Nach tödlichem Unfall  Rat beschließt dauerhaftes Tempo 30 vor Ulricianum in Aurich

| | 20.06.2025 14:02 Uhr | 2 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Der Rat der Stadt Aurich hat die dauerhafte Einrichtung einer Tempo-30-Zone vor dem Ulricianum beschlossen. Foto: DPA
Der Rat der Stadt Aurich hat die dauerhafte Einrichtung einer Tempo-30-Zone vor dem Ulricianum beschlossen. Foto: DPA
Artikel teilen:

Der Rat der Stadt Aurich war sich bei diesem Thema einig. Die Politiker beschlossen ein Tempo-Limit vor Niedersachsens größtem Gymnasium. Die Verwaltung sieht die Entscheidung kritisch.

Aurich - Bei dieser Entscheidung herrschte im Rat der Stadt Aurich Einigkeit: Vor dem Gymnasium Ulricianum an der Von-Jhering-Straße soll eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden, und zwar dauerhaft. Alle Ratsmitglieder hoben am Donnerstagabend die Hand für die Geschwindigkeitsbegrenzung. Vorausgegangen war offenbar ein kommunalpolitischer Balanceakt. „So etwas hat es im Rat noch nicht gegeben“, sagte die Ratsvorsitzende Ingeborg Hartmann-Seibt. „Wir haben die Entscheidungshoheit an uns gezogen. Wir wollten nicht mehr auf die Verkehrsbehörde warten“, sagte Sarah Buss von der FDP, die gemeinsam mit der CDU und den Grünen einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag eingebracht hatte.

Ob es auf der Von-Jhering-Straße einen Ampelblitzer, wie hier am Pferdemarkt geben wird, soll die Verwaltung nach dem Ratsbeschluss prüfen. Foto: Romuald Banik
Ob es auf der Von-Jhering-Straße einen Ampelblitzer, wie hier am Pferdemarkt geben wird, soll die Verwaltung nach dem Ratsbeschluss prüfen. Foto: Romuald Banik

Die nun getroffene sogenannte behördliche Anordnung beinhaltet eine dauerhafte Einrichtung einer beidseitigen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für Verkehrsteilnehmer auf der Von-Jhering-Straße auf Höhe des Gymnasiums Ulricianum. Die Tempo-30-Zone beginnt jeweils 30 Meter vor den zwei Bedarfsampeln auf dieser Strecke. Zusätzlich beauftragte der Rat die Verwaltung mit der Prüfung von weiteren Maßnahmen auf dem Streckenabschnitt, wie Fahrbahnmarkierungen oder eine automatische Blitzer-Anlage.

Gesetzesreform macht Entscheidung möglich

Möglich gemacht hatte die rasche Entscheidung maßgeblich die Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) im November 2024. Das StVG ist die Grundlage für das Verkehrsrecht in Deutschland und bietet nach der Reform nun mehr Entscheidungsspielraum für Bundesländer und Kommunen. Die Gesetzänderung berücksichtigt neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung – wobei die Sicherheit weiterhin besondere Priorität hat. So können kommunale Verkehrsbehörden Busspuren, Radwege und Flächen für den Fußverkehr jetzt leichter einrichten – sowie Tempo-30-Strecken etwa entlang viel befahrener Schulwege oder rund um Spielplätze.

Kriterien für Tempo seien erfüllt

Für die Antragsteller erfüllt das Gymnasium die Kriterien für eine Tempo-30-Zone klar: „Die Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 5 StVO in Verbindung mit den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften sind erfüllt“, heißt es im Antrag. Ausschlaggebend sei unter anderem die Lage der Schule an der Straße, die hohe Frequenz an Verkehrsteilnehmern, die schulpflichtigen Kinder, die die Straße überquerten sowie keine Entschärfung der Situation durch andere Maßnahmen. Ganz bewusst habe man sich auch gegen eine zeitliche Begrenzung des Tempo 30 entschieden, so Sarah Buss.

Bei einem Unfall am 26. Mai kam ein 16-Jähriger auf dem Weg zur Schule direkt vor dem Ulricianum ums Leben. Das Ereignis hatte viele in der Stadt schockiert und das Thema „Tempo-30“ wieder auf die politische Agenda gebracht. Foto: Lasse Paulsen
Bei einem Unfall am 26. Mai kam ein 16-Jähriger auf dem Weg zur Schule direkt vor dem Ulricianum ums Leben. Das Ereignis hatte viele in der Stadt schockiert und das Thema „Tempo-30“ wieder auf die politische Agenda gebracht. Foto: Lasse Paulsen

Schließlich werde diese Strecke ganztägig und nicht nur von Schülern genutzt. Schon im Verkehrsausschuss in der vergangenen Woche hatte das Thema Tempo 30 auf der Tagesordnung gestanden und war einstimmig an den Rat verwiesen worden.

Gefährdung durch Abwarten bis zur nächsten Ratssitzung

Vorangegangen war eine kurze Debatte über den von der Stadtratsgruppe CDU/FDP und Bündnis 90/Die Grünen eingereichten Dringlichkeitsantrag. Der war einen Tag vor der Ratssitzung bei der Verwaltung eingegangen und wurde zu Beginn einstimmig auf die Tagesordnung gesetzt. „Ein Abwarten bis zur nächsten regulären Ratssitzung würde eine erhebliche Gefährdung von Schulkindern im Straßenverkehr fortbestehen lassen“, heißt es im Antrag. Darüber hinaus bestehe ein öffentliches Interesse, die Verkehrssituation umgehend zu verbessern, damit nicht weitere Menschen zu Schaden kommen, heißt es weiter.

Verwaltung will Entscheidung prüfen

Die Stadtverwaltung hatte zu Beginn der Sitzung im Ratssaal bereits festgehalten, die angeführte Dringlichkeit nicht zu sehen und bezieht auch am Tag nach der Sitzung klar Stellung: „Der Beschluss des Rates zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der von-Jhering-Straße unterliegt zunächst einer rechtlichen Prüfung. Wie in der gestrigen Sitzung ausdrücklich angemerkt wurde, bestehen aus Sicht der Stadtverwaltung Bedenken daran, ob die Entscheidung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben getroffen wurde“, so Stadtpressesprecher Cord Cordes auf Anfrage. Man stehe hierzu in engem Austausch mit dem Landkreis Aurich, der in diesem Verfahren die zuständige Aufsichtsbehörde sei. Sobald entsprechende Ergebnisse vorlägen, werde man umgehend darüber informieren.

Der Landkreis Aurich äußerte sich als Schulträger des Ulricianums auf Anfrage der Redaktion nicht zur Sache. „Da es sich um eine verkehrsrechtliche Angelegenheit handelt, die in dem Zuständigkeitsbereich der Stadt fällt, bitten wir um Verständnis, dass hierzu keine Stellungnahme von unserer Seite erfolge“, so Pressesprecher Lennart Adam.

Seltene parteiübergreifende Einigkeit

Die Ratsmitglieder sind sich der Brisanz des Verfahrens und der Entscheidung offenbar bewusst. „Wir wissen, dass dieser Beschluss nicht unproblematisch ist. Aber wenn ihn jemand rechtlich angreife, dann sei die Politik sehr auf die Erklärung gespannt“, sagte Sarah Buss (FDP) noch während der Sitzung. Buss sowie auch Reinhold Mohr (Bündnis 90/Die Grünen) hoben die parteiübergreifende Einigkeit bei diesem wichtigen Thema hervor. „Die Sicherheit hat die höchste Priorität, es gehe um Prävention, auch und vor allem in Zukunft“, so Mohr, der auch dem Verkehrsausschuss vorsitzt.

Die Tempo-30-Diskussion

Ausschlaggebend für die erneute Diskussion um eine Tempo-30-Zone war der tödliche Unfall, bei dem am 26. Mai ein 16-jähriger Schüler auf dem morgendlichen Schulweg beim Überqueren der Fahrbahn an der Ampel Höhe Krähennestergang von einem Lastwagen erfasst worden und an seinen Verletzungen gestorben war. Nach ersten Erkenntnissen hatte der Lkw-Fahrer die für ihn rote Ampel übersehen. Der Unfall hatte die Diskussion um eine Tempo-30-Zone vor Niedersachsens größtem Gymnasium erneut angefacht. Im Herbst 2024 war die Geschwindigkeitsbegrenzung Thema im Verkehrsausschuss. Laut der Auricher Stadtverwaltung und der Polizei war nach mehrmaliger Prüfung kein Bedarf für ein Tempolimit zu erkennen gewesen, hieß es damals. Es gebe weder einen Unfallschwerpunkt noch auffällig viele Geschwindigkeitsverstöße. Eine Geschwindigkeitsreduzierung werde keinen Sicherheitsgewinn erzielen, hieß es, da der Verkehrsfluss durch die vielen Ampeln auf dem Abschnitt gebremst sei.

Ähnliche Artikel