Prozess in Aurich Beleidigung – Rechtsanwalt auf der Anklagebank
Ein Rechtsanwalt aus dem Landkreis Leer findet sich vor dem Landgericht Aurich in einer ungewohnten Rolle wieder: als Angeklagter. Es geht unter anderem um eine sogenannte Zappzarapp-Geste.
Aurich/Leer- Ein 73-jähriger Rechtsanwalt aus dem Landkreis Leer steht seit Montag, 21. Juli 2025, als Angeklagter in Aurich vor Gericht – wegen verschiedener Straftaten. Durch eine Handbewegung während einer Strafverhandlung in Leer im Oktober 2023 soll er einen Zeugen beleidigt haben. Bei dessen Befragung zum Verbleib eines Geldbetrags über 700 Euro aus einer Handyhülle soll er die sogenannte Zappzarapp-Geste gemacht haben – eine rasche, unauffällige Bewegung, mit der etwas weggenommen oder entwendet wird. Damit habe er ihm unterstellt, er habe das Geld eingesteckt, heißt es in der Anklageschrift.
Außerdem wird dem Rechtsanwalt falsche Verdächtigung vorgeworfen. Als Anwalt in einem Zivilverfahren soll er die gegnerische Seite der Begehung einer Unterschriftenfälschung beschuldigt und dies als Urkundenfälschung zur Anzeige gebracht haben, obwohl er wusste, dass kein strafbares Verhalten der Gegenseite vorlag. Zudem wurde der 73-Jährige im August 2022 und Januar/Februar 2023 von einer Krankenkasse mit einer Geldforderung über insgesamt 26.203 Euro konfrontiert. Weil zwei Mitarbeiter des Hauptzollamts Osnabrück die Zwangsvollstreckung gegen ihn als Schuldner initiierten, zeigte er sie im März 2025 wegen Betrugs, Untreue und Erpressung an.
Staatsanwaltschaft geht gegen Freispruch vor
Erstinstanzlich war der Angeklagte im Februar 2025 vom Amtsgericht Leer freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Daher muss der Prozess vor der 1. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Aurich neu aufgerollt werden.
Der Angeklagte äußerte sich zu den Vorwürfen. Hinsichtlich der Handbewegung stellte er richtig: „Ich habe eine separierende Bewegung gemacht, keine einsteckende.“ Bei seiner Frage an den Zeugen, einen Polizisten, habe er wissen wollen, ob er das Geld damals bei der Hausdurchsuchung in Aurich beschlagnahmen wollte.
„Todsicher“, dass Unterschrift gefälscht war
Bezüglich der Urkundenfälschung erklärte der Angeklagte, er sei sich „todsicher“ gewesen, dass die Unterschrift in dem Verfahren um Mietstreitigkeiten gefälscht gewesen sei. „Deshalb habe ich guten Gewissens die Anzeige wegen Urkundenfälschung erstattet“, sagte er.
Zu der Anzeige der Mitarbeiter des Hauptzollamts führte er ins Feld, er habe nicht gewusst, dass die Zwangsvollstreckung Anfang März 2025 eingestellt worden sei. Das habe man ihm nicht mitgeteilt. Er sei deshalb weiterhin der Auffassung gewesen, dass gegen ihn unzulässig vollstreckt werde. Das habe er mit der Anzeige zu stoppen versucht.
Vollstreckung aus Versehen
Offenbar hat sich die Vollstreckung tatsächlich als Versehen herausgestellt. Hintergrund war der Abschluss eines sozialgerichtlichen Verfahrens, das mit einem Vergleich geendet war. Das führte die Richterin in den Prozess ein.
Die Zeugen konnten zu den ersten beiden Anklagevorwürfen wenig sagen. Derjenige, dessen Unterschrift gefälscht worden sein soll, ist inzwischen verstorben. Dessen 68-jährige Ehefrau wusste nichts über den Sachverhalt. Auch der Richter des damaligen Verfahrens am Amtsgericht Leer konnte sich nicht genau an das Verfahren im Januar 2020 erinnern. Im Falle der Handbewegung des Angeklagten während der Zeugenbefragung in dem Prozess sagte eine 21-jährige Zeugin: „Ich habe keine Handbewegung gesehen.“ Sie war die damalige Angeklagte und der Rechtsanwalt ihr Verteidiger.
Zollamts-Mitarbeiterin schaltete Vorgesetzten ein
Bezüglich der Vollstreckungssache erklärte die damals involvierte Mitarbeiterin des Zollamts im Zeugenstand, sie wisse noch, dass man keinen Vollstreckungsauftrag für die Krankenkasse als Gläubiger gegen den Angeklagten als Schuldner durchgeführt habe. „Ich glaube, der Gläubiger hatte ihn schon zurückgezogen“, sagte sie.
Anhand ihrer Aufzeichnungen stellte sich heraus, dass die Einstellung der Kanzlei am 1. März 2025 telefonisch mitgeteilt wurde. Anscheinend vergeblich. Denn im Mai hatte die Zeugin mit dem Angeklagten ein „schwieriges Gespräch“, das mit der Androhung einer Anzeige endete. „Er kündigte an, die Staatsanwaltschaft solle Ermittlungen aufnehmen“, erinnerte sie sich. Sie habe ihren Vorgesetzten eingeschaltet.
Der Prozess wird am Montag, 28. Juli 2025, um 11.30 Uhr in Saal 108 des Amtsgerichts fortgesetzt. Dann soll das Urteil fallen.