Tempo 30 vor Auricher Gymnasium  Bürgermeister hält Ratsbeschluss für rechtswidrig

| | 26.06.2025 15:29 Uhr | 2 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Die Diskussion über die Einrichtung einer Tempo-30-Zone vor dem Ulricianum Aurich ist noch nicht beendet. Foto: DPA
Die Diskussion über die Einrichtung einer Tempo-30-Zone vor dem Ulricianum Aurich ist noch nicht beendet. Foto: DPA
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Nach dem tödlichen Unfall eines Schülers hatte der Auricher Stadtrat die Einrichtung eines Tempolimits vor dem Ulricianum beschlossen. Die Verwaltung lässt den Beschluss nun rechtlich prüfen.

Aurich - Das Thema „Tempo 30“ vor dem Ulricianum geht in die nächste Runde. Bürgermeister Horst Feddermann hält den in der vergangenen Woche gefassten Ratsbeschluss für ein Tempolimit vor Niedersachsens größtem Gymnasium für rechtswidrig. „Die Rechtswidrigkeit des Beschlusses wird damit begründet, dass die Beschlussfassung nicht unter Beachtung der straßenverkehrs- und verwaltungsrechtlichen Grundsätze der Ermessensentscheidung getroffen wurde. Eine fehlerhafte Ermessensabwägung würde zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses führen“, teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage der Redaktion mit. Deshalb habe der Bürgermeister laut Mitteilung zu dem in der Ratssitzung am 19. Juni gefassten Beschluss – Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Stundenkilometer auf der Von-Jhering-Straße im unmittelbaren Bereich einer allgemeinbildenden Schule – einen Bericht bei der Fachaufsichtsbehörde eingereicht. Die zuständige Behörde sei in diesem Fall die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Aurich. „Es handelt sich hier nicht um einen Einspruch oder einen Widerspruch, sondern um einen Bericht an die Fachaufsichtsbehörde“, betont Stadtpressesprecher Cord Cordes.

Die Von-Jhering-Straße ist eine Bundesstraße und gehört zu den Hauptverkehrsadern in der Stadt Aurich. Sie liegt direkt an Niedersachsens größtem Gymnasium Ulricianum. Foto: Romuald Banik
Die Von-Jhering-Straße ist eine Bundesstraße und gehört zu den Hauptverkehrsadern in der Stadt Aurich. Sie liegt direkt an Niedersachsens größtem Gymnasium Ulricianum. Foto: Romuald Banik

Das Vorgehen des Bürgermeisters hat laut Verwaltung aufschiebende Wirkung, das bedeutet, dass eine Umsetzung des Ratsbeschlusses erst nach Prüfung durch die Fachaufsicht erfolgen kann, sofern der Beschluss rechtmäßig erfolgt ist. „Es gilt nun die Entscheidung des Landkreises Aurich als Fachaufsichtsbehörde abzuwarten. Hiervon hängt dann die weitere Vorgehensweise ab“, so Cordes weiter.

Darüber, wie lange der Landkreis für die Prüfung braucht, lasse sich noch keine belastbare Aussage treffen, teilt Rainer Müller-Gummels, Pressesprecher des Landkreises auf Anfrage mit. Der betreffende Sachverhalt sei am 23. Juni vorgelegt worden. „Die laufende Prüfung erfolgt unter Einbeziehung der obersten Straßenverkehrsbehörde, da der betroffene Bereich eine Bundesstraße betrifft. Zudem prüft die Kommunalaufsicht die Angelegenheit in Bezug auf die Beschlussfassung“, so Müller-Gummels auf Anfrage der Redaktion.

Tempo 30 per Dringlichkeit im Rat beschlossen

Zum Hintergrund: Am Donnerstag, 19. Juni, hatte sich der Rat der Stadt Aurich in einer Dringlichkeitsentscheidung einstimmig dafür ausgesprochen, vor dem Gymnasium Ulricianum eine dauerhafte Tempo-30-Zone einzurichten. Dem Beschluss nach soll die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 Meter vor den jeweiligen Bedarfsampeln an der Von-Jhering-Straße beginnen und wenn möglich durch weitere Maßnahmen wie Fahrbahnmarkierungen und Blitzer flankiert werden. Ausgelöst hatte die erneute Debatte um die Verkehrssituation vor dem Ulricianum und den letztendlich erfolgten Ratsbeschluss der tödliche Unfall eines 16-Jährigen Ende Mai. Der Schüler war an der Ampel an der Friedhofstraße auf dem morgendlichen Schulweg beim Überqueren der Straße von einem Lastwagen erfasst und getötet worden. Bislang gehen die Ermittlungsbehörden davon aus, dass der Lastwagen die für ihn rote Ampel missachtet hat. Laut Polizeisprecherin Wiebke Baden sind die Ermittlungen zu dem tödlichen Verkehrsunfall allerdings noch nicht abgeschlossen.

Ende Mai war ein 16-jähriger Schüler beim Überqueren der Ampelanlage tödlich verunglückt. Die Debatte um eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der viel befahrenen Straße nahm dadurch wieder Fahrt auf. Foto: Romuald Banik
Ende Mai war ein 16-jähriger Schüler beim Überqueren der Ampelanlage tödlich verunglückt. Die Debatte um eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der viel befahrenen Straße nahm dadurch wieder Fahrt auf. Foto: Romuald Banik

Die stark befahrene Bundesstraße vor dem Gymnasium war bereits in der Vergangenheit Thema in verschiedenen Ausschüssen. Erst im Herbst 2024 hatte der Schulelternrat es mit der Forderung nach einer Tempo-30-Zone auf die Agenda der Politik geschafft. Damals war der Antrag abgelehnt worden. Im Licht des tödlichen Unfalls Ende Mai hat sich der Rat der Stadt nun anders entschieden. In der Sitzung am 19. Juni hatten die Mitglieder sich eine Gesetzesänderung aus November 2024 zunutze gemacht. „Wir haben die Entscheidungshoheit an uns gezogen. Wir wollten nicht mehr auf die Verkehrsbehörde warten“, sagte die Juristin Sarah Buss von der FDP, die gemeinsam mit der CDU und den Grünen den entsprechenden Dringlichkeitsantrag eingebracht hatte.

Bürgermeister zum Bericht verpflichtet

Die Stadtverwaltung hatte sich bereits am Tag nach der Ratssitzung in der vergangenen Woche skeptisch gezeigt. „Der Beschluss des Rates zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Von-Jhering-Straße, der gestern gefasst wurde, unterliegt zunächst einer rechtlichen Prüfung“, hatte Pressesprecher Cord Cordes auf Anfrage der Redaktion angekündigt. Nun hat die Verwaltung ernst gemacht und lässt den Sachverhalt prüfen. „Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Fachaufsichtsbehörde unverzüglich über den Sachverhalt zu einem von ihm für rechtswidrig gehaltenen Beschluss im übertragenen Wirkungskreis zu berichten“, so Cord Cordes. Die Fachaufsichtsbehörde entscheide dann, ob eine Weisung erteilt wird. Die kommunalrechtliche Rechtsgrundlage hierfür sei Paragraf 88 Absatz 3 in Verbindung mit Paragraf 88 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Im entsprechenden Paragrafen heißt es: „Hält die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte einen Beschluss der Vertretung im eigenen Wirkungskreis oder einen Bürgerentscheid für rechtswidrig, so hat sie oder er der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich über den Sachverhalt zu berichten und die Vertretung davon zu unterrichten.“

Kritik vom ADFC am Vorgehen der Verwaltung

Das Zaudern der Verwaltung stößt unter anderem dem Interessenverband Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) Aurich sauer auf: „Welches politische und menschliche Signal der Bürgermeister durch seine Blockade von Tempo 30 vor dem Ulricianum nach Außen sendet, wird er den Auricher Bürgerinnen und Bürgern, Schulelternrat, Schulleitung sowie den besorgten Eltern selbst erklären müssen, schreibt Albert Herresthal vom ADFC Aurich. Für den ADFC sei es schwer nachvollziehbar, dass trotz reformierter Gesetzeslage immer noch selbst innerorts und vor Schulen der „Heiligen Kuh“ möglichst hoher Geschwindigkeiten für den Kfz-Verkehr gehuldigt werde. Der einzige Schwachpunkt des Ratsbeschlusses bestehe lediglich darin, dass Tempo 30 nicht auf die Kernzeiten (zum Beispiel werktags von 7 bis 17 Uhr) beschränkt werde, sondern dauerhaft gelten sollte. Mit der Verwirklichung einer solchen Korrektur sehe der ADFC keine weiteren rechtlichen Hürden für die Anordnung von Tempo 30 im bezeichneten Abschnitt. „Wir erwarten vom Bürgermeister und der Verwaltung in Aurich, dass der Verkehrssicherheit Priorität gegeben wird, wie auch im Gesetz vorgegeben, damit weitere tragische Unglücke mit Todesfolge möglichst vermieden werden können“, so Herresthal.

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