Amtsgericht Norden  Prozess gegen Leezdorfer Goldmünzen-Dieb geplatzt

| | 31.07.2025 19:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Zur Beute, die der mutmaßliche Einbrecher aus Leezdorf machte, gehörten auch Krügerrand-Goldmünzen. Foto: DPA
Zur Beute, die der mutmaßliche Einbrecher aus Leezdorf machte, gehörten auch Krügerrand-Goldmünzen. Foto: DPA
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Warum ein Strafverfahren gegen einen 30-jährigen Leezdorfer vorerst nicht stattfinden konnte und wie es jetzt weitergehen soll.

Norden/Brookmerland - Kaum hatte der Prozess gegen einen 30-Jährigen aus Leezdorf am Amtsgericht Norden begonnen, war er auch schon wieder beendet. Unmittelbar nach Verlesung der Anklageschrift setzte Strafrichterin Christina Roll das Verfahren gegen den gebürtigen Norder aus. Grund: Bevor es weitergehen kann, soll ein Gutachter die Schuldfähigkeit des Angeklagten beurteilen. Zudem geht es um die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Brookmerlander eine ganze Reihe von Straftaten vor, die er in den Jahren 2022 und 2023 begangen haben soll. So soll er Mitte Dezember 2022 in ein Einfamilienhaus in Marienhafe eingebrochen sein und daraus wertvolles Teegeschirr, Bestecke, Schmuck und einen Tresor gestohlen haben, in dem unter anderem 22 Krügerrand-Goldmünzen lagerten. Die Staatsanwaltschaft wertet das als schweren Diebstahl. Sein Diebesgut lagerte der 30-Jährige teils bei seiner Mutter, teils bei einem Bekannten.

Ins Schwimmbad eingebrochen

Im März 2022 soll der Angeklagte in die Kellerräume des Störtebeker-Bads in Marienhafe eingebrochen sein und dabei einen Transponderschlüssel entwendet und Sachschaden in Höhe von rund 500 Euro verursacht haben.

Im Jahr 2023 stellten Strafverfolger im Brookmerland und im Südbrookmerland an Schlafplätzen des damals obdachlosen Leezdorfers Drogen sicher, darunter Amphetamin- und Ecstasy-Tabletten.

Die benötige sein Mandant, „um zu funktionieren“, erklärte der Verteidiger des Leezdorfers, der Wittmunder Rechtsanwalt Hendrik Smit. Selbst am Verhandlungstag stand der Angeklagte laut seinem Rechtsbeistand unter Drogeneinfluss. „Er hat eine Linie gezogen“, sagte der Anwalt. Zwei Polizeibeamte hatten den Leezdorfer vorgeführt. Seit 2012 sei dieser drogenabhängig. „Er braucht die Drogen, um das Leben zu ertragen, das für ihn absolut Scheiße ist“, formulierte der Verteidiger drastisch und ergänzte: Die Perspektivlosigkeit zwinge seinen Mandanten, Drogen zu konsumieren, um sich gut zu fühlen.

Unter anderem wegen Diebstahls muss sich ein 30-jähriger Leezdorfer vor dem Amtsgericht Norden verantworten. Foto: Thomas Dirks
Unter anderem wegen Diebstahls muss sich ein 30-jähriger Leezdorfer vor dem Amtsgericht Norden verantworten. Foto: Thomas Dirks

Er habe Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten. Zudem bezweifele er, dass dieser schuldfähig sei. „Er ist körperlich und auch im Kopf in einer Abwärtsspirale“, verdeutlichte der Rechtsanwalt und beantragte, seinen Mandanten untersuchen zu lassen.

Wenn es um eine Unterbringung des Angeklagten gehe, komme man nicht um ein Gutachten herum, erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Stefan Freerksen. Das sah auch Richterin Roll so. Sie setzte das Verfahren für unbestimmte Zeit aus und ordnete ein Gutachten an.

Elf Zeugen müssen erneut geladen werden

Ein Sachverständiger soll den Angeklagten, der keinen Beruf erlernt hat, untersuchen, dessen Schuldfähigkeit beurteilen und bewerten, ob dieser nach Paragraf 64 des Strafgesetzbuches in eine Entziehungsanstalt eingewiesen werden solle.

Sobald das Gutachten des Experten vorliege, werde der Strafprozess neu gestartet, sagte Roll. Bis es weitergeht, könnten einige Monate vergehen. Dann muss das Gericht auch elf Zeugen erneut laden, die bei der ersten, geplatzten Prozessauflage nicht gehört werden konnten.

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