36-Jähriger verurteilt Sexuelle Nötigung – Mann schnupft Kokain von Frauenbrust
Auf der Toilette einer Pizzeria in Aurich-Middels wurde eine junge Frau im Oktober 2023 Opfer eines Übergriffs. Das hatte nun ein Nachspiel vor Gericht.
Aurich - Er soll eine Frau auf der Toilette einer Pizzeria in Aurich-Middels festgehalten und Kokain von ihrer Brust konsumiert haben: Das wurde einem 36-jährigen Auricher am Montag, 23. Juni 2025, vor dem Auricher Schöffengericht vorgeworfen. Er bestritt den Vorfall, der am 31. Oktober 2023 stattgefunden haben soll – vergeblich.
Wegen sexueller Nötigung mit Gewalt in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung wurde der 36-Jährige zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Das Opfer – eine 24-jährige Auricherin – leidet bis heute an den Folgen der Tat. Sie ist in Therapie und geht nur noch ungern aus. Zusätzlich muss der Angeklagte 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. „Um sich die Tat noch mal vor Augen zu führen“, so die Vorsitzende Richterin Sarah Buss in der Urteilsbegründung.
„Sie hat sich an mich rangemacht“
Laut Anklage hat der Auricher einen Bekannten, die Geschädigte und zwei weitere Frauen nach einem Besuch in der Diskothek Aurum in den frühen Morgenstunden zum Essen in die Pizzeria gegenüber eingeladen. Er soll ihr zur Toilette gefolgt sein. Dort soll er ein Tütchen Kokain aus seiner Hosentasche gezogen haben und der heute 24-Jährigen davon angeboten haben. Sie habe abgelehnt, heißt es in der Anklageschrift. Dann habe er sie festgehalten, um eine Brust zu entkleiden und mit Kokain zu bestreuen, das er von dort konsumiert haben soll. Das Opfer erlitt ein Hämatom am Arm.
„Wir saßen alle zu fünft am Tisch“, sagte der Angeklagte über die Situation in der Pizzeria. Die Geschädigte habe er nur vom Sehen gekannt. „Sie sagte zu mir, können wir uns alleine unterhalten?“, fuhr er fort. Sie seien auf die Damentoilette im Keller gegangen: „Dort hat sie sich an mich rangemacht. Ich habe gemerkt, sie wollte mehr. Ich wollte das nicht.“ Er sei wieder nach oben gegangen. Danach habe man zusammen am Tisch gesessen und gegessen. Warum die Geschädigte so etwas erzähle, wisse er nicht. „Ich habe das nicht getan“, behauptete er. Das mit dem Koks sei ebenso erfunden wie das Anfassen und die blauen Flecken.
„Ich stand total unter Schock“
Die Geschädigte schluchzte, als sie den Vorfall im Zeugenstand schilderte. Sie habe den Angeklagten gefragt, wo die Toilette sei. „Komm, ich zeig′s dir“, habe er geantwortet. Nach dem Toilettengang habe sie sich die Hände wachen wollen. „Als ich die Kabinentür aufgemacht habe, stand er vor mir“, berichtete sie. Sie habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass dies die Damentoilette sei. „Ich bin schon ganz richtig“, habe der Angeklagte geantwortet.
Er habe ihr Kokain angeboten, sie habe abgelehnt. „Er legte sich eine Linie auf der Ablage des Waschbeckens und zog sie durch einen gedrehten Fünf-Euro-Schein“, berichtete die Zeugin. Sie habe erneut gefragt, ob sie nun ans Waschbecken könne. Da habe er sie am Arm gepackt und gegen die Wand gedrückt: „Er schob mein Oberteil zur Seite, verteilte das Pulver kreisförmig auf meiner Brust und zog es durch den Fünf-Euro-Schein. Ich stand zu diesem Zeitpunkt total unter Schock“, so die Geschädigte.
Sie duschte sofort, weil sie sich so ekelhaft fühlte
Sie habe geschafft, sich zu befreien. Sie sei nach oben geflüchtet. Am Tisch habe sie sich zu den anderen gesetzt, „weil ich gar nicht realisiert habe, ob das wirklich passiert ist“. Nach dem Essen, als sie wieder bei sich gewesen sei, habe sie zu ihrer Freundin gesagt: „Wir müssen los.“ Einem Bekannten, der an diesem Abend mit von der Partie gewesen sei, habe sie im Raucherbereich noch kurz von dem Vorfall erzählt, doch: „Er hat gar nicht richtig verstanden, was los war. Er meinte nur, so isser halt.“ Zu Hause sei sie direkt unter die Dusche gegangen, weil sie sich so ekelhaft gefühlt habe.
Die Freundin berichtete, der Angeklagte und die Geschädigte seien verschwunden und zurückgekommen: „Sie kam mir normal vor.“ Plötzlich habe der Angeklagte sie gebeten, das Lokal zu verlassen, ohne dass sie aufgegessen hätten. Sie habe die Situation in der leeren Gaststätte ohnehin merkwürdig gefunden und sich unwohl gefühlt. Dann habe die Geschädigte ihr erzählt, der Angeklagte habe Koks von ihren Brüsten gezogen, berichtete die Freundin. „Das ist total schlimm“, habe sie ihr geantwortet. Das Opfer habe geweint: „Sie hat sich die ganze Zeit gefragt, ob es ihre Schuld gewesen ist, ob ihr Ausschnitt zu groß war.“
„Das ist ja mehr das Dekolleté“
Nach einer Zwischenberatung des Schöffengerichts gab die Richterin bekannt, die Geschädigte habe im Zeugenstand einen guten Eindruck gemacht. Der Akt des Schnupfens von einer Brust habe sexuellen Charakter, argumentierte Buss in Richtung des Verteidigers Matthias B. Koch, der mit den Worten „Koks liegt auf der Brust oben drauf, das ist ja mehr das Dekolleté“ einen Sexualdelikt bezweifelt hatte. Jedoch komme ein minderschwerer Fall einer sexuellen Nötigung in Betracht, so die Richterin.
Dem stimmte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer zu. Sie beantragte eine neunmonatige Bewährungsstrafe und eine Geldauflage von 1800 Euro. Der Nebenklagevertreterin war das nicht genug. „Meine Mandantin leidet weiterhin massiv unter Panikattacken“, führte sie ins Feld. Sie forderte eineinhalb Jahre zur Bewährung. Der Verteidiger bat um eine Bewährungsstrafe ohne Geldauflage. „Grenzen wurden überschritten. Das ist rechtlich geahndet worden“, führte Richterin Buss in der Urteilsbegründung aus.