Prozess in Aurich  Totschlag in Emden – 68-Jähriger verurteilt

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 10.07.2025 17:10 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Foto zeigt den Angeklagten beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Aurich am 26. Juni 2025. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Das Foto zeigt den Angeklagten beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Aurich am 26. Juni 2025. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
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Wegen Totschlags ist ein 68-jähriger Emder zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er tötete seine Ehefrau mit 17 Messerstichen.

Aurich/Emden - Wegen Totschlags im Affekt hat das Landgericht Aurich einen 68-jährigen Emder zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Emder hatte am Sonntag, 19. Januar 2025, seine 65-jährige Ehefrau gegen 10.45 Uhr nach einem Streit mit einem Fleischermesser umgebracht. Er fügte ihr 17 Stich- und Schnittverletzungen zu. Das Urteil wurde am Donnerstag, 10. Juli 2025, verkündet. Zahlreiche Zuschauer verfolgten die Urteilsverkündung. Der Angeklagte – in Jeans und Sporttrikot – nahm den Richterspruch ohne erkennbare Emotionen zur Kenntnis.

Nach Auffassung der Kammer kam es am 19. Januar gegen 10.35 Uhr in der Doppelhaushälfte der Eheleute in Emden-Larrelt zu einem Streit um Geld und ein zu Schrott gefahrenes Auto. „Dem war eine lange, unglückliche Ehe vorausgegangen“, führte der Vorsitzende Richter Malte Sanders aus. Sex habe nicht mehr stattgefunden, über die Finanzen hätten unterschiedliche Vorstellungen geherrscht, und der Angeklagte habe sich von seiner Frau mehrfach belogen gefühlt. So habe er am Vortag zufällig von einem Augenzeugen erfahren, dass auf dem Supermarktparkplatz nicht ein Unfallflüchtiger, sondern seine Ehefrau selbst das Auto demoliert habe.

„Da ist ihm die Sicherung durchgebrannt“

„Am Tattag kam die Sprache aufs Geld wegen einer Urlaubsreise. Dann sprach er das Auto an. Sie tat das ab“, fasste der Richter die Sequenz unmittelbar vor der Tat zusammen. Der Angeklagte sei wutentbrannt in den Flur gelaufen, um die Kinder per Telefon zu informieren. Sie sei hinterher und habe versucht, ihn abzuhalten – „da ist ihm die Sicherung durchgebrannt“, sagte Sanders.

Der Angeklagte habe aus der Küche ein Messer mit einer 19 Zentimeter langen Klinge geholt und mindestens 17 Stiche, teils mit sehr großer Kraft, ausgeführt. Sanders zählte die Durchtrennung zweier Rippen, etliche Stiche in den Hals sowie in den linken Brustbereich auf, darunter ein Stich ins Herz: „Sie führten sehr schnell zum Tod, worauf es ihm auch ankam.“

Angeklagter befand sich in einem hochgradigen Affekt

Das Urteil in diesem Prozess hätte bereits vor einer Woche fallen sollen, doch die Kammer hatte die Entscheidung wegen noch bestehenden Beratungsbedarfs überraschend verschoben. Gegenstand war nach den Ausführungen des Richters unter anderem die Frage, ob die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt erheblich vermindert gewesen sei. Das würde eine Strafmilderung nach sich ziehen.

Nun bejahte das Gericht diese Annahme. Es folgte der Einschätzung des psychiatrischen Gutachters Professor Dr. Wolfgang Trabert. Alles spreche für das Vorliegen eines hochgradigen Affektes, der sehr schnell wieder abgeklungen sei, resümierte der Richter.

Schockierende WhatsApp-Nachricht an die Familie

Der Angeklagte habe gegenüber seiner Ehefrau tiefe Ablehnung verspürt. Er habe sich nicht wertgeschätzt gefühlt. „Er hat am ersten Verhandlungstag eine einzige Abrechnung an seine Frau vorgenommen“, verwies Sanders auf die Aussage des Angeklagten. Zwar habe der Prozess nur die Sichtweise des Angeklagten beleuchtet, aber die Kammer gehe davon aus, dass es der Frau auch nicht viel anders ergangen sei: „Dass sie ihm Dinge verheimlicht hat, wird auch seine Gründe gehabt haben.“

„Insgesamt ist es tragisch und alle Beteiligten müssen mit den Folgen zurechtkommen“, schloss der Richter seine Ausführungen. Der Sohn und die Schwester der Verstorbenen traten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Der Angeklagte hatte seiner Tochter und seinem Sohn unmittelbar nach der Tat in einer schockierenden WhatsApp-Nachricht ein Foto der Leiche geschickt. Dazu schrieb er: „Das verdammte Miststück hat mich jahrelang als Geldautomat missbraucht.“

Staatsanwältin Anna Hoormann hatte auf eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und zehn Monaten plädiert. Demgegenüber hatte Verteidiger Alexander Schwenen fünf bis sechs Jahre Gefängnis als angemessen angesehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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