Strafprozess in Norden Nächtlicher Messerangriff auf Cousin in Leezdorf
Weil er seinen Vetter in Leezdorf attackierte, stand ein 27-Jähriger jetzt vor Gericht in Norden. So fiel das Urteil aus.
Norden/Leezdorf - Nach einer nächtlichen Messerattacke auf seinen Cousin in Leezdorf Anfang März 2023 ist ein früherer Brookmerlander, der heute in Schortens lebt, am Dienstag zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ins Gefängnis muss der 27-jährige gebürtige Türke aber nicht. Richterin Christina Roll setzte den Vollzug der Strafe für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung aus.
Roll sprach den Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Sie und Oberamtsanwalt Lars Schmidt sahen es als erwiesen an, dass der 27-Jährige seinen Vetter schlug und dann mit einem Messer angriff und diesen dabei erheblich verletzte. Laut Arztbericht erlitt das Opfer mehrere bis zu einem Zentimeter tiefe Schnitte an Ober- und Unterarmen sowie Prellungen am Kopf und Kratzwunden.
Zwei Begleiter
Obwohl zwei Männer den Angeklagten bei der nächtlichen Auseinandersetzung begleiteten, reichte es laut Roll nicht für eine Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung.
Der Angeklagte, der ohne Verteidiger zu dem Prozess erschien, bestritt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Er sei nicht dort gewesen, und wisse nicht, wie sein Cousin zu dieser Aussage komme. „Habe mit Sache nichts zu tun. Bin unschuldig“, sagte er in gebrochenem Deutsch. Im Übrigen übersetzte ein Dolmetscher, was der Angeklagte zu sagen oder fragen hatte.
Versehentlich aber lieferte er dann doch einen Hinweis auf seine Täterschaft: Offenbar ärgerte ihn, dass sein Cousin seine Frau nur geheiratet habe, um eine sichere Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Das behauptete der Angeklagte in der Verhandlung und bekräftigte dies, indem er sich in der Wartezeit bis zur Urteilsverkündung öffentlich im Gerichtssaal an die Frau des Opfers wendete. „Ich wollte Dir nur helfen“, sagte er. „Aber doch nicht mit einem Messer“, erwiderte die 28-Jährige. Im Prozessverlauf hatten sie und ihre 56-jährige Mutter den Angeklagten schwer belastet. Sie hätten ihn eindeutig erkannt. Er sei vor Ort gewesen und habe das Messer in der Hand gehalten, bestätigten beide.
Rentnerin mischte sich mutig ein
Dass dabei nicht Schlimmeres passiert sei, sei der 56-Jährigen zu verdanken, stellte Richter Roll später fest. Die Rentnerin habe sich mutig eingemischt. Schreiend schlug sie auf die Angreifer ein, bis diese flüchteten. „Ich hatte panische Angst um meinen Schwiegersohn“, sagte sie. Das bestätigte ihre Tochter. Ihre Mutter sei dazwischengegangen und habe ihren Mann beschützen wollen, berichtete die 28-Jährige, die inzwischen getrennt von diesem lebt. „Mein Mann war voller Blut“, berichtete sie noch immer sichtlich aufgewühlt von den Erlebnissen jener März-Nacht.
Indirekt eingeräumt hatte der Angeklagte seine Tat auch bereits in einem Chat mit der 28-Jährigen, dessen Verlauf die Polizei protokollierte.
Auch das Opfer war als Zeuge geladen, blieb der Verhandlung aber unentschuldigt fern und kassierte dafür ein von Oberamtsanwalt Schmidt beantragtes Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro. Vermutet wurde, dass der Cousin die Begegnung mit dem Angreifer scheute. Zuvor hatte der Geschädigte bereits versucht, seine Strafanzeige gegen diesen zurückzunehmen, was bei einem Delikt dieser Qualität aber nicht möglich ist.
500 Euro an Schutzgemeinschaft
Er habe keinen Zweifel an den Aussagen der Zeuginnen, sagte Schmidt. „Der Angeklagte ist durch sie überführt. Die Tat ist so passiert“, sagte der Anklagevertreter.
Richterin Roll folgte dessen Antrag und wertete die Aussage des Angeklagten als Schutzbehauptung. Zugute hielt sie diesem, dass er bisher nicht vorbestraft war und die Verletzungen nicht schlimmer gewesen seien. Neben der sechsmonatigen Bewährungsstrafe verpflichtete sie den früheren Leezdorfer, 500 Euro an die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste zu zahlen. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.