Coronahilfen  Friseurin wegen Subventionsbetrug vor Gericht

| | 07.07.2025 08:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Auricher Amtsgericht hat das Verfahren gegen die 76-jährige Wiesmoorerin gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt. Foto: Romuald Banik
Das Auricher Amtsgericht hat das Verfahren gegen die 76-jährige Wiesmoorerin gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt. Foto: Romuald Banik
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Eine 76-jährige Wiesmoorerin musste während Corona ihren Salon schließen. Deshalb beantragte sie Finanzhilfen, die ihr aber nicht zustanden. Das Gericht nahm ihren Steuerberater mit in die Pflicht.

Aurich - Eine 76-jährige Wiesmoorerin musste sich kürzlich wegen Subventionsbetrugs vor dem Auricher Amtsgericht verantworten. Das Verfahren wurde von Richter André Meyer gegen Zahlung einer Geldauflage von 350 Euro eingestellt. Das Geld muss die Frau an den Hospizverein Aurich zahlen. Der Steuerberater der Frau war ebenfalls angeklagt. Zum Gerichtstermin erschien jedoch nur sein Anwalt. Der Steuerberater muss 1000 Euro zahlen, ebenfalls an den Hospizverein Aurich.

Die Frau führt einen Friseursalon. Den musste sie wegen der Corona-Verordnungen im Dezember 2020 vorübergehend schließen. Ihr Steuerberater kam daraufhin auf sie zu und sagte, dass sie ein Anrecht auf eine Subvention habe. Die Frau füllte die Formulare aus und gab sie ab. Das Problem: Die damals gültige Verordnung schloss Friseure von den Subventionen aus, da sie der Verordnung zufolge nicht von den Maßnahmen betroffen seien. Dadurch hatte die Frau kein Anrecht auf die ausgezahlte Finanzhilfe in Höhe von 361 Euro. Und das, obwohl sie durch einen Betriebsausfall betroffen war.

Frau zahlte Geld sofort zurück

Als klar wurde, dass die Frau keinen Anspruch auf das Geld hatte, zahlte sie es sofort zurück, erklärte ihr Verteidiger. Das prüfte das Gericht. Die Überweisung ging auf ein für solche Fälle angelegtes Konto der Staatsanwaltschaft. Die Geldauflage in Höhe von 350 Euro müsse aber trotzdem sein, sagte Richter Meyer. Die Frau hätte sich sorgfältiger informieren müssen. Dasselbe gelte für den Steuerberater, der deshalb 1000 Euro zahlen muss. Einen bösen Vorsatz sah das Gericht allerdings nicht. Es erkannte an, dass damals einiges durcheinandergeraten sei. Bei der Geschwindigkeit, mit der sich damals die Rechtslage geändert habe, könne das schon einmal passieren, argumentierte die Verteidigung des Steuerberaters.

Rückzahlung kam nicht bei N-Bank an

Das Geld für Subventionen wurde damals von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (N-Bank) ausgezahlt. Verwundert waren sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung, dass laut der 76-Jährigen keine Mahnungen für eine Rückzahlung eingegangen seien. Denn das Geld lag schließlich bei der Staatsanwaltschaft Aurich und ist nicht bei der N-Bank angekommen. Um die Überweisung an die N-Bank kümmert sich nun die Staatsanwaltschaft, damit keine Missverständnisse mehr auftreten können.

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