Drogenprozess in Aurich  Zwischen Gesetz und Grauzone – Bewährung für Auricher

| | 20.07.2025 08:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Auricher musste sich für Cannabishandel vor dem Amtsgericht Aurich verantworten. Foto: Romuald Banik
Ein Auricher musste sich für Cannabishandel vor dem Amtsgericht Aurich verantworten. Foto: Romuald Banik
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Warum der Kauf von 150 Gramm Haschisch in drei Monaten legal war, das Gesetz dem Angeklagten half, aber der Auricher am Ende doch verurteilt wurde.

Aurich - Ein 30-Jähriger ist kürzlich vom Amtsgericht Aurich wegen Cannabishandel verurteilt worden. Der Auricher hatte insgesamt 150 Gramm Haschisch über das Internet bestellt. Doch der Kauf war am Ende der Verhandlung nicht das Problem. Verurteilt wurde er, weil er von den 150 Gramm Haschisch zusammen 6,5 Gramm an seinen Bruder und einen Freund veräußert hatte. Er bekam eine fünfmonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss er 800 Euro an den Verein Aktion Kinderschutz zahlen. Das aus dem Verkauf eingenommene Geld – 65 Euro – wird eingezogen.

Ins Visier der Behörden war der Auricher durch Ermittlungen gegen einen anderen Mann geraten. Als sein Zulieferer gefasst wurde, fanden die Ermittler in dessen Computer die Adressen seiner Kunden – auch die des Aurichers.

Einmal hatte der Angeklagte sich ein Paket mit fünf Gramm Amphetaminen, 3,5 Gramm Ecstasy, 2,1 Gramm Kokain und 2,6 Gramm Cannabis liefern lassen. „Ein Probierpaket“, nannte die Staatsanwaltschaft es. Die Bestellung war von der Post aber abgefangen worden. Der Erwerb der Drogen war illegal und wurde deshalb in das Strafmaß mit einbezogen.

Die Sache mit dem Kalendermonat

Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten wurden zudem neben einer Signalpistole, einem Vakuumiergerät und für den Verkauf von Cannabis geeigneten Klemmbeuteln, Antidepressiva gefunden. Die nehme der Mann eigenen Angaben zufolge jedoch aufgrund schwerwiegender Depressionen. Seine Krankheit ist in einem Gutachten nachgewiesen.

Gut für den Angeklagten ging während der Verhandlung eine Diskussion um den Begriff Kalendermonat aus. Der Mann hatte jeweils 50 Gramm am 15. April, 4. Mai und 2. Juni 2022 gekauft. Laut Cannabis-Gesetz darf eine Person je Kalendermonat insgesamt 50 Gramm Cannabis kaufen, aber nicht mehr als 25 Gramm auf einmal. Die Staatsanwaltschaft beharrte darauf, dass zwischen den Käufen keine ganzen Monate lägen, diese somit illegal seien. Zudem sei die erlaubte Maximalmenge pro Bestellung überschritten. Nach einer Beratungspause hielt sich die Richterin jedoch an den exakten Wortlaut des Gesetzes. Da die Käufe in drei unterschiedlichen Kalendermonaten getätigt wurden, auch wenn nur wenige Tage dazwischenlägen, seien sie den Buchstaben des Gesetzes nach legal, entschied sie.

Gewerbsmäßiger Handel liegt für Ankläger nah

Die Staatsanwaltschaft war davon überzeugt, dass der Mann den Großteil der 150 Gramm Haschisch verkauft hatte. Dafür spreche, dass er sie in relativ kurzer Zeit kaufte. Außerdem sei es dem berufsunfähigen Mann anders nicht möglich, solche Mengen an Drogen zu finanzieren. Dem Gericht reichte diese Argumentation nicht aus. Es gebe keine Beweise für einen gewerbsmäßigen Handel mit den Drogen.

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