflucht“, beteuerte er.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah die Vorwürfe der Anklage durch den glaubwürdigen Zeugen jedoch bestätigt. Sie forderte eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 60 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Die Verteidigung beantragte den Angeklagten freizusprechen, weil ein Vorsatz an keiner Stelle erkennbar gewesen sei.