Prozess in Aurich Loyalität mit Folgen – Tochter log für Vater vor Gericht
Eine 26-Jährige aus Südbrookmerland scheiterte mit ihrem Einspruch gegen den Vorwurf der Falschaussage. Frühere Protokolle sprechen gegen sie. Einen kleinen Sieg errang sie dennoch.
Aurich - Mit nur wenig Erfolg hat eine Frau aus Südbrookmerland am Montag vor dem Amtsgericht in Aurich Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, dem entsprechend sie wegen uneidlicher Falschaussage 5000 Euro (100 Tagessätze zu je 50 Euro) hätte zahlen sollen. Strafrichter Meyer zeigte sich am Ende der Verhandlung davon überzeugt, dass die 26-Jährige im November 2024 in einem Strafverfahren gegen ihren Vater als Zeugin vor dem Landgericht zu dessen Gunsten gelogen hatte. Die junge Frau hatte das bestritten. In der Verhandlung berief sie sich auf das in der Berufungsverhandlung Gesagte und schwieg ansonsten zu Motiv und Ziel ihres Einspruchs. Richter Meyer musste darum auf die Verlesung früherer Urteile und Sitzungsprotokolle zurückgreifen. Weil die junge Frau nicht vorbestraft ist und ihre falsche Aussage von der Staatsanwaltschaft damals sogleich als solche erkannt worden war, so dass sie nicht zu einem falschen Urteil geführt hatte, reduzierte er lediglich die Anzahl der Tagessätze auf 90.
Mit Rohrzange auf Mann losgegangen
Der Vater der Angeklagten war im November vergangenen Jahres nach seiner Berufung gegen ein Urteil des Norder Amtsgerichts vor dem Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen verurteilt worden. Nach ausführlicher Beweiserhebung und zahlreichen Zeugenaussagen war die Kammer in zweiter Instanz zu dem Ergebnis gelangt, dass der Angeklagte aus Wut einen Mann auf seinem Grundstück aufgesucht, ihn mit einer Rohrzange geschlagen und mit einem Stein das Fenster eines Autos auf dessen Auffahrt eingeschlagen hatte. Seinem Auftritt vorausgegangen war ein Streit um die Reparatur eines Autos des Angeklagten, die der Mann zugesagt, aber nicht ausgeführt hatte. Mehrere Zeugen hatten die lautstarke Auseinandersetzung bestätigt, unter anderem ein Polizist, der, vom Angegriffenen angerufen, die Attacke am Telefon mitgehört hatte. Die 26-Jährige hatte ihren Vater und ihren Bruder zum Haus des Opfers gefahren. In der Berufungsverhandlung hatte sie angegeben, von einem Streit nichts mitbekommen zu haben. Und dabei blieb sie auch am Montag.
Weil das Gericht bei der Urteilsfindung auf die wahrheitsgemäße Aussage von Zeugen angewiesen ist, handelt es sich bei einer falschen Aussage nicht um ein Kavaliersdelikt. Das Gesetz sieht dafür empfindliche Strafen vor. Eine kleine Lüge zugunsten Verwandter oder von Freunden kann den Betreffenden in arge Bedrängnis bringen. Der Strafrahmen erstreckt sich von drei Monaten bis zu fünf Jahren.