Kommunalpolitik BWG-Vertreter verlassen Rat Upgant-Schott
Albert Janssen und Fabian Roolfs scheiden aus dem Rat der Gemeinde Upgant-Schott aus. Auch darum geht es in der Ratssitzung in der kommenden Woche.
Upgant-Schott - Wechsel bei der Brookmer Wählergemeinschaft (BWG) im Rat der Gemeinde Upgant-Schott: Albert Janssen und Fabian Roolfs verlassen das Gremium. In der öffentlichen Ratssitzung am Dienstag, 8. Juli (18 Uhr, Ellernhus), soll ihr Sitzverlust festgestellt werden.
Wie bereits im April berichtet, steigt Janssen aus privaten Gründen aus der Lokalpolitik aus. Seine Interessenschwerpunkte seien inzwischen andere, hatte er gesagt. Künftig will sich der seit zwei Jahren pensionierte Grundschullehrer und Mühlen-Experte mehr auf seine Familie konzentrieren und sich mit Regionalgeschichte befassen. „Das alles liegt mir heute mehr am Herzen als die Politik“, sagte Janssen. Für ihn wird Leon Neumann nachrücken und in der Sitzung am Dienstag als Ratsherr verpflichtet.
Verpflichtet wird auch Lennart Focken aus Siegelsum. Der rückt für Kerstin Poppinga (CDU) nach, die gemeinsam mit ihrem Mann Heiko den Schottjer Rat im vergangenen Herbst verlassen musste, weil das Paar nach Marienhafe umzog. Für Heiko Poppinga kam Holger Vienna, der bereits verpflichtet ist.
Einer von drei Stellvertretern
Nachfolger von Roolfs wird nach BWG-Angaben Henry Koopmanns sein, dessen Verpflichtung allerdings noch nicht auf der Tagesordnung steht. Grund für Roolfs‘ Abschied ist ebenfalls ein Wohnsitzwechsel. Er zieht nach Leezdorf, wo er bei der nächsten Wahl kandidieren will, wie er auf Anfrage sagte.
Roolfs war neben Poppinga und Ewald Arends (SPD) bisher einer von drei Stellvertretern, die SPD-Bürgermeister Günther Winter vertreten. Auf dieser Position muss für ihn Ersatz geschaffen und auch der fünfköpfige Verwaltungsausschuss umbesetzt werden.
Weitere Themen der Ratssitzung sind die Abschlüsse der Haushaltsjahre 2016 bis 2019. Außerdem soll der Schottjer Rat die Neufassung des Bebauungsplans Nummer 0504 (An der alten Schule) beschließen. Laut Verwaltungsvorlage werden mit ihr „die Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend der Realnutzung“ angepasst. Durch das Fehlen von landwirtschaftlichen Nutzungen habe sich innerhalb des Plangebietes kein Dorfgebiet im Sinne der BauNVO entwickelt. Daher sei diese Gebietsfestsetzung funktionslos und werde durch ein Allgemeines Wohngebiet ersetzt.