Diskussion über Elektroroller Facebook-Nutzer kritisieren Auricher E-Scooter-Fahrer scharf
In den sozialen Netzwerken wird über das Verhalten von E-Scooter- und Radfahrern in Aurich diskutiert. Viele fordern strengere Regeln. Und auch Radfahrer kommen nicht gut weg.
Aurich - E-Scooter und das Verhalten ihrer Besitzer sind ein Aufregerthema. Nach einem Bericht dieser Redaktion über die Probleme, die durch E-Scooter in der Auricher Fußgängerzone entstehen, wird das Thema in den sozialen Netzwerken heiß diskutiert.
Eine Nutzerin berichtet unter dem Facebook-Post zum Artikel, dass sie jeden Tag E-Scooter-Fahrer in der Fußgängerzone sehe: „Oft zu zweit auf dem E-Scooter, inklusive Handy in der Hand. Man hat echt Sorge, umgefahren zu werden.“ Ein weiterer Nutzer schreibt einen ähnlichen Kommentar – „nicht nur in Aurich“, fügt er hinzu. Auch andere Nutzer wollen schon selbst gesehen haben, wie E-Scooter-Fahrer gegen geltende Regeln verstoßen. „Stehen zu zweit drauf, oft keine 14 Jahre, fahren 20 km/h und beachten gar nix“, schreibt eine weitere Nutzerin. Sie hat eine Forderung: „Ich bin definitiv für eine Fahrerlaubnis für diese Roller. Mofafahrer müssen das auch machen.“ Er sei vor der OLB-Filiale in Aurich vor kurzem fast umgefahren worden, berichtet ein anderer Nutzer.
Kritik an E-Bike-Rambos
Doch nicht nur E-Scooter-Fahrer sorgen mit ihrem Verhalten für Unmut bei den Facebook-Kommentatoren. Auch Fahrradfahrer sind in der Auricher Fußgängerzone nicht gern gesehen. „Die Ü70-E-Bike-Rambos sind genauso, wenn nicht noch gefährlicher“, findet ein Nutzer. Er ist nicht allein mit seiner Meinung. Ein weiterer sagt zu den E-Scootern: „Haben in der Fußgängerzone für mich nichts zu suchen, so wie Fahrräder auch.“
So sind die Regeln
Und die Kommentatoren haben recht, zumindest teilweise. Fahrräder dürfen nur zu bestimmten Zeiten in der Auricher Fußgängerzone fahren: Von 18 bis 10 Uhr ist das erlaubt. In diesem Zeitfenster dürfen allerdings auch Autos in der Fußgängerzone fahren. Zumindest, wenn sie zum Lieferverkehr gehören.
E-Scooter sind übrigens nicht, wie viele glauben, mit Fahrrädern gleichgesetzt. Das bestätigt auch Helmut Lücht, Leiter des Auricher Ordnungsamtes. Sie gehören zu den Elektrokleinstfahrzeugen, was bedeutet, dass für sie gesonderte Regeln gelten. Sie dürfen zum Beispiel auf Radwegen gefahren werden, auf Gehwegen allerdings nicht. Aber aufgepasst: Das Schild „Fahrräder frei“ an Gehwegen gilt wirklich nur für Fahrräder, nicht für E-Scooter. Und so ist es auch in Fußgängerzonen.
Das gilt auf der Straße
Das sind die Regeln für E-Scooter im Straßenverkehr: