Eilentscheidung  Gericht stoppt Sportplatzbau in Marienhafe

| | 11.07.2025 16:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Nichts geht mehr am Tjücher Moortun in Marienhafe. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Bau der neuen Sportanlagen vorerst gestoppt. Foto: Thomas Dirks
Nichts geht mehr am Tjücher Moortun in Marienhafe. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Bau der neuen Sportanlagen vorerst gestoppt. Foto: Thomas Dirks
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Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat auf Antrag des Nabu den Bau der geplanten Sportanlage in Marienhafe vorerst gestoppt. So wird die Entscheidung begründet und von den Betroffenen kommentiert.

Brookmerland - Im Rechtsstreit um die geplante zentrale Sportstätte am Tjücher Moortun in Marienhafe hat der Naturschutzverband (Nabu) einen Teilerfolg errungen und einen sofortigen Baustopp erwirkt. Das Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg hat einem Eilantrag der Naturschützer stattgegeben. Entsprechende Informationen unserer Redaktion bestätigte der Pressesprecher des Gerichts, Karl-Heinz Ahrens, auf Anfrage.

Demnach hat die 4. Kammer des VG Oldenburg dem Eilantrag des Nabu gegen die Baugenehmigung für das mehr als sieben Millionen Euro teure Bauvorhaben am Tjücher Moortun mit Beschluss vom 10. Juli 2025 (4 B 4538/25) stattgegeben. Diese hatte der Landkreis Aurich der Samtgemeinde Brookmerland am 4. März dieses Jahres erteilt. Der Nabu hatte, wie berichtet, Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt. Das Gericht ordnete die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs an. Damit dürfe die Genehmigung derzeit nicht umgesetzt werden, erklärte der Gerichtssprecher.

Bauplanungsrechtlich nicht zulässig

Demnach geht die Kammer davon aus, dass das Vorhaben gegenwärtig bauplanungsrechtlich nicht zulässig ist. Die Baugenehmigung konnte nach Auffassung der Kammer nicht gestützt auf Paragraf 33 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB, Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) erlassen werden, da es an der „materiellen Planreife“ fehle. Es sei nicht sicher, dass der Inhalt des von der Gemeinde Marienhafe erlassenen Bebauungsplans (Nummer 0228) gültiges Ortsrecht wird.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss verhindert werden, dass der mit Paragraf 33 BauGB typischerweise verbundene Vorgriff auf einen Bebauungsplan ins Leere geht oder aber als taktisches Mittel (zur Vermeidung eines von Dritten angestrengten Normenkontrollverfahrens) herhält. Dies gilt insbesondere wie im vorliegenden Fall bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, bei denen das zur Genehmigung gestellte Einzelvorhaben den wesentlichen Inhalt des Plans bildet.

Still ruht die Baustelle: Auf dem Gelände der Sportstätte am Tjücher Moortun in Marienhafe darf vorerst nicht weitergebaut werden. Foto: Thomas Dirks
Still ruht die Baustelle: Auf dem Gelände der Sportstätte am Tjücher Moortun in Marienhafe darf vorerst nicht weitergebaut werden. Foto: Thomas Dirks

Entsprechend ist ein Bebauungsplan unverzüglich in Kraft zu setzen. Heißt: Die plangebende Gemeinde (hier: Marienhafe) darf ohne zureichende Gründe nicht von der Bekanntmachung absehen. Insbesondere darf sie laut Gericht diese nicht wegen eigener Zweifel an der Rechtmäßigkeit die Bekanntmachung des Bebauungsplans verzögern oder unterlassen.

Zweifel an der materiellen Planreife nach Paragraf 33 BauGB gehen zu Lasten des Bauwilligen, so die Verwaltungsrichter. Hier hat die Kammer angesichts des Zeitraums von etwa zwei Monaten zwischen Beschluss des Bebauungsplans am 13. Januar 2025, der bis heute, etwa sieben Monate später, immer noch nicht bekanntgemacht wurde, und Erteilung der Baugenehmigung vom 4. März 2025 die materielle Planreife verneint, zumal nach Auffassung der Kammer keine nachvollziehbaren Gründe für diesen zeitlichen Verzug bei der Bekanntmachung dargetan wurden.

Auch habe das Gericht keine besondere sachliche Rechtfertigung für eine materielle Planreife trotz deutlicher Verzögerung der Bekanntmachung des final beschlossenen Bebauungsplanes feststellen können.

Nur ein paar Bauarbeiter waren am Freitagmorgen auf der Baustelle am Tjücher Moortun in Marienhafe noch tätig. Foto: Thomas Dirks
Nur ein paar Bauarbeiter waren am Freitagmorgen auf der Baustelle am Tjücher Moortun in Marienhafe noch tätig. Foto: Thomas Dirks

Damit richtet sich das Vorhaben – gegenwärtig, weil Paragraf 33 BauGB nicht angewendet werden kann und der Bebauungsplan nicht in Kraft getreten ist – nach Paragraf 35 BauGB (Außenbereich) und ist wegen der Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht zulässig. Konkret sehen die Oldenburger Richter die Möglichkeit, dass schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Paragrafen 33 Absatz 3, Nummer 3 BauGB hervorgerufen werden. So seien im Bebauungsplanverfahren etwa wegen der Fledermäuse vorgesehene Kompensationsmaßnahmen nicht zulässig.

Der Baustopp kam zu einem besonderen Zeitpunkt: Am Donnerstag hatten Bauarbeiter die Stahlbewehrung für die Bodenplatte des Umkleide- und Sanitärgebäudes vorbereitet. Am Freitag sollte die Betonplatte gegossen werden. Am Morgen rollte ein Betonmischer auf die Baustelle, konnte aber seine Ladung nicht mehr loswerden.

Gegen den Beschluss des VG Oldenburg ist die Beschwerde an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg statthaft, so der Sprecher.

Reaktionen auf den Richterspruch

Die Samtgemeinde werde den Beschluss des Verwaltungsgerichts und das weitere Vorgehen prüfen, teilte Brookmerlands Samtgemeindebürgermeister Gerhard Ihmels (SPD) mit. Zwar sei infolge des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses mit Verfahrensverzögerungen zu rechnen. „Die Realisierbarkeit des Projektes sieht die Samtgemeinde jedoch nicht in Frage gestellt“, schreibt der Verwaltungschef.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts stütze sich darauf, dass der Bebauungsplan zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung noch nicht bekannt gemacht worden war. Eine inhaltliche Prüfung des Bebauungsplans und eine über den angesprochenen formalen Aspekt hinausgehende inhaltliche Prüfung der Baugenehmigung haben hingegen bisher nicht stattgefunden, so Ihmels. Insbesondere die vom Nabu vorgebrachte Kritik daran, dass die Baugenehmigung keinen ausreichenden Schutz von Fledermäusen vorsehen würde, wurde daher bisher nicht vom Gericht geprüft.

Die Samtgemeinde habe die Bauarbeiten unmittelbar eingestellt. Diese Einstellung der Bauarbeiten wurde seitens der Samtgemeinde Brookmerland der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Aurich angezeigt, teilte Landkreissprecher Lennart Adam mit. Zum weiteren Vorgehen des Landkreises äußerte er sich auf Anfrage dieser Redaktion nicht.

Am Freitagmorgen rollte ein Lastwagen mit Beton für die Bodenplatte des Sanitär- und Umkleidegebäudes auf die Baustelle, durfte diesen aber nicht mehr abladen. Foto: privat
Am Freitagmorgen rollte ein Lastwagen mit Beton für die Bodenplatte des Sanitär- und Umkleidegebäudes auf die Baustelle, durfte diesen aber nicht mehr abladen. Foto: privat

Zufrieden mit der Entscheidung der Oldenburger Richter zeigte sich der zweite Vorsitzende des Nabu-Regionalverbandes Ostfriesland, Hermann Ihnen. Die Hamburger Anwälte des Nabu hätten sehr gut gearbeitet. Er wertete den Gerichtsbeschluss als „Zeichen, dass wir recht haben“ und sieht die Position des Nabu bestätigt: Die Beteiligung des Verbandes sei bisher nicht ordnungsgemäß gewesen und der Artenschutz nicht ausreichend betrachtet worden. Samtgemeinde und des Landkreis seien schwere Verfahrensfehler unterlaufen.

Er gehe nach wie vor davon aus, dass die Politik im Brookmerland „überfahren“ und nicht ausreichend informiert worden sei. „Die Verwaltungsspitze hat selbstherrlich entschieden“, sagte Ihnen.

Sprecher der Ratsgruppen überrascht

Der Sprecher der SPD/„Moin“-Mehrheitsgruppe im Brookmerlander Samtgemeinderat und Marienhafer Bürgermeister, Johann Tjaden, äußerte sich zurückhaltend. Er kenne die Einzelheiten noch nicht, teilte er auf Anfrage mit. Mit einer solchen Entscheidung habe er nicht gerechnet. „Bekanntlich ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand“, sagte er. Er gehe davon aus, dass die vom Gericht beklagten Fehler heilbar seien und die Bauarbeiten in Kürze fortgesetzt werden könnten.

Von der Gerichtsentscheidung überrascht zeigte sich auch die Sprecherin der Gruppe BWG/SEB, BfB, CDU Ida im Samtgemeinderat, Ida Bienhoff-Topp (BfB). Auch sie habe noch keine Gelegenheit gehabt, sich mit den Einzelheiten vertraut zu machen. Sie warte auf Informationen und gehe davon aus, dass die Verwaltung die Politik zeitnah über die weiteren Schritte unterrichten werde. Im Übrigen sei bekannt, dass ihre Gruppe keine Befürworterin des Projekts ist.

Sitzung des Gemeinderates Marienhafe

Wegen des vom Verwaltungsgericht Oldenburg verhängten Baustopps für den Sportplatz in Marienhafe kommt der Rat der Gemeinde am kommenden Dienstag, 15. Juli, zu einer öffentlichen Sondersitzung zusammen. Diese beginnt um 18 Uhr im Haus Dieker. Einziger Tagesordnungspunkt ist der erneute Beschluss des Bebauungsplanes Nummer 0228 („Sportzentrum Tjücher Moortun“) als Satzung. Einen gleichlautenden Satzungsbeschluss hatte der Rat am 13. Januar dieses Jahres schon einmal gefasst. Der Plan wurde aber nicht bekanntgemacht, was das Verwaltungsgericht Oldenburg in seiner Entscheidung jetzt gerügt hat.

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