Landgericht Aurich Angriff auf Verkäuferin – Dieb muss in Psychiatrie
Er stahl im Discounter, griff eine Verkäuferin an, beleidigte und bespuckte Polizeibeamte: Ein Obdachloser, der in Aurich wiederholt unangenehm aufgefallen ist, muss dauerhaft in die Psychiatrie.
Aurich - Ein Tag im Juli 2022 vor einem Discounter in Aurich-Sandhorst: Mit einem Ellbogenstoß, der das Gesicht der Verkäuferin nur knapp verfehlt, verteidigt ein Dieb seine Beute am Einkaufswagenstellplatz. Er flüchtet mit einer Tüte voll Fleischsalat, Kuchen, Kaffee und Hühnchen im Gesamtwert von 15 Euro. Die Verkäuferin und ihre Kollegin rufen die Polizei.
Wegen räuberischen Diebstahls saß der 34-jährige Obdachlose am Dienstag, 5. August 2025, auf der Anklagebank im Landgericht Aurich. An den Vorfall konnte er sich nicht erinnern. Er ist seit fast zehn Jahren an paranoider Schizophrenie erkrankt. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass er im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte. Der Betroffene befindet sich derzeit in einer Maßregeleinrichtung in Lüneburg.
Nackter Mann sagte, er sei der Teufel und könne Gedanken lesen
Das Gericht hatte in dem sogenannten Sicherungsverfahren zu klären, ob der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss. In sich gekehrt saß der Erkrankte auf der Anklagebank. Sein Zustand hat sich nach einigen Wochen regelmäßiger Medikamenteneinnahme stabilisiert. Doch eine Unterbringung zur Bewährung sah die 1. Große Strafkammer am Ende des Verfahrens nicht. Sie ordnete die dauerhafte Unterbringung an.
Neben dem Vorfall im Discounter wurden dem 34-Jährigen zwei weitere Taten zur Last gelegt. Beide Male waren Polizeibeamte die Leidtragenden. Mitte Februar 2019 wurde eine Streife zum Auricher Busbahnhof gerufen. Dort lag ein nackter Mann in der Mitte der Sitzbänke. „Er sagte, er wäre der Teufel und könne Gedanken lesen“, berichtete ein Beamter im Zeugenstand. „Man hat gleich gemerkt, dass er ein psychisches Problem hatte“, fuhr er fort. Man habe ihn in die Ubbo-Emmius-Klinik gebracht, wo er beim Umbetten ausgerastet sei. Er habe um sich geschlagen und getreten. Unter fortwährend geäußerten Beleidigungen habe er mit dem Fuß eine Kollegin getroffen. Der Betroffene sei in die Norder Psychiatrie gebracht worden.
Er spuckte einem Polizeibeamten ins Auge
Im Juni 2020 wurde er im Auricher Einkaufszentrum Caro vom Personal bei einem Ladendiebstahl erwischt. „Der Sachverhalt war besonders. Bei unserem Eintreffen stand er in einer Alkoholpfütze mit Glasscherben und rauchte“, sagte ein Polizist. Er sei mit „Hurensohn“ beleidigt worden. „Er sagte, er sei der Teufel und wolle uns töten“, so der Zeuge. Aufgrund seines Verhaltens habe man dem Betroffenen Handschellen angelegt.
Beim Abführen sei es plötzlich „richtig unschön“ geworden: „Er spuckte mir ins Auge.“ Aufgrund seines Widerstandes habe man den Mann schließlich nur noch waagerecht transportieren können – „die verbalen Attacken hörten dabei nicht auf.“ Nach der Untersuchung in der UEK sei der Mann in die Psychiatrie zwangseingewiesen worden.
Ärzte diagnostizierten paranoide Schizophrenie
Der 34-Jährige hat zig Vorstrafen wegen Diebstahls, Körperverletzung und Sachbeschädigung aus der Zeit, als er noch gesund war. Bereits als Minderjähriger konsumierte er Cannabis, Ecstasy, Pilze und Alkohol. In Pflegefamilien aufgewachsen, hielt er sich an keine Regeln. Er schwänzte die Schule und erlangte keinen Abschluss. Nach mehreren Gefängnisaufenthalten und einem abgebrochenen Maßregelvollzug tauchte der in Ottersleben bei Magdeburg geborene Mann Ende 2014 in Aurich auf. Seine kriminelle Laufbahn ging weiter. Aufgrund von Wahnvorstellungen wurde bei ihm 2016 die Diagnose paranoide Schizophrenie gestellt. Nach etlichen Aufenthalten in psychiatrischen Kliniken in Bad Zwischenahn und Norden wurde er in Lüneburg untergebracht.
„Es gibt ein großes Problem: Nach Klinikaufenthalten setzt er relativ schnell seine Medikamente ab“, erklärte die psychiatrische Sachverständige Tanja Weilbier. Alkohol und Drogen scheinen in den letzten Jahren keine Rolle mehr gespielt zu haben. „Er gehört nicht in die Kategorie der wirklich gefährlichen Psychotiker“, so die Gutachterin. Sie prognostizierte bei Nichteinnahme seiner Medikamente jedoch weitere gleichgelagerte Taten, also Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung und Ladendiebstahl.
Psychiaterin sieht keine Einsicht in die Krankheit
Zu den Anklagevorwürfen habe der Mann ihr gegenüber keine verwertbaren Angaben gemacht, aber eingeräumt, „wohl mal geklaut zu haben“. Weilbier ging von einer erheblich verminderten oder aufgehobenen Steuerungsfähigkeit aus. Heute wirke der 34-Jährige nach der erfolgten längerfristigen Behandlung in Lüneburg „geordnet“. Sie empfahl ein betreutes Wohnen in einem Wohnheim, in dem die Einnahme der Medikamente überwacht werde. Es sei davon auszugehen, dass trotz Medikation formale Denkstörungen bestehen blieben und er nicht allein für sich sorgen könne. Eine Krankheitseinsicht sei derzeit nicht vorhanden.
Staatsanwalt Hartmann plädierte für eine dauerhafte Unterbringung des Erkrankten in einer psychiatrischen Klinik. Die Aggression des Betroffenen könne im Alltag jeden treffen, argumentierte er: „Wer ihn anspricht oder wessen Verhalten ihm gerade nicht passt.“ Pflichtverteidiger Aleksandar Adamovic regte eine Unterbringung zur Bewährung mit entsprechenden Auflagen an. Bei dem räuberischen Diebstahl mit seiner geringen Beute komme theoretisch ein minderschwerer Fall in Betracht – „niemand ist zu Schaden gekommen“.
Die Kammer folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Für den räuberischen Diebstahl im Discounter könne der Betroffene aufgrund seiner Erkrankung nicht bestraft werden. Das sei jedoch kein Bagatelldelikt gewesen. Der Staat habe Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesellschaft zu schützen. „Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass weitere Straftaten dieser Art drohen“, führte der Vorsitzende Richter Malte Sanders aus. Der Betroffene erleide ohne Medikamente Impulsdurchbrüche – „er fühlt sich bedroht“. Noch sei er nicht in der Lage, sein Leben eigenständig zu gestalten: „An einer Unterbringung führt deshalb kein Weg vorbei.“