Bremen  Mit Drogensucht zur Bundeswehr? Probleme beim Rekruten-Check

Peter Hanuschke
|
Von Peter Hanuschke
| 25.07.2025 19:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Achtet die Bundeswehr bei der Rekrutierung nicht ausreichend auf Alkohol- und Drogenprobleme der Bewerber? Foto: dpa/Daniel Karmann
Achtet die Bundeswehr bei der Rekrutierung nicht ausreichend auf Alkohol- und Drogenprobleme der Bewerber? Foto: dpa/Daniel Karmann
Artikel teilen:

Bei der medizinischen Untersuchung von Bundeswehr-Bewerbern durch die Karrierecenter gibt es offenbar Probleme: Es kommen auch Personen mit Alkohol- oder Drogenabhängigkeiten durch den Check.

Wer den Dienst an der Waffe ausübt, sollte einen klaren Kopf haben. Darüber gibt es auch bei der Bundeswehr keine zwei Meinungen. Trotzdem hat die Truppe offenbar Probleme damit, dass Bewerber eingestellt werden, die eine Betäubungsmittel- oder Alkoholabhängigkeit haben. Das geht zumindest aus dem jüngsten Wehrbericht für das Jahr 2024 hervor. Wie hoch die Anzahl ungeeigneter Bewerber ist, bleibt unklar.

Offensichtlich besteht Optimierungsbedarf bei dem Prozess der medizinischen Einstellungsuntersuchung durch die sogenannten Karrierecenter: Sehr häufig ist bei Truppenbesuchen dem Bericht zufolge von medizinischen Versäumnissen der Karrierecenter zu hören. Die Karrierecenter der Bundeswehr sind seit Aussetzung der Wehrpflicht 2011 der Ersatz für die Kreiswehrersatzämter. Dort fand unter anderem die Musterung statt, bei der die Wehrfähigkeit der Wehrpflichtigen untersucht wurde.

Bei den Karrierecentern soll es vorgekommen sein, dass falsche Gesundheitsziffern vergeben wurden oder nur in unzureichendem Maße nach einem möglichen Missbrauch von Alkohol oder Betäubungsmitteln nachgefragt wurde. Die Folge: „Die ungenügenden Untersuchungen führten mitunter zur Einstellung von ungeeigneten oder nur eingeschränkt geeigneten Soldatinnen und Soldaten“, heißt es im Bericht.

Im Gegensatz zum jährlichen Wehrbericht – er ist die kritische Zustandsanalyse der Bundeswehr des vom Bundestag gewählten Wehrbeauftragten – kommt das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr mit Sitz in Köln zu einem anderen Ergebnis, was die Qualität der Arbeit der Karrierecenter angeht: „Anlässlich des Jahresberichts der Wehrbeauftragten wurde ein Prüfverfahren für das medizinische Assessment eingeleitet“, sagte eine Sprecherin der Bundeswehr aus Köln auf Anfrage.

Bei diesem Prüfverfahren seien sämtliche fach- und dienstaufsichtliche Überprüfungen ohne Beanstandung geblieben. Allerdings räumt die Sprecherin ein, dass trotzdem eine hundertprozentige Sicherheit nicht gewährleistet ist: „Grundsätzlich können jedoch Fälle, in denen Bewerbende vorsätzlich unwahre oder unvollständige Angaben bezüglich ihres Gesundheitszustandes oder des Konsums von Rauschmitteln gemacht haben, nicht ausgeschlossen werden.“

Der Wehrbericht beschäftigt sich mit dem Problem, dass es offenbar schwierig ist, ungeeignete Bewerber möglichst umgehend wieder aus der Bundeswehr zu bekommen: Der Sanitätsdienst kritisiert, dass er nach der erforderlichen weiteren Untersuchung bei Diensteintritt nur einen Monat Zeit habe, um die Wehrfähigkeit weiter zu untersuchen und gegebenenfalls die Tauglichkeitsgrade zu verändern.

Wenn das in diesem Zeitraum nicht erfolgt sei, komme nur noch ein Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit in Betracht, das in der Regel allerdings mehrere Monate dauere. Die Bundeswehr belaste sich damit selbst durch zum Teil ungeeigneten Nachwuchs.

„Es liegt die Vermutung nahe, dass die Ursache in der Erfüllung von Einstellungsquoten liegen könnte“, heißt es im Bericht. Bekanntlich will die Bundeswehr ihren Personalbestand von jetzt etwa 180.000 um rund 50.000 Soldaten erhöhen. „Der Bundeswehr hilft es jedoch nicht, wenn großzügige Auslegungen am Anfang des Einstellungsprozesses später zu einem deutlichen höheren Klärungsaufwand und eventuell dann doch zur Entlassung des vermeintlich gewonnenen Nachwuchses führen.“

„Das Einstellungsverfahren für einen militärischen Dienst in der Bundeswehr ist ein mehrstufiger, abgestimmter Prozess mit dem Ziel, geeignete Frauen und Männer für den Dienst in Uniform zu gewinnen und letztlich einzustellen“, so die Bundeswehrsprecherin.

Der militärische Dienst in der Bundeswehr erfordere auch besondere gesetzliche Voraussetzungen – etwa die deutsche Staatsbürgerschaft, medizinische, körperliche, mentale und charakterliche Voraussetzungen. Integral sei zudem die feste Verankerung mit den Grundwerten der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

„Ziel des gesamten Einstellungsverfahrens ist es, zu ermitteln, ob die Bewerberinnen und Bewerber diesen Anforderungen entsprechen beziehungsweise künftig in der Lage sein werden, sie zu erfüllen.“ Ein Teil dieser Eignungsfeststellung sind die Begutachtungen im medizinischen Assessment. Diese werden im Einklang mit allen Ausführungsbestimmungen durchgeführt und unterliegen einem kontinuierlichen Qualitätsmanagement.

Ähnliche Artikel