Berlin/Oldenburg Wenn Kindererziehung zur Altersfalle wird – worauf die Landfrauen jetzt aufmerksam machen
Mütterrente ja, aber bitte nicht verrechnen: Der Landfrauenverband Weser-Ems stellt klare Forderungen – und bringt auch Selbstständige ins Spiel.
Der Niedersächsische Landfrauenverband Weser-Ems hat sich deutlich gegen eine Anrechnung der ausgeweiteten Mütterrente auf die Grundsicherung im Alter ausgesprochen. „Die Mütterrente darf nicht vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden“, erklärte Präsidentin Ina Janhsen in einer Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion.
Verbesserungen bei der Mütterrente müssten „vollständig aus Steuermitteln finanziert werden“, da die Honorierung von Kindererziehung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, hieß es zur Begründung.
Mit Blick auf die geplante Vorziehung der Reform zur Mütterrente auf den Jahresbeginn 2027 äußerten sich die Landfrauen grundsätzlich positiv. Man habe sich lange und intensiv für die Anerkennung der Erziehungsleistung von Eltern, insbesondere Müttern, eingesetzt. „Vor diesem Hintergrund begrüßen wir natürlich eine Ausweitung der Mütterrente und eine Vorziehung der Zahlung“, so der Verband. Erwartet werde nun ein entschlossenes und zügiges Vorgehen im parlamentarischen Verfahren.
Zugleich forderte Präsidentin Janhsen weitergehende politische Schritte zugunsten von Müttern. Unter anderem fehle es weiterhin an einem Mutterschutz für Selbstständige. Auch bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der gesellschaftlichen und ökonomischen Anerkennung von Erziehungsarbeit bestehe erheblicher Nachholbedarf.
Zuletzt hatte es Zweifel an einer Umsetzung der Reform zur Mütterrente zum geplanten Zeitpunkt Anfang 2027 gegeben. Anja Piel aus dem Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung sprach von einem „ziemlich komplizierten Ding“ und verwies auf technische Hürden und mögliche Auswirkungen auf andere Sozialleistungen.