Berlin „Bei akuter Wasserarmut muss das Bewässern von Gärten und Golfplätzen untersagt werden“
Glaubt man den Prognosen, steht ein Sommer mit viel Hitze und Dürre bevor. Die Kommunen müssen ihre Bürger daher auf unangenehme Entscheidungen vorbereiten, sagt André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), im Interview.
Das Frühjahr war schon viel zu trocken, und der Sommer fängt erst richtig an: Vor welche Herausforderungen stellen Hitze und Dürre Deutschlands Kommunen?
Der Osnabrücker CDU-Politiker André Berghegger ist Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes (DStGB). Mit Blick auf die Prognosen für die kommenden Monate rät der einstige Bürgermeister von Melle den Rathauschefs und Behörden, sich unbedingt auf den Ernstfall akuter Wasserarmut vorzubereiten.
Neben dem Klimawandel macht den Kommunen auch die Migration weiter zu schaffen. Sollte die Bundesregierung Asylbewerber weiter zurückweisen, obwohl ein Berliner Gericht das für illegal erklärt hat? Auch dazu macht der DStGB-Chef eine klare Ansage.
Frage: Herr Berghegger, Meteorologen sagen einen Hitze- und Dürresommer voraus. Sind die Gemeinden ansatzweise vorbereitet?
Antwort: Deutschland galt lange als wasserreiches Land. Aber der Klimawandel macht sich seit Jahren auch bei uns bemerkbar, bis hin zu akuter Wasserarmut in einigen Regionen. Wir müssen uns darauf immer mehr einstellen und Maßnahmen ergreifen, die auf Akzeptanz stoßen. Die Versorgungssicherheit muss in jedem Fall sichergestellt sein.
Frage: Ist der Bund gefragt, müssen das die Länder oder jede einzelne Kommune entscheiden?
Antwort: Natürlich braucht es Förderung von Bund und Ländern für die Klimaanpassung vor Ort. Aber konkrete Entscheidungen, etwa den Zugang zu Wasser womöglich zu begrenzen, sollten von den Gemeinden und Landkreisen getroffen werden, nicht in Berlin, denn die Situation ist ja sehr unterschiedlich.
Frage: Es braucht also keine bundesweiten Bewässerungsverbote, in sehr wasserarmen Gebieten aber womöglich schon?
Antwort: Es gilt der Grundsatz Pflicht vor Kür. Wenn die Daten eine akute Wasserarmut belegen, darf kein Wasser für die Freizeitgestaltung genutzt werden, dann muss das Bewässern von Golf- und Tennisplätzen oder Gärten für eine begrenzte Zeitspanne untersagt werden, ja. Nahrungsmittelproduktion und ausreichend Trinkwasser müssen immer Vorrang haben. Die Wasserbehörden verfügen über das Instrumentarium, solche Verbote im Ernstfall auch zu verhängen. Glücklicherweise sprechen wir hier immer noch von seltenen Ausnahmen, da wir in Deutschland eine sehr gute Wasserversorgung haben.
Frage: Dort, wo es zum Ernstfall kommt, dürften Bewässerungsverbote zu Protesten führen, oder?
Antwort: Das muss nicht sein. Denn Verbote sind das allerletzte Mittel und werden nur notwendig, wenn freiwillige Maßnahmen zur Begrenzung des Wasserverbrauchs nicht ausreichen und es keine Möglichkeiten mehr gibt, Wasser aus Nachbarregionen herzuleiten. Mit dem gesunden Menschenverstand ist oft schon sehr viel zu erreichen.
Antwort: Sie setzen auf die Vernunft und freiwilligen Verzicht der Leute?
Antwort: Selbstverständlich! Dennoch rate ich den Gemeinden in trockenen Regionen, solche Entscheidungen bis hin zu Verboten vorzubereiten und mit Gespür zu handeln. Es braucht eine klare Kommunikation, damit sich die Menschen mitgenommen fühlen. Dass das Wasser bei Dürre und Hitze nicht unbegrenzt aus dem Wasserhahn sprudelt, wenn die Vorräte aufgezehrt sind, das sollte für jeden nachvollziehbar sein.
Antwort: Themenwechsel: Die Bundesregierung hat eine „Migrationswende“ angekündigt, also die starke Begrenzung des Zuzugs von Flüchtlingen. Ist davon bei den Kommunen schon was angekommen?
Antwort: Wir sehen, dass die Zuzugszahlen in den letzten Wochen und Monaten sinken. Das ist gut so. Aber es sind viele Jahre lang sehr viele Asylbewerber zu uns gekommen, und die Allermeisten sind noch da. Von einer Entlastung kann daher noch keine Rede sein. Also: Die Zahlen müssten dauerhaft niedrig bleiben, bis die sogenannte Migrationswende für die Kommunen wirklich spürbar wird.
Frage: Was ist, wenn nach dem Berliner Urteil weitere Gerichte Zurückweisungen an Grenzen für illegal erklären – müssen Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Grenzen dann wieder öffnen?
Antwort: Das Urteil des Verwaltungsgerichts in Berlin kann nicht maßgeblich sein. Zu den Zurückweisungen von Asylbewerbern aus anderen EU-Ländern an unseren Grenzen braucht es eine einheitliche Rechtsprechung auf europäischer Ebene. Daher sollte Innenminister Alexander Dobrindt an den Zurückweisungen festhalten, bis es diese Klarheit gibt, und die Grenzen nicht wieder öffnen, sollte es weitere Entscheidungen wie die aus Berlin geben – auch wenn die Diskussion immer wieder aufkommen wird.
Frage: Die Regierung soll sich über Gerichtsurteile hinwegsetzen?
Antwort: Wir plädieren dafür, konsequent zu bleiben, denn wie gesagt: Die Kommunen sind am Limit. Zumindest so lange, bis die EU-Außengrenzen wirksam geschützt werden. Es geht auch um die Signalwirkung, damit sich weniger Menschen auf den Weg nach Europa und Deutschland machen, die keine realistische Chance haben, Asylschutz zu erhalten.