Amtsgericht Aurich Angeklagter beim Frühstück von der Polizei abgeholt
Gemeinsam stahlen ein inzwischen 21-Jähriger und ein 18-Jähriger einen Snackautomaten aus einem Kiosk in Wiesmoor. Zur Verhandlung erschien der 21-jährige Angeklagte zunächst nicht.
Aurich - Stille herrscht in Saal 107 des Auricher Amtsgerichtes. Richter, Schöffen, Verteidiger und Staatsanwältin warten seit zwei Stunden auf einen 21-jährigen Angeklagten. Dann hallen Schritte durch den Flur. Mehrere Personen gehen die Treppe zum Saal hoch. Ein Polizist steckt den Kopf durch die Tür: „Wir haben da was für Sie“, sagt er mit einem Schmunzeln. Wenige Sekunden später kommt der junge Wiesmoorer in den Raum. „Den haben wir beim Frühstück überrascht.“
Der 21-Jährige schraubte am 17. Dezember 2024 mit einem Bekannten einen Snackautomaten in einem Wiesmoorer Kiosk von der Wand. Sie trugen den hüfthohen Kasten in die Wohnung der Freundin des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft verklagte ihn wegen Diebstahl. Das Diebesgut hatte einen Wert von 339 Euro, sagte die Staatsanwaltschaft. Von den 339 Euro machte der Automat bereits 295 Euro aus. Die restlichen 34 Euro kamen durch 21 in dem Automaten gelagerte Chipsdosen zusammen. Das Gerät war in einem 24/7-Kiosk an der Wand befestigt. Dort war kein Personal, lediglich eine Überwachungskamera. Die Aufnahmen lagen dem Gericht jedoch nicht vor.
Freundin ruft Polizei zur Wohnung
Erwischt worden sind die Diebe, nachdem sie mit dem Automaten in die Wohnung der Freundin des Angeklagten kamen. Sie rief damals die Polizei. „Ich hab das aus Selbstschutz gemacht. Ich wollte da nicht mit reingezogen werden“, sagte sie vor Gericht aus. Die beiden jungen Männer öffneten den Automaten in der Wohnung, ohne ihn zu beschädigen. Dann holten sie die Chipsdosen heraus. Zwei davon konnten sie noch öffnen, bevor die Polizei vor der Tür stand. Die Beamten sicherten das Diebesgut. Der Kioskbetreiber erlitt lediglich einen Schaden von knapp vier Euro durch die zwei geöffneten Chipsdosen.
Angeklagter gibt Mittäter die Schuld
Angeblich sei die Idee vom anderen Täter ausgegangen, hatte der Angeklagte gegenüber der Polizei gesagt. Vor Gericht äußerte er sich nicht. Der andere Täter ist etwas jünger, sagte die Staatsanwältin. Seine Identität ist bekannt, doch die Behörden konnten ihn bislang nicht finden, ergänzte die Vorsitzende Richterin des Auricher Amtsgerichtes, Maren Hohensee. Derzeit laufe eine Fahndung nach ihm. Der Flüchtige habe die Schuld bei der polizeilichen Aussage auf sich genommen. Dass das nicht mit der Realität übereinstimmen könne, davon war die Staatsanwältin überzeugt. „Ich hatte mit dem anderen auch schon mal was zu tun. Ich glaube nicht, dass er von allein auf so etwas kommen würde. Er ist immerhin geistig eingeschränkt.“
Das Verfahren wurde mit einem Denkzettel für den Angeklagten eingestellt. Der Wiesmoorer hat noch zwei andere Strafen aus der Vergangenheit, die Gerichte ihm auferlegt hatten. In Summe muss er etwa 1400 Euro Strafen zahlen, von denen er bis zur Verhandlung noch keinen Cent beglichen hatte. Bei der Strafhöhe werde nicht mehr nach Jugendstrafrecht geahndet, erklärte die Staatsanwältin. Er müsse die Strafen zahlen, ansonsten würden ihm dafür zwei Monate Haft drohen, in denen er die Geldstrafe absitzen müsse. „Und glauben Sie mir, das wird geschehen“, schloss die Staatsanwältin ihre Ansprache ab.