Hannover  Immer mehr Asylbewerber klagen gegen ihre Ablehnung – und überfordern damit die Gerichte

Jonas E. Koch
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Von Jonas E. Koch
| 20.06.2025 17:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Foto: IMAGO/ Ralph Peters
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Bei den Verwaltungsgerichten türmen sich immer mehr Klagen gegen abgelehnte Asylanträge, jedes zweite Verfahren betrifft inzwischen Asylfragen. Aber woher kommen die Kläger? Und warum klagen sie?

Mehr als jeder dritte Asylantrag wird in Niedersachsen von den Behörden abgelehnt. Flüchtlinge haben in Deutschland allerdings grundsätzlich das Recht, auch gegen den Entscheid der Behörden zu klagen; die Kosten dafür übernimmt der Steuerzahler.

Knapp 10.000 Flüchtlinge haben das in Niedersachsen im letzten Jahr getan. Nirgendwo nehmen die Klagen so stark zu wie in hier: Allein im ersten Quartal des Jahres kamen dem niedersächsischen Justizministerium zufolge rund 3500 Verfahren hinzu, etwa dreimal so viele wie im Vorjahreszeitraum. Mehr als acht von zehn abgelehnten Asylbewerbern klagen gegen ihre Ablehnung, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unserer Redaktion auf Anfrage mitteilte.

Die Bearbeitung der Klagen ist aufwendig. „Wir entscheiden hier über Lebensschicksale, deshalb müssen wir jeden Fall sorgfältig prüfen“, sagt der Osnabrücker Verwaltungsgerichtspräsident Gert-Armin Neuhäuser.

Trotzdem läuft die Bearbeitung immer schneller: Mit durchschnittlich knapp 14 Monaten werden die Verfahren von den Gerichten inzwischen doppelt schnell bearbeitet wie noch vor drei Jahren. Rund 9300 asylgerichtliche Verfahren haben die niedersächsischen Verwaltungsgerichte in diesem Jahr bereits bearbeitet, wie unsere Redaktion aus justizinternen Statistiken erfuhr; mehr als doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum. Der Großteil davon seien Klagen gegen Ablehnungen, heißt es aus den Verwaltungsgerichten.

Trotzdem türmen sich inzwischen mehr als 11.600 asylgerichtliche Verfahren bei den niedersächsischen Verwaltungsgerichten. Das BAMF erklärt, man habe zum einen deutlich mehr Fälle entschieden. „Je häufiger Entscheidungen des BAMF negativ ausfallen, desto häufiger werden sie vor den Verwaltungsgerichten beklagt“, schlussfolgert die Behörde.

Der niedersächsische Flüchtlingsrat hält für entscheidender, dass die Behörde zunehmend „restriktiver“ entscheide. Denn immer mehr Asylbewerber werden abgelehnt, im vergangenen Jahr waren es mehr als jeder Dritte (39 Prozent). Dem Flüchtlingsrat zufolge ist das „offenkundig auch auf eine Änderung der ‚Leitsätze‘ zurückzuführen, mit denen das BAMF Vorgaben dazu macht, wie die Situation in den Herkunftsländern einzuschätzen ist“.

Jeder dritte Asylantrag wird vom BAMF mit Verweis auf die Dublin-Verordnung abgelehnt. Flüchtlinge würden dagegen „massenhaft“ klagen, so der Flüchtlingsrat. Sie hofften damit die Abschiebung in einen anderen EU-Staat zu verhindern, wo sie schlechtere Asylbedingungen befürchten. Zuständige Richter beobachten auch, dass die Kläger vor allem Zeit gewinnen wollen.

Statistiken über die Herkunftsstaaten der Kläger gibt es nicht. Doch in Sicherheits- und Justizkreisen ist man sich einig: Auffällig viele Klagen würden von Kolumbianern eingereicht. Deren Asylanträge werden fast ausschließlich in Niedersachsen bearbeitet – und zu 99,9 Prozent abgelehnt.

Aber: „Die Kolumbianer sind sehr klagefreudig“, hört man aus der Justiz. Viele hätten einen Job und bei einer Klage deshalb gute Chancen, heißt es von Richtern und Landräten. Seit Kolumbianer in Niedersachsen die zweitgrößte Herkunftsgruppe ausmachen, habe die Zahl der Asylverfahren „exorbitant“ zugenommen, heißt es aus einem für Kolumbianer zuständigen Verwaltungsgericht.

„Eine Ablehnung erfolgt zumeist, weil nach Auffassung des BAMF eine inländische Fluchtalternative bestehen soll“, sagt der Flüchtlingsrat dazu. „Das sehen die Betroffenen allerdings meistens anders.“

Doch die Klagen treffen ohnehin überlastete Behörden. „Problematisch ist, dass nicht nur die Asylklagen, sondern auch die üblichen Verfahren zugenommen haben“, lässt ein Verwaltungsgerichtspräsident wissen. Denn neben Asylklagen entscheiden Verwaltungsgerichte auch über den Entzug von Gewerbegenehmigungen, Klagen gegen Bebauungspläne, öffentliche Bauvorhaben oder Polizeimaßnahmen, Streit im Beamtenrecht und vieles mehr. Auch hier hat sich die Zahl der Verfahren insgesamt im Jahresvergleich etwa verdoppelt.

Insgesamt stapeln sich derzeit mehr als 32.000 offene Verfahren auf den Schreibtischen der sieben niedersächsischen Verwaltungsgerichte. In fast jedem zweiten davon sind die Richter der niedersächsischen Verwaltungsgerichte mit Asylfragen beschäftigt, an manchen Verwaltungsgerichten liegt die Quote sogar noch höher.

Ließe man kein einziges neues Verfahren mehr zu, bräuchten die Gerichte beim derzeitigen Tempo mehr als ein Jahr, um alles abzuarbeiten. „Ich habe nicht immer das Gefühl, dass in der Politik Menschen entscheiden, die wirklich etwas von der Sache in der Praxis verstehen“, kritisiert der Osnabrücker Verwaltungsgerichtspräsident Neuhäuser. „Dass das System in diesen Punkten so lahmt, ist eine AfD-Wahlkampfhilfe.“

Um der Aktenberge Herr zu werden, stellt die Justiz derzeit massiv Personal ein; bei vielen Verwaltungsgerichten haben zusätzliche Richter bereits angefangen. „Das Oberverwaltungsgericht und das Justizministerium tun alles, was möglich ist“, sagt Verwaltungsgerichtspräsident Neuhäuser. „Aber das dauert, bis die eingearbeitet sind und wirklich loslegen“, hört man von den Verantwortlichen. Denn in den ersten sechs Monaten dürfen die neuen Richter noch nicht – wie sonst in Asylverfahren üblich – allein entscheiden, also müssen Kammern gebildet werden. Das bindet Personal.

Und: „Im nicht-richterlichen Dienst ist es wirklich schwierig“, sagt ein Verwaltungsgerichtspräsident über die Justizverwaltung. „Da hapert es ganz enorm, die Belastung ist sehr hoch.“ Hier könne man erst im Spätsommer mit Neueinstellungen rechnen – „und dann auch nicht wirklich viele“.

Durch eine Spezialisierung auf bestimmte Herkunftsländer können Verwaltungsgerichte besondere Kompetenzen bei der Bearbeitung bestimmter Asylverfahren aufbauen und diese hierdurch effektiver und schneller zum Abschluss bringen, erklärt das niedersächsische Justizministerium. Die Errichtung von reinen Asylgerichten lasse das geltende Recht derzeit nicht zu.

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