Landgericht Aurich  Betrüger gab sich als Bankmitarbeiter aus und räumte Konten leer

| | 16.07.2025 17:37 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor dem Landgericht bekam ein 33-Jähriger nach seiner Berufung eine Bewährung auf seine Freiheitsstrafe. Foto: Romuald Banik
Vor dem Landgericht bekam ein 33-Jähriger nach seiner Berufung eine Bewährung auf seine Freiheitsstrafe. Foto: Romuald Banik
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Ein 33-Jähriger fungierte als letztes Glied einer Kette in einem kriminellen Netzwerk. Er will von einer Struktur zum Betrug von Menschen allerdings nichts gewusst haben.

Aurich - Ein 33-Jähriger hat mit ergaunerten EC-Karten in Aurich und Emden rund 6600 Euro gestohlen. In einem Berufungsprozess verurteilte das Landgericht Aurich ihn zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem muss er 1800 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Der Mann beging „Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug“ in drei Fällen. Das Amtsgericht Aurich hatte den Mann zuvor zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die war aufgrund ihrer Höhe nicht bewährungsfähig.

Am 18. September 2023 hob der Mann 1500 Euro von einem fremden Konto ab. Dieselbe Summe ergaunerte er von einem zweiten Konto acht Tage später. Am 29. September 2023 stahl er dann knapp 3000 Euro in mehreren Schritten von einem dritten Konto. Später kauften er und ein Komplize dann mit der Karte vom letzten Betrug für 299,50 Euro und 339,40 Euro bei Supermärkten Tabak und andere Waren. Bei den Taten hat der Mann nach Ansicht des Gerichtes jedes Mal den maximal möglichen Schaden herbeigeführt, indem er die Kartenlimits ausreizte.

Kriminelles Netzwerk im Hintergrund

Hinter dem Betrug stand ein kriminelles Netzwerk, von dem der Angeklagte keine Kenntnis hatte, war sich das Gericht sicher. Aus einem Callcenter heraus riefen Unbekannte die Opfer an und behaupteten, für eine Bank zu arbeiten. Es gebe ein Problem mit den Konten, sagten sie. Deshalb müssten zwei Mitarbeiter vorbeikommen und die EC-Karte abholen. Die Pin für die Karte müsse ebenfalls an die Männer gegeben werden, damit die gefälschten Bankmitarbeiter die Probleme beheben könnten, behaupteten sie.

Der Angeklagte fuhr auf Weisungen eines noch nicht gefassten Mannes zu den Opfern und holte die Karte und die Pin ab. Der unbekannte Mittäter war immer mit dabei. Bei der nächsten Bank angekommen, ging der Angeklagte dann in die Filiale und hob so viel Geld ab, wie der Automat es erlaubte. Anfangs habe der Mann nicht gewusst, dass er dort etwas Kriminelles tat, sagte er. Es sei lediglich ein Angebot gewesen, um 3000 Euro Schulden bei einem ehemaligen Arbeitskollegen abzubezahlen. Die habe er aufnehmen müssen, als er seinen Führerschein und damit auch seinen Job verlor. Erst als er beim dritten Mal wieder einen fremden Namen auf der Karte sah, sei ihm die Illegalität bewusst geworden. Dann habe er sich augenblicklich geweigert, weiterzumachen, sagte der Angeklagte.

Staatsanwaltschaft sieht mehr Beteiligung als Beihilfe

Die Staatsanwaltschaft zweifelte daran, dass dem Mann zunächst nicht klar gewesen sein soll, dass das Vorgehen illegal war. Der Mann hätte beim ersten Mal skeptisch sein müssen, als er von einem fremden Konto so viel Geld wie möglich abheben sollte. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sollte der Mann für gewerbsmäßigen Betrug, nicht für die Beihilfe zu diesem verurteilt werden.

Die Verteidigung des 33-Jährigen sah das anders. Der Mann sei das letzte Glied in der Kette eines kriminellen Netzwerkes gewesen. Ohne das Wissen um die Illegalität habe er sein Gesicht in die Kamera gehalten. Elf Monate in Untersuchungshaft hätten den bislang nicht vorbestraften Mann ausreichend beeinflusst, sodass eine Freiheitsstrafe auf Bewährung angemessen sei.

Für den Angeklagten sprach das saubere Vorstrafenregister, hieß es in der Begründung des Urteils. Außerdem hatte der Mann sich direkt entschuldigt, geständig gezeigt und von allein mit dem Betrug aufgehört. Ebenso bot er an, bei der Suche nach den anderen Beteiligten an dem Betrug zu helfen. Er habe noch ein Foto seines Komplizen und könne auch den echten Namen des Mannes herausfinden. Gegen den Angeklagten stand lediglich die Anklage selbst. Das Gericht sah eine positive Sozialprognose und senkte die ursprüngliche Strafe deshalb von zwei Jahren und sechs Monaten auf ein Jahr und neun Monate auf Bewährung und die Geldauflage in Höhe von 1800 Euro.

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