Prozess in Aurich  Emder ersticht Ehefrau – Urteil überraschend vertagt

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 04.07.2025 08:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Das Foto zeigt den Angeklagten beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Aurich am 26. Juni 2025. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Das Foto zeigt den Angeklagten beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Aurich am 26. Juni 2025. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
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Im Emder Totschlagprozess sind schockierende Details zur Sprache gekommen. Ein 68-Jähriger hat seine Frau mit 17 Messerstichen getötet. Das Urteil sollte eigentlich am Donnerstag fallen.

Aurich/Emden - Überraschung bei der Fortsetzung im Emder Totschlagsprozess vor dem Auricher Schwurgericht am Donnerstag, 3. Juli 2025: Das für den Nachmittag angekündigte Urteil fiel nicht. Die Kammer benötigt weitere Beratungszeit. Nun soll die Entscheidung am Donnerstag, 10. Juli 2025, um 14 Uhr verkündet werden. Zuvor hatte Staatsanwältin Hoormann in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und zehn Monaten für den 68-jährigen Angeklagten gefordert, „insbesondere aufgrund der Brutalität der Tat und des nichtigen Anlasses“.

Der Emder hat am Sonntag, 19. Januar 2025, seine 65-jährige Ehefrau gegen 10.45 Uhr nach einem Streit um Geld mit einem Fleischermesser umgebracht. Er fügte ihr 17 Stich- und Schnittverletzungen zu. Die Klinge der Tatwaffe ist 19,5 Zentimeter lang und 4,5 Zentimeter breit. Nach der Tat schickte der Mann in der Familienchatgruppe ein Foto der Leiche an seinen Sohn und seine Tochter. Dazu schrieb er unter anderem: „Das verdammte Miststück hat mich jahrelang als Geldautomat missbraucht.“ Die Tat spielte sich in einer Doppelhaushälfte im Emder Stadtteil Larrelt ab. Dort wurde die Getötete in Bauchlage in einer Blutlache aufgefunden.

„Es gab einen richtigen Todeskampf“

Die Staatsanwältin ging von einer Affekttat aus, begangen im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit. Sie folgte in dieser Hinsicht der Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen Professor Dr. Wolfgang Trabert. Zugunsten des Angeklagten konnte die Staatsanwältin außer dem Geständnis nichts finden. Zu seinen Lasten dagegen umso mehr. Er habe das Leben eines Menschen ausgelöscht, seine „extreme Gefühlskälte“, die heftigen Verletzungen durch Stiche mit enormer Wuchtigkeit – „es gab einen richtigen Todeskampf der Verstorbenen“.

Nach der Tat in Emden-Larrelt am 19. Januar 2025 wurden Spuren gesichert. Foto: Jens Doden/Archiv
Nach der Tat in Emden-Larrelt am 19. Januar 2025 wurden Spuren gesichert. Foto: Jens Doden/Archiv

Die Tat habe aus zwei ineinander übergehenden Komplexen bestanden, bezog sie sich auf die Rechtsmedizinerin. Zunächst habe der Angeklagte seine Frau im Flur mit dem Messer angegriffen. Sie habe zur Abwehr in die Klinge gegriffen und ihren Pullover ausgezogen, um ihm zu entkommen. Im Wohnzimmer seien von ihm weitere Stiche gesetzt worden: „Es war ihr minutenlang klar, was passiert.“ Zu seinen Lasten wertete die Staatsanwältin auch das Tatnachverhalten – die schockierende Chatnachricht an seine Kinder und die Verunglimpfungen der Verstorbenen. Ein handgreiflicher Angriff durch die Frau ging der Messerattacke ihrer Überzeugung nach nicht voraus. Das hatte der Angeklagte vor Gericht behauptet, indem er zum Prozessauftakt erklärte: „Sie schlug wie eine Bekloppte auf mich ein.“ Gegenüber Trabert hatte er das zurückgenommen.

„Es sind diese Hände, die meine Frau getötet haben“

Verteidiger Alexander Schwenen sah eine fünf- bis sechsjährige Freiheitsstrafe als angemessen an. „Die Ehe war ein fortwährend andauernder Konflikt“, fasste er die Vorgeschichte zusammen. An die eigentliche Tat erinnere sich der Emder nicht. Die Wucht der zugefügten Stiche sah der Rechtsanwalt als Beleg für eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung: „Es passierte fast schon eine atomare Gefühlsentladung.“ Sein Mandant habe sich in einem „Affektrausch“ an der Grenze zur völlig aufgehobenen Steuerungsfähigkeit befunden, unterstrich der Verteidiger.

Der Angeklagte, der seit 1981 mit dem Opfer verheiratet war, hatte die Tat beim Prozessauftakt vergangene Woche eingeräumt, aber wenig Reue gezeigt. Das holte er zu Beginn der Fortsetzung nach. „Es tut mir unendlich leid, was ich meiner Frau angetan habe. Es ist unverzeihlich“, sagte er. Er wisse nicht, was ihn zu dieser Tat bewogen habe. „Es ist wahnsinnig für meine Frau gewesen, so zu sterben“, fuhr er fort. Er bereue das Leid, das er seinen Kindern, der Schwester und der Mutter der Getöteten angetan habe. Im sogenannten letzten Wort bekräftigte er dies. Er nahm seine Brille ab, barg sein Gesicht in den Händen und schluchzte: „Es sind diese Hände, die meine Frau getötet haben. Ich kann es nicht mehr rückgängig machen.“

Sie starb durch einen Stich ins Herz

Dem Gutachten der Oldenburger Rechtsmedizinerin Dr. Vanessa Preuß zufolge starb die 65-Jährige durch einen sechs Zentimeter breiten Einstich direkt ins Herz. An den übrigen Stichen, die unter anderem die Lunge schädigten und die Hauptschlagader durchtrennten, wäre sie ebenfalls gestorben. Zwei der Stiche waren so wuchtig, dass sie Rippen durchtrennten. Ein weiterer Stich mit einem Stichkanal der Länge 23 Zentimeter endete in der Milz. Sieben Stiche betrafen den Hals. Sie eröffneten die Luftröhre, verletzten eine Halsvene und die Aorta. Die Verletzte atmete ihr eigenes Blut ein. Abwehrverletzungen an den Händen und Armen deuteten darauf hin, dass sich die Frau anfangs noch gewehrt hatte.

Der psychiatrische Sachverständige zeichnete ein Bild der Ehe der beiden – nach außen harmonisch, innen zerrüttet. Der Angeklagte sei frustriert gewesen. „Was ihm so wertvoll war, Sparsamkeit und Ehrlichkeit, wurde von seiner Frau verletzt. Diese Empörung ist immer noch da“, erklärte der Gutachter.

„Eine Anklage gegen seine Frau“

Nebenklagevertreter Joachim Müller – er vertritt die Kinder und die Schwester der Getöteten – argumentierte gegen die Annahme einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit. Ihm sei aufgefallen, dass „seine ganze Einlassung eine Anklage gegen seine Frau“ gewesen sei. „Was mich merklich stört, ist, dass wir eine sehr kurze Erschütterung nach dem Tod haben“, führte er aus. Der Emder habe danach sehr rational gehandelt: Er habe die wichtigsten Sachen fürs Gefängnis gepackt und seine Kinder informiert, denn sein Sohn habe zum Mittagessen vorbeikommen wollen.

Müller wies darauf hin, dass der Angeklagte seine Frau bei der Auseinandersetzung über zu teure Urlaube und ein von ihr zu Schrott gefahrenes Auto nicht etwa geschlagen, sondern gleich das Messer geholt habe. Auch das Nachtatverhalten zählte der Anwalt auf: „Der Angeklagte hat der Aussage eines Polizisten zufolge einen bemerkenswert ruhigen Eindruck gemacht.“ Bei dem Emder sei am Tattag „im Endeffekt eine Maske gefallen“, so Müller. Deshalb sah der Nebenklagevertreter keinen Grund für eine mildere Strafe, sondern nur „eine zu berücksichtigende impulshafte Entladung“. Einen konkreten Strafantrag stellte er nicht.

Das Urteil wird am 10. Juli 2025 um 14 Uhr in Saal 003 des Landgerichts Aurich verkündet.

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