Steuerhinterziehung Haftstrafe für Geschäftsführerin von Leeraner Asia-Restaurant
Eine Leeranerin hat mit ihrem Asia-Lokal mehr als eine Million Euro Steuern hinterzogen und muss für dreieinhalb Jahr in Haft. Doch die Ermittlungen gehen weiter – denn allein gehandelt hat sie nicht.
Aurich/Leer - Das Landgericht Aurich hat am Dienstag, 15. Juli 2025, eine 50 Jahre alte Leeranerin zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Wirtschaftsstrafkammer um den Vorsitzenden Richter Dr. Markus Gralla ist davon überzeugt, dass sie mit ihrem Asia-Restaurant in Leer in den Jahren 2015 bis 2019 Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzogen hat. „Nahezu täglich wurden die Tagesabschlüsse in den Kassensystemen des Restaurants manipuliert“, sagte Gralla am Ende von fünf Verhandlungstagen. Dass manipuliert worden war und in der Folge falsche Steuererklärungen abgegeben wurden, war angesichts der erdrückenden Beweislage dabei seit dem ersten Verhandlungstag unstreitig. Worum es in dem Verfahren tatsächlich ging, war die Rolle, die die Angeklagte gespielt hatte.
Verteidiger Christian Schumacher hatte während der stundenlangen Verhandlungen das Bild einer Frau gezeichnet, die dazu überredet worden sei, ihren Namen für die Eintragungen im Handelsregister herzugeben und ansonsten mit den kriminellen Machenschaften nichts zu tun gehabt habe. Ja, sie habe etwas von den Betrügereien gewusst, aber längst nicht alles, sagte er in seinem Plädoyer. Sie sei von ihrem Mann und einem Geschäftspartner aus Schleswig-Holstein zum Mitmachen gedrängt worden – „und wenn das nicht reichte, wurde sie geschlagen“. Tatsächlich hatte das Amtsgericht Leer den Ehemann vor einiger Zeit wegen einer Körperverletzung verurteilt. Der Polizei hatte der Mann damals als Grund genannt, seine Frau habe eine zu hohe Summe in die Umsätze geschrieben.
Sie zeigte den Ermittlern die Manipulation
Die Angeklagte und ihr Ehemann leben getrennt, haben eigenen Angaben zufolge nicht mehr viel miteinander zu tun. Doch ihre Aussagen bei Gericht passen zusammen: Er habe die Umsätze manipuliert, alles Organisatorische erledigt und die Finanzen mit dem Geschäftspartner geregelt. Sie habe nur als Kellnerin gearbeitet. Das Gericht kaufte beiden die Geschichte aber nicht ab – aus mehreren Gründen: Als die Steuerfahndung das Asia-Restaurant durchsucht hatte, hatte die Frau direkt gesagt, sie habe „nur 20 Prozent“ der Umsätze gelöscht, und den Ermittlern unumwunden erklärt, wie das Löschen an der Kasse funktioniere. „Wenn Sie mit der Manipulation nichts zu gehabt hätten, hätten Sie nicht gewusst, wie das geht“, sagte der Vorsitzende Richter Gralla in der Urteilsbegründung.
Weitere wichtige Beweise lieferte der Handy-Chat zwischen der Angeklagten und dem Geschäftspartner, den sie stets mit „Chef“ oder „Vorstandsvorsitzendem“ angesprochen hatte. Diese hätten, so Gralla, zum Beispiel deutlich gemacht, dass sie die Umsätze des Restaurants genau gekannt und Verantwortung im Restaurant übernommen habe. „Wir sind davon überzeugt, dass die Rolle über die der bloßen Strohfrau hinausging“, erklärte Gralla. Erste Staatsanwältin Jutta Fuhrmann hatte zuvor in ihrem Plädoyer auch darauf verwiesen, dass ein Finanzbeamter bei einem Testessen durchaus wahrgenommen habe, dass die Angeklagte vor Ort als Chefin aufgetreten sei. Ganz abgesehen davon habe die Leeranerin als geschäftsführende Gesellschafterin die Verantwortung zur Abgabe einer korrekten Steuererklärung getragen.
„Extremen Vertrauensvorschuss“ missbraucht
Gralla begründete die Haftstrafe auch mit dem hohen Betrag von mehr als einer Million Euro, der hinterzogen worden ist: „Man stelle sich vor, was die Gesellschaft mit diesem Geld hätte tun können – wenn man zum Beispiel an fehlende Kita-Plätze denkt“, so der Richter. Außerdem sei ein „extremer Vertrauensvorschuss“ der Gesellschaft missbraucht worden: Arbeitnehmern werde die Steuer jeden Monat direkt vom Bruttogehalt abgezogen, Gewerbetreibende aber dürften erst einmal alles behalten und müssten später erklären, was sie eingenommen hätten. Fuhrmann hatte zuvor in ihrem Plädoyer gesagt, dass es für die Angeklagte – und die beiden Männer – in ihrer Geschäftspraxis „gar keine Rolle gespielt hat“, dass der Gesellschaft in Form des Staates Steuern zustünden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Verurteilte kann innerhalb einer Woche Revision gegen die Auricher Entscheidung einlegen. In diesem Fall müsste sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen und das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen. Dass das passiert, ist nicht unwahrscheinlich: Wie aus Chat-Nachrichten und aus Äußerungen bei Gericht hervorgeht, möchte die Angeklagte auf keinen Fall ins Gefängnis – und Anwalt Schumacher hatte schon vor der Urteilsverkündung gesagt, er werde ausschließlich eine Bewährungsstrafe akzeptieren. Seine seiner Ansicht nach von zwei Männern ausgenutzte Mandantin gehöre nicht ins Gefängnis. Apropos Männer: Der Ehemann der jetzt Verurteilten und dessen Geschäftspartner dürften sich nun ebenfalls Strafverfahren ausgesetzt sehen. Erste Staatsanwältin Fuhrmann auf Nachfrage: „Dazu darf ich nichts sagen. Steuergeheimnis.“
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