Bewährung statt Haft Mit seiner Berufung hatte ein Auricher vor dem Landgericht Erfolg
Ein 20-Jähriger schlug seiner Freundin mit der Faust ins Gesicht, betrog mehrfach, fuhr betrunken Radlader und stellte noch mehr an. Trotzdem erhält er noch eine Chance.
Aurich - Ein 20-Jähriger aus Aurich hat nun aufatmen können. Noch im Frühjahr war er wegen zehnfachen Betruges, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung, eidesstattlicher Falschaussage, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und dazu noch betrunken und unter dem Einfluss von Drogen vor dem Auricher Amtsgericht zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Die Zweite Große Jugendkammer am Landgericht Aurich änderte auf seine Berufung hin das Urteil aus erster Instanz und setzte die Strafe unter engen Auflagen zur Bewährung aus. Damit honorierten die Richter die inzwischen in die Wege geleiteten Bemühungen des Angeklagten, seinem Leben Struktur zu geben.
Der junge Mann hatte sämtliche Vorwürfe der Anklage eingeräumt und seine Berufung auf das Strafmaß beschränkt. Weil er unter keinen Umständen ins Gefängnis hatte gehen wollen, hatte er das Urteil als eine Art Weckruf verstanden und sich um Korrekturen seines Lebensweges bemüht.
Berauscht mit Radlader Zigaretten geholt
Der Angeklagte hatte zwischen Mai 2023 und Mai 2024 als selbstständiger Unternehmer bei Baustoffhändlern unter falschem Namen verschiedene Materialien bestellt und nicht bezahlt. Zu seiner Verteidigung hatte er vor dem Amtsgericht angegeben, von einem Bauunternehmer dazu angestiftet worden zu sein, der die Baustoffe entweder weiterverkauft oder selbst verarbeitet habe. Ihm seien 25 Prozent des Gewinns versprochen worden, die er allerdings nie gesehen habe. Außerdem sei ihm die Möglichkeit einer Ausbildung in Aussicht gestellt worden.
Vor dem Landgericht am Mittwoch erklärte er, Angst vor dem Mann gehabt zu haben. Darüber hinaus hatte er sich, ebenfalls unter falschem Namen, Zigaretten im Wert von 400 Euro ins Haus liefern lassen, ohne sie zu bezahlen. Insgesamt hatte er damit eine Summe in Höhe von mehr als 10.000 Euro erlangt, deren Einziehung angeordnet worden war. Außerdem war er verurteilt worden, weil er seine Freundin im Streit beleidigt und mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte und betrunken und unter dem Einfluss von Drogen mit einem Radlader zum Zigarettenholen gefahren war.
Richter: „Sie sind auf dem richtigen Weg“
Das Amtsgericht hatte damals in der Gefängnisstrafe ohne Bewährung „aus pädagogischer Sicht“ die beste Lösung für den Angeklagten gesehen. Seine Sozialprognose sei aufgrund schwieriger Familienverhältnisse und eines prügelnden Vaters, Mobbings in der Schule sowie seines frühen Kontakts mit Alkohol und Drogen ungünstig. Die Haft ermögliche ihm, einen Schulabschluss nachzuholen sowie seinen Alltag zu strukturieren, hieß es in der Urteilsbegründung damals.
Weil der Angeklagte jedoch inzwischen verschiedene Maßnahmen zur persönlichen Stabilisierung und Weiterentwicklung angeleiert hat und auf seinem Weg zur Eigenständigkeit von einer Alltagsbegleiterin unterstützt wird, setzte die Kammer um Richterin Bröker die Strafe noch einmal auf drei Jahre zur Bewährung aus. Dass er die Hilfsangebote tatsächlich in Anspruch nimmt, muss er dem Gericht regelmäßig nachweisen. „Sie sind auf dem richtigen Weg, setzen sie diesen Weg fort“, riet sie dem Angeklagten zum Abschied.