Osnabrück „Wir sind keine Kontrollinstanz“ – Was Kinderärztin Tanja Brunnert an der Bürokratie nervt
Was soll ein Attest über Infektfreiheit bringen – wenn das Kind abends trotzdem krank werden kann? Kinderärztin Tanja Brunnert erzählt, wie übertriebene Vorschriften den Alltag in der Praxis bestimmen – und worauf es eigentlich ankommen müsste.
Unsäglich, albern, absurd - Tanja Brunnert findet klare Worte, wenn es ums Thema Bürokratie geht. Die Göttinger Kinderärztin hat viele Jahre im Krankenhaus gearbeitet und betreibt seit 18 Jahren eine eigene Praxis. Sie ist außerdem Vorsitzende des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzt*innen.
Über viele heutzutage übliche Vorgänge kann Brunnert nur den Kopf schütteln. Da ist zum Beispiel das Thema mit den Attesten. Egal, ob für den Sportverein, die Schule, die Kita-Aufnahme, die Reha-Maßnahme: Für alles wird heutzutage eine Bescheinigung verlangt. „Sie wollen eine Mutter-Kind-Kur machen? Dann brauchen Sie ein ärztliches Attest über Infektfreiheit des Kindes“, erzählt Brunnert. „Das ist ein Schwachsinn, den man kaum noch ertragen kann - jeder, der schon mal krank geworden ist oder Kinder hat, weiß: morgens kann die Welt noch in Ordnung sein und abends ist man krank.“
Auch von Attesten für Sportvereine oder Schwimmkurse hält Brunnert nicht viel. Ein Vorschulkind könne trotz einwandfreier Gesundheit im Wasser einen Krampf bekommen und untergehen. „Man begibt sich da in eine Scheinsicherheit, während es für uns einfach mehr Bürokratie bedeutet und vor allem die Praxen verstopft“.
Doch gerade Schulen belasten den Betrieb laut der Ärztin mit einem unnötigen Attest-Aufwand: Jedes Jahr zur Zeit der Einschulung gibt es eine Welle von Kindern, die eine ärztliche Bestätigung für die Masernimpfung brauchen – dabei müsste der ausgefüllte Impfpass als offizielles Dokument ausreichen. „Und trotzdem gibt es in meinem Beritt nicht eine einzige Schule oder einen Kindergarten, der das akzeptiert: Alle wollen noch ein Attest“, ärgert sich Brunnert.
Vor Ferienbeginn stehen Brunnert und ihre Kollegen regelmäßig unter zusätzlichem Druck: Da dürfen die Kinder nur dann in der Schule fehlen, wenn sie eine ärztliche Bescheinigung haben. Es ist zwar ein offenes Geheimnis, dass manch eine Familie schon vor den offiziellen Ferien in den Urlaub fährt, um dem großen Andrang zu entgehen. „Aber dafür sind wir nicht zuständig, wir sind keine Kontrollinstanz! Das können wir nicht leisten und sollten wir auch nicht.“
In manchen Phasen sähe sie jede Woche mindestens zehn Kinder, die sie eigentlich nicht sehen müsste. Inzwischen hat Brunnert Konsequenzen gezogen: die Masern-Atteste oder die Nachweise für die vermeintliche Infektfreiheit verweigere sie, so die 56-Jährige.
Auf welche vermeintlichen Kleinigkeiten es im Alltag außerdem ankommt, zeigt der Besuch der Aufsichtsbehörde, die in regelmäßigen Abständen die Praxen prüft. Das Corpus Delicti war in diesem Fall ein sogenannter Zellstoffspender. Daraus werden die Tupfer entnommen, mit denen beispielsweise bei der Blutentnahme über die zuvor desinfizierte Stelle gewischt wird.
„Es gibt für alles in Deutschland Regeln: So auch für die Höhe des Auslasses eines Zellstofftupfer-Spenders“, erklärt Brunnert. Diese war nämlich zu kurz. Die Folge: Das Material muss neu gekauft werden. „Ich kenne eine Praxis, die nach einer solchen Begehung Perlatoren, also Siebeinsätze an Wasserhähnen, nachrüsten musste – inklusive Spezialzubehör. Das war medizinisch komplett irrelevant, hat aber viel Geld gekostet“, erzählt Brunnert.
Natürliche seien Hygiene und Sicherheit wichtig. Aber wenn Formvorgaben wichtiger werden als Versorgungsqualität, leidet der Praxisalltag: Zeit, Personal und Geld fließen in Nachweise, statt in Versorgung.
Auch sie selbst werde immer wieder überprüft, beispielsweise, wenn es um die Durchführung eines Hüftultraschalls geht. Es handelt sich um eine Standarduntersuchung – gelernt in der Facharztausbildung, tausendfach angewendet. Und doch wird Brunnert regelmäßig aufgefordert, ihre persönliche Eignung nachzuweisen.
Das bedeutet: Von 20 Kindern die Befunde und die Bilder heraussuchen, auf einen Stick ziehen und der Prüfbehörde schicken. „Ich bin jetzt 18 Jahre niedergelassen – und wurde sechsmal überprüft, ob ich überhaupt noch in der Lage bin, diese Aufnahmen richtig zu machen“, sagt sie.
Und doch gibt es auch positives, berichtet Brunnert: Beispielsweise sei das E-Rezept eine gute Sache. „Wenn ich einmal im Quartal die Versichertenkarte eingelesen habe, kann ich von da an Rezepte einfach auf dem digitalen Weg auf die Karte schreiben und die Eltern müssen nicht nochmal in die Praxis kommen – das entlastet.“ Schön wäre es, wenn auf diesem digitalen Wege auch Krankschreibungen möglich wären, wie auch bei den Erwachsenen.
Und die vielerseits so verhassten Dokumentationspflichten? „Das schlagen zwei Herzen in meiner Brust“, sagt Brunnert. Einerseits sei sie ohnehin sehr penibel. Die Erfahrung zeigt, dass sich das auch lohnt: „Natürlich gibt es immer wieder Rückfragen zu einem Kind. Dann kann ich Bilder und Befunde raussuchen und eine sichere Antwort geben.“
Aber aus menschlicher Perspektive sei es schade, ständig formale Absicherungen treffen zu müssen. Dass sie etwa die Unterschriften der Eltern braucht, um hinterher nachweisen zu können, sie umfänglich beraten zu haben. Darin liegt für Brunnert der wahre Frust darin, sich permanent schützen zu müssen, anstatt sich ganz auf die Behandlung konzentrieren zu dürfen.