Millionen-Steuerbetrug Fast täglich verjährt eine Tat im Asia-Restaurant-Prozess
In einem Leeraner Asia-Restaurant sollen fast 1,2 Millionen Euro Steuern hinterzogen worden sein. Die ältesten Anklagepunkte liegen ziemlich genau zehn Jahre zurück – und das wird gerade zum Problem.
Aurich/Leer - Der vergangene Verhandlungstag im Asia-Restaurant-Steuerprozess am Auricher Landgericht hatte mit einem Knall geendet: Der Ehemann der Angeklagten hatte erklärt, dass er mit dem Leeraner Lokal Steuern in Höhe von mutmaßlich mehr als 1,2 Millionen Euro hinterzogen habe – und nicht seine Ehefrau. An diesem Montag wollten die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung den Mann befragen. Daraus wurde aber nichts: Die Erste Staatsanwältin Jutta Fuhrmann war kurzfristig ausgefallen. Der Zeuge muss nun Mitte Juli noch mal vor Gericht erscheinen.
Stattdessen ging es am Montag um ein Auto: um einen Audi Q7. Den hatte die GmbH, die das Leeraner Restaurant betrieben hatte und deren Gesellschafterin und Geschäftsführerin die Angeklagte gewesen war, geleast. Gefahren sein soll das Auto aber weder die 50-Jährige noch ihr Ehemann – sondern ein Mann, den das Paar aus Schleswig-Holstein kennt. Er war dort der Chef der beiden gewesen und soll dem Ehepaar zufolge in Leeraner Zeiten eine Art Geschäftspartner gewesen und neben dem Ehemann der Drahtzieher beim Steuerbetrug gewesen sein. Der streitet das aber ab: Er habe dem Paar nur am Anfang mit seiner Erfahrung geholfen, hatte er vor Gericht gesagt.
Darlehen: 40.000 oder 400.000 Euro?
Mit Unterlagen wie Kontoauszügen und Schreiben der Leasing-Bank will die Verteidigung nachweisen, dass mehr dahinter steckt als ein bisschen freundschaftliche Unterstützung. Warum hätte eine GmbH die monatliche Leasingrate von mehr als 800 Euro für jemanden übernehmen sollen, der mit dem Restaurant eigentlich nichts zu tun gehabt haben will? Dazu kommen Belege über ein Darlehen, das die GmbH dem Mann für dessen Frau ausgezahlt haben soll – ihm zufolge über 40.000 Euro, Strafverteidiger Christian Schumacher zufolge über 400.000 Euro. Was stimmt, wird der Prozess noch zeigen müssen.
Apropos Prozess: Mit jedem Tag, den das Verfahren voranschreitet, wird die Zahl der Taten, die abgeurteilt werden kann, kleiner. „Uns verjährt hier fast jeden Tag eine Tat“, sagte am Montag Dr. Markus Gralla, der Vorsitzende Richter der Wirtschaftsstrafkammer. Zwar wird die Verjährung von Straftaten durch die Hauptverhandlung grundsätzlich unterbrochen, aber es gibt eine entscheidende Ausnahme: § 78c III StGB – und die wird hier zum Problem.
Diesem Gesetz zufolge kann eine Straftat – unabhängig davon, ob schon verhandelt wird oder nicht – nicht mehr abgeurteilt werden, wenn das Doppelte der normalen Verjährungsfrist abgelaufen ist. Die Frist liegt bei Steuerhinterziehung und beim Fälschen technischer Aufzeichnungen bei fünf Jahren. Die ersten mutmaßlichen Taten sollen im Juni 2015 begangen worden sein – also vor zehn Jahren und damit dem Doppelten von fünf. Heißt: Wenn der Prozess am Montag, 14. Juli 2025, weitergeht, sind alle Straftaten bis zum 14. Juli 2015 gegessen. Immerhin: Für den 15. Juli 2025 wird mit den Plädoyers und dem Urteil gerechnet.