Sportstätte am Tjücher Moortun Rechtsstreit um neuen Marienhafer Sportplatz geht weiter
Die juristische Auseinandersetzung um den Bau einer zentralen Sportstätte geht in eine neue Runde. So bereitet sich der Naturschutzbund auf die Fortsetzung vor.
Brookmerland - Der Rechtsstreit um die geplante zentrale Sportstätte am Tjücher Moortun in Marienhafe geht in die nächste Runde: Der Naturschutzverband (Nabu) stellt sich nach eigenen Angaben auf eine weitere juristische Auseinandersetzung ein. Nach der jüngsten Entwicklung sei diese absehbar, teilte der zweite Vorsitzende des Nabu-Regionalverbandes Ostfriesland, Hermann Ihnen (Aurich) am Montag mit.
Zur Erinnerung: Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Oldenburg hatte mit Beschluss vom 10. Juli 2025 (4 B 4538/25) dem Eilantrag des Naturschutzverbands (Nabu) gegen die Baugenehmigung für das mehr als sieben Millionen Euro teure Bauvorhaben am Tjücher Moortun stattgegeben. Diese hatte der Landkreis Aurich der Samtgemeinde Brookmerland am 4. März dieses Jahres erteilt. Der Nabu hatte, wie berichtet, Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt. Begründung: Der Bebauungsplan sei nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden. Das Gericht sah das genauso und ordnete die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs an. Damit darf vorerst nicht mehr gebaut werden.
Am 15. Juli beschloss der Marienhafer Rat den Bebauungsplan 0228 daraufhin zum zweiten Mal (wir berichteten). Am 18. Juli machte der Flecken Marienhafe den Plan im elektronischen Amtsblatt für den Landkreis Aurich bekannt. Der Landkreis hat am 22. Juli beim VG Oldenburg beantragt, die angeordnete aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung – und damit den Baustopp – aufzuheben.
Normenkontrolle
Der Nabu will nun den B-Plan mit einer Normenkontrolle angreifen, was nach der Bekanntmachung jetzt möglich ist. Das Gericht habe aber nach summarischer Prüfung bereits dargelegt, dass der Bau des Sportzentrums gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften verstößt. Die Richter verwiesen auf die Feststellungen zum Artenschutz im Umweltbericht und in der Fachstellungnahme Fledermäuse, so die Naturschützer.
Die Gemeinde versuche nun durch den erneuten Beschluss des Bebauungsplans und der unverzüglichen Bekanntgabe im Amtsblatt die Situation zu heilen, so Ihnen. Er kritisiert, dass in der Ratssitzung die Mängel der Planung hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes weder von der Verwaltung eingebracht noch von der Politik erneut beraten wurden.
„Eine weitere juristische Auseinandersetzung zum Bau des Sportzentrums ist damit absehbar“, so Ihnen. Darauf bereite sich der Nabu nun inhaltlich vor. Neben viel ehrenamtlicher Arbeit bedeutet der Rechtsweg über die Gerichte für die Naturschützer auch einen hohen finanziellen Aufwand. Der Nabu sei dabei auf die Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen, um die Forderungen des Naturschutzes gerichtlich durchzusetzen, erklärt Ihnen.
Klagekonto
Wie berichtet, haben die Naturschützer ein „Klagekonto“ eingerichtet, auf das Spenden eingezahlt werden können. Damit soll das weitere Gerichtsverfahren finanziert werden. Sofern eingezahlte Spenden nicht mehr für eine Klage gegen den Sportplatz benötigt werden sollten, gehen diese in den allgemeinen Klagefonds des Regionalverbandes über, heißt es.