Räuberische Erpressung in Emden  Drohung auf der Toilette – 22-Jähriger vor Gericht

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 22.07.2025 19:52 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich ging es um räuberische Erpressung. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Vor dem Landgericht Aurich ging es um räuberische Erpressung. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
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Um Geld zu erpressen, soll ein 22-Jähriger aus Südbrookmerland einen 31-Jährigen mit einem Metallrohr bedroht haben. Der Vorfall spielte sich auf der Toilette eines Schnellrestaurants in Emden ab.

Aurich - Mit den Worten „Falls die Übergabe scheitert, ramme ich dir ein Metallrohr in den Arsch“ soll ein 22-Jähriger aus Südbrookmerland einen 31-Jährigen zur Herausgabe von 500 Euro gezwungen haben. Die Szene spielte sich im August 2024 auf der Toilette eines Emder Schnellrestaurants ab. Wegen schwerer räuberischer Erpressung muss sich der Angeklagte seit Dienstag, 22. Juli 2025, vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich verantworten.

Laut Anklage nahm der Südbrookmerlander am 12. August 2024 über Snapchat Kontakt zum Geschädigten auf, gab sich als dessen minderjähriger Bekannter aus und fragte nach Sex. Anschließend erpresste er den 31-Jährigen aus dem Landkreis Aurich: Er würde den Chat der Polizei melden, falls er nicht 500 Euro bekomme. Am Nachmittag kam es zum Treffen im Schnellrestaurant.

Jeden Tag eine Palette Bier

Der Angeklagte gab an, zum Tatzeitpunkt schwer alkohol- und drogensüchtig gewesen zu sein: „Kokain und die ganze Scheiße, alles außer Heroin.“ Im Laufe des Tages habe er standardmäßig eine Palette Bier getrunken. Auch von zwei Flaschen Osborne Veterano – einem Getränk mit 30 Prozent Alkohol – war die Rede. Dazu habe er geraucht wie ein Schlot. „Ich bin abgekackt, mir ging′s richtig scheiße“, meinte der Angeklagte ohne Schulabschluss und Ausbildung. Seine Mutter habe ihn wieder aufgepäppelt. Er sei clean, wohne weiterhin zu Hause und leide nach seinem Drogenmissbrauch an einer Angststörung mit Panikattacken. Deshalb habe er sich am Morgen vor der Verhandlung zweimal übergeben müssen.

Zum Vorwurf sagte er aus, er habe das eigentlich schon zugegeben. „Wir sind bei McDonald′s aufs Klo gegangen. Ich hab ihm gesagt, er soll so eine Scheiße nicht wieder machen“, womit er offenbar sexuelle Handlungen mit einem Minderjährigen meinte. Das Metallrohr sei von einem Fahrrad gewesen: „Ich hatte es in der Hosentasche und nur so gezeigt.“ Er habe gewusst, dass der 31-Jährige auf kleine Jungen stehe. Er habe ihn bei einem Rave am Kanal in Emden kennengelernt.

„Von irgendwas muss man ja leben“

Der Angeklagte behauptete, unter Suchtdruck gehandelt zu haben. Bei dem Geschädigten habe er sich entschuldigt, führte er an. Sein Verteidiger wies darauf hin, sein Mandant treffe sich bald mit dem 31-Jährigen in einem Mediationsbüro zu einem Täter-Opfer-Ausgleich.

Der Geschädigte war wegen des Vorfalls zur Polizei gegangen. Er befürchtete weitere Repressalien seitens des Angeklagten. Die Beamten führten bei dem 22-Jährigen umgehend eine Gefährderansprache durch, bei der er die Tat einräumte. „Er sagte, von irgendwas muss man ja leben“, berichtete ein als Zeuge geladener Polizist. Der Angeklagte sei als Betäubungsmittelkonsument amtsbekannt gewesen.

„Er wollte mich als Kinderschänder hinstellen“

Seine Wohnung habe wie bei früheren Einsätzen einen verwahrlosten, leicht verdreckten Eindruck gemacht. Der 22-Jährige selbst habe an jenem Tag einen ruhigen Eindruck gemacht, nicht sprunghaft wie jemand, der unter Drogen stehe. Sein Kollege habe auf eine Metallstange auf dem Tisch gezeigt. „Ja, das ist die“, habe der Angeklagte eingeräumt. Die Stange befindet sich in der Asservatenkammer der Auricher Staatsanwaltschaft. Sie soll beim Folgetermin in Augenschein genommen werden.

Das Opfer dementierte im Zeugenstand einen sexuellen Hintergrund der Tat. „Es ging nur um die Geldübergabe“, sagte der 31-Jährige in gedämpftem Tonfall. Nach dem Kennenlernen auf dem Rave habe ihn der Angeklagte zwei, drei Tage später angeschrieben, er wolle von ihm Geld leihen. Das habe er verweigert. Dann habe der Südbrookmerlander begonnen, ihm zu drohen: Er werde ihn verletzen oder im Internet Informationen über ihn veröffentlichen, „dass er das und das mit Kindern mache“. „Er wollte mich als Kinderschänder hinstellen.“

„Ich war schockiert, dass ich bedroht werde“

Er habe sich mit dem 22-Jährigen in dem Schnellrestaurant getroffen, weil er befürchtet habe, körperlich keine Chance gegen ihn zu haben, sollte er ihn an seinem Wohnort aufsuchen. Er habe Angst gehabt, vor sein Haus zu treten, weil der Angeklagte jeden Augenblick um die Ecke biegen könnte. Von seinen Nachbarn, alles Senioren, habe er keinen Beistand erwarten können. „Ich war schockiert, dass ich bedroht werde, total neben der Spur“, erklärte er.

Auf der Toilette sei es sehr schnell gegangen. „Er hatte eine Metallstange links in der Hose dabei“, erinnerte sich der Geschädigte. Auf Nachfrage zu ihrer Länge zeigte er mit seinen Händen einen Abstand von 20 bis 25 Zentimetern. „Die würde er einsetzen, sagte er. Was sollte ich machen?“ Er habe ihm das Geld ausgehändigt. „Es war halt schon sehr bedrohlich“, beschrieb er seine Situation.

„Er kam mir vor wie zwei Persönlichkeiten“

Den Minderjährigen und dessen Mutter kenne er, berichtete er. In dem Chat habe sich der Angeklagte als dieser Junge ausgegeben und nach Geld gefragt. Er habe relativ schnell gemerkt, dass er es nicht gewesen sei. Der Chatverlauf existiert nicht mehr.

Während des Vorfalls in Emden habe der Angeklagte auf ihn den Eindruck gemacht, er wolle unbedingt auf ein Ziel hinaus – „das Geld“. Beim Kennenlernen auf dem Rave habe der 22-Jährige noch sympathisch gewirkt, aber am Tattag „ziemlich daneben“. „Er kam mir vor wie zwei Persönlichkeiten“, erklärte er. Der Angeklagte soll Ende der Woche von dem Psychiater Dr. Stefan Reinhold aus dem Ammerland begutachtet werden.

Der Prozess wird am 31. Juli 2025 ab 9 Uhr in Saal 003 mit weiteren Zeugen und dem Gutachten fortgesetzt. Dann soll auch das Urteil fallen.

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