Tempo 30 vor dem Ulricianum  Elternrat kritisiert Bürgermeister und fordert schnelle Entscheidung

| | 27.06.2025 10:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone an der Von-Jehring-Straße in Aurich erhitzt derzeit die Gemüter. Die Verwaltung lässt einen entsprechenden Ratsbeschluss nun prüfen. Foto: Romuald Banik
Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone an der Von-Jehring-Straße in Aurich erhitzt derzeit die Gemüter. Die Verwaltung lässt einen entsprechenden Ratsbeschluss nun prüfen. Foto: Romuald Banik
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Der Auricher Verwaltungschef schwäche das Vertrauen in kommunale Entscheidungsprozesse, lautet einer der Vorwürfe des Schulelternrates.

Aurich - Der Schulelternrat des Auricher Gymnasiums Ulricianum reagiert irritiert auf das Vorgehen der Stadtverwaltung beim Thema „Tempo-30 vor dem Ulricianum“. Bürgermeister Horst Feddermann lässt derzeit den getroffenen Ratsbeschluss rechtlich prüfen. „Ein solcher Einspruch ohne eigene Beteiligung an der Beratung entzieht sich aus unserer Sicht dem direkten demokratischen Diskurs und lässt Zweifel an der inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Sachlage aufkommen“, teilt Alwin Müller, Vorsitzender des Schulelternrates, mit. Der Vorwurf des Elternrates bezieht sich auf die Abwesenheit von Bürgermeister Horst Feddermann bei der betreffenden Ratssitzung am 19. Juni. Der Verwaltungschef hatte sich bei der Sitzung vertreten lassen.

Das Ziel ist die Vision Zero

Der Schulelternrat weist darauf hin, dass die getroffene Entscheidung auf klaren gesetzlichen Vorgaben beruhe und nennt dabei den § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie den Empfehlungen der Verwaltungsvorschrift zur StVO, die Tempo 30 im Schulumfeld als Regelfall vorsehe. „Auch die Vision Zero als Leitlinie moderner Verkehrspolitik verpflichtet Kommunen, tödliche und schwere Unfälle mit allen verfügbaren Mitteln zu verhindern“, heißt es seitens des Elternrates.

Aurichs Bürgermeister Horst Feddermann (Mitte) hatte sich auf der Sitzung des jüngsten Verkehrsausschusses zum Thema Tempo-30 geäußert. Bei der Ratssitzung ließ er sich vertreten. Foto: Romuald Banik
Aurichs Bürgermeister Horst Feddermann (Mitte) hatte sich auf der Sitzung des jüngsten Verkehrsausschusses zum Thema Tempo-30 geäußert. Bei der Ratssitzung ließ er sich vertreten. Foto: Romuald Banik

In den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (StVO) wird die Vision Zero, das heißt keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden, als oberstes Ziel ausgegeben.

Verwaltung zweifelt an Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Rat der Stadt Aurich einstimmig die Einführung einer Tempo-30-Zone vor Niedersachsens größtem Gymnasium beschlossen. Initiiert hatte den Antrag auf das Tempo-Limit unter anderem der Schulelternrat. Die Verwaltung hatte im Prozess stets Zweifel an der Notwendigkeit einer solchen Maßnahme geäußert. Nach dem Ratsbeschluss hatte Bürgermeister Horst Feddermann die Fachaufsichtsbehörde beim Landkreis Aurich eingeschaltet, um die Rechtmäßigkeit des Beschlusses prüfen zu lassen. Dieses Vorgehen hat aufschiebende Wirkung für den Ratsbeschluss.

Appell für eine rasche Entscheidung

Der Schulelternrat des Gymnasiums bedauere, dass der Wille eines einstimmigen Rates durch einen formalen Einspruch blockiert werde – noch dazu ohne eigene Mitwirkung an der Sitzung. Solche Vorgänge könnten das Vertrauen in kommunale Entscheidungsprozesse schwächen, teilt der Vorsitzende mit.

Schulelternratsvorsitzender Alwin Müller hatte schon in der Sitzung des Verkehrsausschusses für Tempo 30 plädiert. Nun zeigt er sich irritiert über das Vorgehen der Verwaltung. Foto: Romuald Banik
Schulelternratsvorsitzender Alwin Müller hatte schon in der Sitzung des Verkehrsausschusses für Tempo 30 plädiert. Nun zeigt er sich irritiert über das Vorgehen der Verwaltung. Foto: Romuald Banik

„Der Schulelternrat appelliert an die Kommunalaufsichtsbehörde, den Einspruch im Sinne der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zeitnah zu prüfen und den Weg für die Umsetzung der Maßnahme freizumachen“, heißt es abschließend.

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