57-Jähriger verurteilt  Streit an Baustelle – Autofahrer fährt Wachmann an

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 05.08.2025 12:18 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Eine Absperrung hält nicht jeden Autofahrer davon ab, die Baustelle zu passieren. Symbolfoto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Eine Absperrung hält nicht jeden Autofahrer davon ab, die Baustelle zu passieren. Symbolfoto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
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Weil er nicht schnell genug zum Rathaus kam, soll ein Autofahrer im November 2023 an einer Baustelle in Hinte einen Wachmann angefahren haben. Nun stand der 57-Jährige vor Gericht.

Aurich/Hinte - Dieser Fall erregte im November 2023 Aufsehen: Ein 57-Jähriger soll an einer Baustelle in Hinte den Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes angefahren haben, weil er durch eine Baustellenabsperrung zum Rathaus gelangen wollte. Als der 29-Jährige am Boden lag, habe der Autofahrer zurückgesetzt und sei geflüchtet, statt dem Mann zu helfen, so der Vorwurf.

Der Angefahrene erlitt eine Oberschenkelprellung und eine schmerzhafte Verstauchung im Lendenwirbelbereich. Wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort musste sich der 57-Jährige aus Hinte vor Gericht verantworten.

Mit dem Urteil nicht einverstanden

Das Amtsgericht Emden hatte den Autofahrer im Dezember 2024 zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung, einem Führerscheinentzug und einer einjährigen Sperre zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verurteilt. Damit war der Mann nicht einverstanden und legte Berufung ein. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Aurich am Freitag, 1. August 2025, bestritt der Angeklagte die Tat erneut – erfolglos.

„Ich fuhr in Schrittgeschwindigkeit auf eine Öffnung in der Absperrung zu, wie 40 Meter vor mir ein anderes Kraftfahrzeug. Dann kam der Sicherheitsdienstmitarbeiter aus dem Wärterhäuschen gesprintet“, schilderte der Angeklagte seine Sicht des Vorfalls vom 21. November 2023 an der Kreuzung Hans-Böckler-Allee/Landesstraße, wo Klebearbeiten ausgeführt wurden. Er habe angehalten und erklärt, er wolle 30 Meter weiter die Abzweigung zum Rathaus nehmen.

Der Angeklagte traut sich nicht mehr aus dem Haus

Der Wachmann habe eine Handbewegung gemacht und „Weg, weg“ gerufen: „Ich habe den Rückwärtsgang eingelegt. Ich kann nicht ausschließen, dass mein Auto beim Kuppeln und Loslassen der Bremse nach vorne gerollt ist.“ Was dort passiert sei, habe er nicht mitbekommen, weil er nach hinten geschaut habe. Dass er, wie in der erstinstanzlichen Entscheidung zum Tathergang vermerkt wurde, mehrmals angefahren sei und abgebremst habe, bestritt er.

„Seit den Vorwürfen traue ich mich nicht mehr aus dem Haus, weil ich Angst habe, Beschuldigungen ausgesetzt zu sein“, sagte der Angeklagte. Die psychische Belastung sei ein Problem – „sie lässt mich kein normales Leben mehr führen“.

„Er war böse, weil er weiterfahren wollte“

Der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes berichtete von einem VW Golf, der „megaschnell“ mit allen vier Reifen im Kleber gestanden habe. „Ich trat mit den Knien direkt an seine Stoßstange. Er war böse, weil er weiterfahren wollte“, so der Auricher. „Ich habe gesagt, ich gehe nicht weg, ich mache meinen Job“, fuhr er fort.

Der Autofahrer habe Gas gegeben, sei ein Stück auf ihn zugefahren und habe ihn unterhalb der Knie berührt. Er sei auf den Rücken gestürzt: „Es war wie Strom in meinem Rücken. Ich konnte nichts mehr bewegen.“ Jemand habe den Rettungswagen alarmiert. Er sei in Emden im Krankenhaus gewesen und weil die Schmerzen nach seiner Entlassung nicht weniger geworden seien, im Dezember erneut eine Woche in der Auricher Klinik. Wenn er schwer trage, habe er jetzt noch Schmerzen im unteren Rücken.

Verteidiger zieht Vergleich mit Schwalbe im Fußball

Ein neutraler Zeuge, ein 69-jähriger Autofahrer, berichtete, der Angeklagte habe die Bake umfahren wollen. Der Baustellenposten sei auf ihn zugekommen: „Er hat ihn angefahren, danach ist er umgedreht und weggefahren.“ Der Angefahrene sei zusammengesackt.

Verteidiger Aleksandar Adamovic verwies in seinem Plädoyer unter anderem auf die Unvereinbarkeit des Autokontakts unterhalb der Knie mit der ärztlich festgestellten Oberschenkelprellung. „Mein Mandant sagt, er ist nicht absichtlich auf den Geschädigten zugefahren“, sagte er. Er mutmaßte, der Geschädigte habe sich absichtlich fallen lassen, wie bei einer Schwalbe im Fußball. Adamovic forderte einen Freispruch, hilfsweise eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Richter: „Das war schon rabiat“

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war überzeugt, der Angeklagte sei ruckartig nach vorne gefahren: „Das spricht für vorsätzliches Handeln.“ Sie sah einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in einem minderschweren Fall. „Der Angeklagte hat sein Fahrzeug zweckwidrig eingesetzt und hatte einen Schädigungsvorsatz“, unterstrich sie. Für sie wies das erstinstanzliche Urteil keinerlei Rechtsfehler auf. Sie beantragte, die Berufung als unbegründet zu verwerfen. Unter Einbeziehung einer Geldstrafe wegen Beleidigung über 60 Tagessätze zu je 15 Euro sprach sie sich für eine neunmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung aus.

Die 4. Kleine Strafkammer bestätigte ihre Auffassung. „Das war schon rabiat“, stellte der Vorsitzende Richter Jan Felix Dreyer fest. Es sei eine „sehr emotionale Situation für den Zeugen gewesen“. Deshalb habe er auch nicht mehr genau sagen können, wo ihn das Auto erfasst habe. „Ihr Vorgehen war gefährlich“, sagte Dreyer in Richtung des Angeklagten. Das Gericht legte die Bewährungszeit auf drei Jahre fest – erstinstanzlich waren es nur zwei gewesen. Zudem muss der Angeklagte 90 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Führerscheinsperrfrist wurde auf drei Monate festgelegt, da in der Berufung die bereits verstrichene Zeit angerechnet wird.

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