Steuerhinterziehung  Stammen Betrugskassen in Leeraner Asia-Restaurant aus Frankfurt?

| | 11.08.2025 14:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das System JGastro kam vorrangig in Asia-Restaurants zum Einsatz. Symbolfoto: Pixabay
Das System JGastro kam vorrangig in Asia-Restaurants zum Einsatz. Symbolfoto: Pixabay
Artikel teilen:

In Osnabrück beginnt der Prozess gegen den Geschäftsführer eines Frankfurter IT-Unternehmens. Viel deutet darauf hin, dass er auch einem Leeraner Asia-Restaurant Steuerbetrug ermöglicht haben könnte.

Osnabrück/Leer/Oldenburg - Am Dienstag, 12. August 2025, beginnt am Landgericht Osnabrück der Strafprozess gegen den Mann, der unter anderem ein Leeraner Asia-Restaurant mit einem Kassensystem ausgestattet haben soll, das eine unkomplizierte und äußerst bedienerfreundliche Steuerhinterziehung ermöglicht hat. Zwar spricht das Landgericht Osnabrück lediglich von einem „40 Jahre alten Angeklagten aus Frankfurt (am Main, Anm. d. Red.)“, der der Staatsanwaltschaft Oldenburg zufolge Geschäftsführer eines Software-Unternehmens gewesen sein soll. Unseren Recherchen zufolge handelt es sich dabei aber um den Chef der JJIT GmbH, die neben den ostfriesischen Restaurantbetreibern Hunderte weitere mit dem Kassensystem JGastro ausgestattet hatte.

Im Strafverfahren um das Leeraner Restaurant haben Ermittler ausführlich erklärt, wie der Betrug mit JGastro funktioniert hatte: Über Mobilgeräte hatten die Kellner die Bestellungen der Gäste eingebucht, die automatisch an den zentralen Kassen-Computer weitergeleitet worden waren. Dort waren die Buchungen in den Tagesabschluss aufgenommen worden – und bei einem legalen Vorgehen wäre hier Schluss gewesen. Betrügerische Restaurantbetreiber hatten dann aber zu einem weiteren Mobilgerät, in der Regel einem Tablet, gegriffen. Per Schieberegler in einer App hatten sie dort auswählen können, um wie viel Prozent der Tagesumsatz reduziert werden sollte – um dieses Geld schwarz an der Steuer vorbei einzunehmen. Damit den Steuerbehörden nichts auffällt, hatte die App – ganz nutzerfreundlich – auch davor gewarnt, wenn Rechnung gelöscht werden sollten, bei denen mit Karte gezahlt worden war.

Software-Firma soll 1,5 Millionen Euro verdient haben

Im Fall des Leeraner Asia-Restaurants haben die Oldenburger Ermittler in vielen Fällen Reste der gelöschten Umsätze in der Kassendatenbank aufspüren und entschlüsseln können. Außerdem war den Programmierern der Betrugssoftware ein entscheidender Fehler unterlaufen: Zwar wurden beim Einsatz der App die Datenbank-Einträge an der Hauptkasse gelöscht, nicht aber in den Mobilgeräten, die die Kellner direkt an den Tischen verwendeten. Waren also an einem Tag an der Hauptkasse weniger Bestellungen verbucht worden als in Summe an den Mobilgeräten, war das für die Strafverfolger ein ziemlich sicherer Indikator für einen Betrug.

Dem Frankfurter Geschäftsführer wirft die auf Wirtschaftsdelikte spezialisierte Staatsanwaltschaft Oldenburg vor, mit seiner Software vom 28. Mai 2016 bis zum 28. März 2021 in 189 Restaurants mindestens 51.000 Manipulationen von Tagesabschlüssen ermöglicht zu haben. Mit dem Vertrieb des Kassenprogramms soll sein Unternehmen knapp 1,5 Millionen Euro eingenommen haben, und den Käufern soll es bei der Wahl der Kasse insbesondere auf die Manipulationsmöglichkeit angekommen sein. Damit habe er sich der Beihilfe zur Fälschung technischer Aufzeichnungen in 194 Fällen und der Beihilfe zur Steuerhinterziehung in fünf Fällen schuldig gemacht. Den Steuerschaden beziffern die Strafverfolger auf rund 885.000 Euro.

An 41 Tagen soll verhandelt werden

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat für den Prozess gegen den Frankfurter Geschäftsführer 41 Verhandlungstage bis Mitte Januar 2026 angesetzt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Schon am ersten Prozesstag soll ein Zeuge aussagen, mit vielen weiteren ist zu rechnen. Wie ergiebig die möglicherweise geplante Aussage der vom Landgericht Aurich verurteilten Geschäftsführerin aus Leer sein könnte, ist unklar: Dr. Markus Gralla, Pressesprecher und Vorsitzender Richter am Landgericht Aurich, hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Frau Revision gegen ihr Urteil eingelegt hat. Sollte das Auricher Urteil bis zu einer eventuellen Befragung der Frau nicht rechtskräftig werden, könnte sie sich wohl zumindest in Teilen auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen, wonach sie sich selbst mit keiner Straftat belasten muss.

Dass in dem Leeraner Asia-Restaurant betrogen worden war, war von Prozessbeginn an unstrittig gewesen – einerseits durch die erdrückende Beweislage, andererseits durch die Aussagen der Angeklagten und ihres Ehemannes. Strafverteidiger Christian Schumacher hatte schon am ersten Verhandlungstag klar gemacht, dass es ihm ausschließlich darauf ankomme, seiner Mandantin eine Gefängnisstrafe zu ersparen, was ihm – zumindest in erster Instanz – nicht gelungen war: Die Wirtschaftsstrafkammer verhängte eine dreieinhalbjährige Haftstrafe. Während des Prozesses hatten Schumacher, die Angeklagte und auch deren Ehemann immer wieder gesagt, dass die Angeklagte nur als Strohfrau gedient habe und eigentlich der Ehemann und ein Geschäftspartner hinter dem Betrug gesteckt hätten. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Oldenburg unseren Informationen zufolge auch gegen die beiden Männer.

Ähnliche Artikel