Bremen Warum die Bundespolizei das Waffenverbot im Hauptbahnhof Bremen aufrechterhält
Die Bundespolizei verlängert das Waffenverbot am Hauptbahnhof Bremen erneut, diesmal bis Ende August. Darum ist dieser Schritt aus Sicht der Verantwortlichen notwendig.
Einmal mehr hat die Bundespolizei jetzt das für den Hauptbahnhof Bremen bestehende Waffenverbot um einen Monat verlängert. Es gilt jetzt bis Ende August. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, dem drohen Strafen. Zuwiderhandlungen können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch ein Zugverbot nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist bei uneinsichtigen Personen auch ein Zwangsgeld möglich.
Verboten ist laut Allgemeinverfügung konkret das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Sie gilt im gesamten Bahnhofsgebäude, einschließlich der Bahnsteige. Ausgenommen bliebt lediglich die Passage Bürgerweide. Rings um den Bahnhof besteht bereits eine Waffenverbotszone.
Warum aber ist das Waffenverbot überhaupt notwendig? Dazu äußert sich die Bundespolizei im Detail.
Ausschlaggebend ist demnach, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, „deutlich in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar sind“. Sie würden damit die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung beeinflussen.
Ergänzend verweist die Bundespolizei unter anderem darauf, dass Waffen, auch wenn sie zur Selbstverteidigung gedacht seien, nur eine trügerische Sicherheit bieten. Sie könnten vielmehr die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu Vergrößerung des Schadens führen. Waffenträger würden in der Regel deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien vernachlässigen, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen können. Weiter heißt es:
Eine Möglichkeit, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, bietet nach Angaben der Bundespolizei beispielsweise ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Mit dem Auslösen des Alarms erklinge ein lauter schriller Ton, welcher Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel sei, dass Täter wegen möglicher Zeugen von ihrer Tat ablassen.