Asia-Restaurant-Prozess  Anwalt will mit Schwarzlohn Haft für Leeranerin verhindern

| | 14.07.2025 18:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Verteidigt wird die Angeklagte von Rechtsanwalt Christian Schumacher. Foto: Klaus Ortgies
Verteidigt wird die Angeklagte von Rechtsanwalt Christian Schumacher. Foto: Klaus Ortgies
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In einem Leeraner Asia-Restaurant sollen Steuern in Millionenhöhe hinterzogen worden sein. Der Verteidiger der Geschäftsführerin versucht vor Gericht mit aller Kraft, eine Gefängnisstrafe abzuwenden.

Aurich/Leer - Die Geschäftsführerin eines Leeraner Asia-Restaurants soll mit ihrem Lokal fast 1,2 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben, indem sie im Kassensystem die Tagesumsätze manipuliert haben soll. Im Strafprozess am Auricher Landgericht versucht ihr Verteidiger, der Rechtsanwalt Christian Schumacher, alles, um seiner Mandantin eine Gefängnisstrafe zu ersparen. Das Hauptargument des Fachanwalts für Straf- und Steuerrecht: Die Frau sei nur die Strohfrau gewesen, die tatsächlichen Geschäfte hätten ihr von ihr getrennt lebender Mann und ein Geschäftspartner geführt. Ganz so weit gehen will die Vertreterin der Anklage zwar nicht. Aber Erste Staatsanwältin Jutta Fuhrmann sagt: „Ich gestehe Ihnen zumindest zu, dass Ihre Mandantin nicht allein gehandelt hat.“ Einen Deal will die Oldenburger Expertin für den Betrug mit Restaurantkassen aber trotzdem nicht, denn: Eine Bewährungsstrafe sei mit ihr in diesem Verfahren nicht zu machen.

Und so zieht die Wirtschaftsstrafkammer um den Vorsitzenden Richter Dr. Markus Gralla auch an diesem Montag, 14. Juli 2025, unaufgeregt ihr Beweisprogramm durch, wenn auch mit etwas Sand im Getriebe: Drei Zeugen sind heute geladen – und zwei sind nicht da. Der eine sei in Köln, sagt Schumacher, der andere in Bremerhaven. Beide behaupteten steif und fest, keine Ladung bekommen zu haben, so der Rechtsanwalt. Dem einen – ein Ex-Koch der Angeklagten, der später am Tag noch bei Gericht auftaucht – kauft Gralla das ab. Dem anderen nicht: Der muss 150 Euro Ordnungsgeld zahlen oder für drei Tage hinter Gitter. Davon, ihn noch an diesem Montag aus Köln nach Aurich zu beordern, sieht der Vorsitzende Richter ab.

„Wieso sollte ich Ihnen heute glauben?“

Stattdessen wird der Ehemann der Angeklagten rund drei Stunden lang von Staatsanwaltschaft und Verteidigung befragt. Wir erinnern uns: Das Gericht hatte den Mann schon vernommen, die weitere Aussage aber aus Zeitgründen verschoben. Der Erkenntnisgewinn in dieser zweiten Runde dürfte nicht allzu hoch sein. Wie beim ersten Mal behauptet der Mann auch an diesem Montag, seine Frau habe nichts mit den Manipulationen zu tun gehabt. Er habe im Auftrag eines Lübecker Geschäftsmannes gehandelt. Der Mann und er hätten sich die Betrügereien ausgedacht und das Schwarzgeld erst 90/10, später 55/45 untereinander aufgeteilt, wobei er immer den niedrigeren Anteil erhalten habe.

Den Vorsitz hat Richter Dr. Markus Gralla (vorn). Foto: Klaus Ortgies
Den Vorsitz hat Richter Dr. Markus Gralla (vorn). Foto: Klaus Ortgies

Der weitere Zeuge, der Ex-Koch, hat vor allem ein Problem mit seiner Glaubwürdigkeit: Als im März 2019 die Steuerfahndung das Asia-Restaurant durchsucht hatte, hatte der Mann ausgesagt, dass „die Chefin“ die Kasse bediene und „die Chefin“ sein Gehalt auszahle. Vor Gericht macht er jetzt die Rolle rückwärts: Nein, die Angeklagte sei nur eine einfache Kellnerin gewesen. Geld, Anweisungen, Kasse und Buchhaltung? Das sei alles über den Lübecker Geschäftspartner gelaufen. „Wieso sollte ich Ihnen heute glauben, wenn Sie mir jetzt sagen, dass Sie damals gelogen hätten?“, sagt Fuhrmann mit lauter Stimme. Der Ex-Koch: „Dann glauben Sie mir halt nicht. Ich sage die Wahrheit.“ Warum er damals etwas anderes gesagt habe, wisse er nicht mehr. Aber dass er die Steuerfahnder für inkompetent hält, das scheint er schon noch zu wissen: Im Zeugenstand wiederholt er das an diesem Montag viermal.

Sie nennt ihn „Chef“ und „Vorstandsvorsitzenden“

Einen wirklich guten Beweiswert haben indes die Chats zwischen der Angeklagten und dem Lübecker Geschäftspartner, die Gralla am Nachmittag eine Stunde lang vorliest: Die Frau nennt den Mann fast in jeder Nachricht „Chef“ oder „Vorstandsvorsitzender“, erwartet Anweisungen und Hilfe von ihm. Und sie hat offensichtlich keinerlei Ahnung von Betriebsform: Beim Ausfüllen von Anträgen für Corona-Hilfen fragt sie etwa danach, welche Rechtsform ihr Unternehmen habe oder was eine Bilanzsumme sei. Was der Richter da vorliest, klingt zwar nicht wie ein Gespräch auf Augenhöhe, aber auch nicht so, als habe die Frau nur ihren Namen fürs Handelsregister gegeben und sonst nichts mit dem Lokal zu tun. Richter Gralla scheint das auch so zu sehen: In einem Kommentar sagt er, dass es im Chat nicht so wirke, als habe die Angeklagte ausschließlich die Rolle der Strohfrau eingenommen.

Die Prozessakte umfasst mehrere Bände. Foto: Klaus Ortgies
Die Prozessakte umfasst mehrere Bände. Foto: Klaus Ortgies

Anwalt Schumacher scheint das alles wenig zu beeindrucken, denn er hat noch eine neue Argumentationsstrategie in petto – und noch eben zwei Beweisanträge handschriftlich auf ein Blatt Papier geschrieben: Das Gericht möge noch zwei Zeugen hören, die bestätigen, dass in dem Restaurant jeden Monat mindestens 6000 Euro Schwarzlohn ausgezahlt worden sei. Der Jurist will so die Summe der mutmaßlich hinterzogenen Steuern drücken. Und das könnte so funktionieren: Auch schwarz gezahlte Löhne gelten als Betriebsausgaben und werden – vereinfacht gesagt – bei der Steuerhinterziehung vom Steuerschaden abgezogen. Falls – und das ist aktuell ein dickes Falls – die Schwarzlöhne bewiesen werden können und damit die hinterzogenen Steuern auf eine Summe von weniger als eine Million Euro fallen, könnte das die Angeklagte vor dem Gefängnis bewahren. Hintergrund ist der Bundesgerichtshof, dessen ständige Rechtsprechung diese Eine-Million-Euro-Grenze vorsieht.

Dass der Beweis gelingt, ist aktuell deshalb wackelig, weil es mit Ausnahme eines einzigen Zeugen, der angibt, einen Teil seines Lohns schwarz bekommen zu haben, aktuell kaum tatsächliche Hinweise auf die Schwarzlöhne gibt. Schumacher argumentiert zwar damit, dass das „in jedem Restaurant“ Standard sei, Mitarbeitende schwarz zu bezahlen. Das reicht der Kammer um Gralla aber nicht aus. Ob die beiden Zeugen, die Schumacher nun vorgebracht hat, noch gehört werden, wollen Gralla, seine beiden Beisitzer und die Schöffen bis Dienstag, 15. Juli 2025, entscheiden. Dann wird der Prozess fortgesetzt – möglicherweise schon mit den Plädoyers, falls die Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt werden.

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